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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
15.10.2026
Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Sie soll Akteure besser vernetzen, Abläufe digitalisieren und Patienten gezielter steuern.
Einordnung: Der Bundestag hat die Notfallreform nun beschlossen; zuvor stand noch die abschließende Abstimmung nach Beratungen im Gesundheitsausschuss aus.
Vorher: „Notfallreform geht in die entscheidende parlamentarische Phase“ (14.10.2026)
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Sie soll Akteure besser vernetzen, Abläufe digitalisieren und Patienten gezielter steuern.
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Das Gesetz soll Leistungserbringer besser vernetzen, Abläufe digitalisieren und digital unterstützte Ersteinschätzungen ermöglichen. Patienten sollen dadurch gezielter gesteuert und Notfalleinrichtungen bedarfsgerechter genutzt werden. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bezeichnete die Reform nach Angaben seines Ministeriums als „seit vielen Jahren überfällig“. Neu ist damit gegenüber dem bisherigen Beratungsstand der abschließende Beschluss des Bundestages.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
15.10.2026
Bundestag beschließt umstrittene Reform der Notfallversorgung
Der Bundestag hat die umstrittene Notfallreform beschlossen: Vernetzte Zentren und Leitstellen sollen Patienten gezielter steuern.
Bereits gemeldet: Der Bundestagsbeschluss zur Reform der Notfallversorgung wurde bereits gemeldet; die neue Meldung nennt zusätzliche Details und Kritik.
Vorher: „Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung“ (15.10.2026)
Der Bundestag hat die umstrittene Notfallreform beschlossen: Vernetzte Zentren und Leitstellen sollen Patienten gezielter steuern.
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Nach Angaben der „Ärzte Zeitung“ sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren aus Kliniknotaufnahme, KV-Notdienstpraxis und Ersteinschätzungsstelle Patienten gezielter in die passende Versorgung leiten. Die Akutleitstelle der 116 117 soll mit den Rettungsleitstellen der 112 verbunden werden. Zudem sind rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste vorgesehen. Die Notfallrettung soll als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Für Digitalisierung und Vernetzung sind von 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro eingeplant. KBV und Hartmannbund kritisieren mögliche Parallelstrukturen, ungeklärte Finanzierung und fehlendes Personal. Die KV Berlin bemängelt, dass eine verbindliche Patientensteuerung vor dem Betreten eines Notfallzentrums fehlt. Nach dem Bundestagsbeschluss steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
15.10.2026
Bundestag berät Notfallreform abschließend
Der Bundestag hat die Notfallreform abschließend beraten. Thema waren auch Oppositionsanträge zur Ersthelfer-Alarmierung und Akutversorgung.
Einordnung: Die Reform wurde nun in zweiter und dritter Lesung beraten; zudem behandelte der Bundestag einen Grünen-Entwurf und Anträge von AfD und Linken.
Vorher: „Notfallreform geht in die entscheidende parlamentarische Phase“ (14.10.2026)
Der Bundestag hat die Notfallreform abschließend beraten. Thema waren auch Oppositionsanträge zur Ersthelfer-Alarmierung und Akutversorgung.
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung am 15. Oktober 2026 in zweiter und dritter Lesung beraten. Grundlage waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses und ein Bericht des Haushaltsausschusses. Zudem befasste sich das Parlament nach Angaben des Deutschen Bundestages mit einem Notfallgesetz der Grünen und Anträgen von AfD und Linken, unter anderem zu smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen sowie einer bedarfsgerechten und krisenfesten Akut- und Notfallversorgung. Damit erreichte die Reform nach den vorbereitenden Beratungen die abschließende parlamentarische Phase.
Zusatzbeitrag 2027 stabil – vdek warnt vor Kostenrisiken
Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag soll 2027 bei 2,9 Prozent stabil bleiben. Der vdek warnt dennoch vor Mehrkosten und möglichen Beitragserhöhungen.
Einordnung: Der Schätzerkreis erwartet 2027 einen stabilen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, doch vdek warnt vor Risiken und möglichen individuellen Erhöhungen.
Vorher: „Krankenkassen sehen stabile Beiträge durch Sparpaket gefährdet“ (07.10.2026)
Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag soll 2027 bei 2,9 Prozent stabil bleiben. Der vdek warnt dennoch vor Mehrkosten und möglichen Beitragserhöhungen.
Der GKV-Schätzerkreis erwartet für 2027 einen stabilen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) zeigt das Beitragssatzstabilisierungsgesetz Wirkung: Die Ausgaben sollen um 2,2 Prozent auf 378 Milliarden Euro steigen, die Zuweisungen an die Krankenkassen jedoch nur um 2,0 Prozent.
Trotz der nun prognostizierten Stabilität warnt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner vor erheblichen Risiken. Finanzielle Zugeständnisse unter anderem an Pharmaunternehmen, Krankenhäuser und Ärzte müssten gegenfinanziert werden. Allein der angekündigte Pharmabonus könne Mehrkosten von bis zu 1,3 Milliarden Euro verursachen. Zudem müssten einige Kassen 2027 ihre Rücklagen weiter auffüllen, weshalb individuelle Beitragserhöhungen möglich seien. Der vdek fordert deshalb rasche Strukturreformen, darunter die Notfallreform und ein Primärversorgungssystem.
Digitalgesetz: Verbände mahnen praxistaugliche Regeln an
Fachverbände begrüßen das Digitalgesetz, fordern aber praxistaugliche Regeln, sichere Datennutzung und bessere digitale Abläufe in der Versorgung.
Fachverbände begrüßen das Digitalgesetz, fordern aber praxistaugliche Regeln, sichere Datennutzung und bessere digitale Abläufe in der Versorgung.
Fachverbände haben den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen im Grundsatz begrüßt, zugleich aber praxistauglichere Regeln gefordert. In einer Bundestagsanhörung warnten Verbraucherzentrale und Kassenärztliche Bundesvereinigung vor zu weitreichenden Zugriffen der Krankenkassen auf Gesundheitsdaten. Der AOK-Bundesverband sieht darin dagegen Chancen, Versicherte gezielt auf Risiken und Versorgungsangebote hinzuweisen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bemängelte laut Bundestag, dass eine elektronische Einweisung in die stationäre Versorgung nicht vorgesehen sei. Dies lasse gerade an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eine erhebliche Lücke. Weitere Sachverständige verlangten anwenderfreundliche Systeme, einen digitalen Medikamentenplan und weniger fehleranfällige Verschreibungsprozesse. Entscheidend seien konkreter Versorgungsnutzen, Patientensicherheit und einfachere Abläufe.
Linnemann will Gesundheitsdaten stärker für Forschung nutzen
Gesundheitsminister Carsten Linnemann will Gesundheitsdaten stärker für Forschung und Versorgung nutzen. Ab 2027 sollen Daten aus E-Patientenakten bereitstehen.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann will Gesundheitsdaten stärker für Forschung und Versorgung nutzen. Ab 2027 sollen Daten aus E-Patientenakten bereitstehen.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Versorgung und politische Steuerung ausbauen. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, gingen beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit seit Oktober 2025 rund 120 Anträge aus Selbstverwaltung, Wissenschaft und Industrie ein. Ende Oktober sollen erstmals Daten aus der elektronischen Patientenakte eingespeist werden und ab 2027 für Forschungszwecke bereitstehen. Perspektivisch könnten neben Angaben zum Medikationsmanagement auch Laborwerte einfließen. Das Zentrum soll unter anderem Präventionsprojekte, klinische Studien und die Qualitätssicherung unterstützen. In eng begrenzten Fällen könnten Leistungserbringer identifiziert werden, etwa damit sich Ärzte bei seltenen Behandlungsfällen austauschen können; eine Reidentifizierung von Patienten soll ausgeschlossen bleiben. Der GKV-Spitzenverband fordert eine stärkere finanzielle Beteiligung der Industrie an Ausbau und Betrieb.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
14.10.2026
Notfallreform geht in die entscheidende parlamentarische Phase
Die Notfallreform geht in die entscheidende Phase: Der Gesundheitsausschuss berät letzte Änderungen, am Donnerstag stimmt der Bundestag ab.
Einordnung: Die Reform erreicht die Schlussberatung im Ausschuss; am Donnerstag soll der Bundestag über die geänderte Vorlage abstimmen.
Vorher: „Bundestag diskutiert dringend benötigte Notfallreform zur besseren Vernetzung“ (10.07.2026)
Die Notfallreform geht in die entscheidende Phase: Der Gesundheitsausschuss berät letzte Änderungen, am Donnerstag stimmt der Bundestag ab.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat die Schlussberatung zur Reform der Notfallversorgung aufgenommen. Nach Angaben des Parlaments befassten sich die Abgeordneten zunächst mit den ersten von 22 Änderungsanträgen von Union und SPD. Hinzu kommen zwölf Anträge mit Folgeänderungen zum bereits verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Diese sollen an die Notfallreform angehängt werden. Wegen der vollen Tagesordnung wurde die Sitzung unterbrochen und sollte am Abend fortgesetzt werden. Noch am Mittwoch waren die Beratungen über die übrigen Änderungen sowie die Schlussabstimmungen im Ausschuss vorgesehen. Neu ist damit der Übergang in die entscheidende parlamentarische Phase: Der Bundestag soll am Donnerstag im Plenum über die geänderte Notfallreform abstimmen.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
14.10.2026
Betriebe prüfen psychische Belastungen noch zu selten
Viele Betriebe prüfen psychische Belastungen ihrer Beschäftigten zu selten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen haben laut Arbeitsmedizinerin Nachholbedarf.
Viele Betriebe prüfen psychische Belastungen ihrer Beschäftigten zu selten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen haben laut Arbeitsmedizinerin Nachholbedarf.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird nach Einschätzung der Leipziger Arbeitsmedizinerin Steffi Riedel-Heller noch zu wenig genutzt. Vor allem kleine und mittlere Betriebe hätten Nachholbedarf. Entscheidend sei, dass aus der Analyse konkrete Veränderungen und Wirksamkeitsprüfungen folgten, sagte sie dem AOK-Fachportal. Unternehmen sollten Arbeitsmenge, Arbeitszeit, Zuständigkeiten, Führung und Zusammenarbeit verbessern. Gesundheitsangebote müssten niedrigschwellig sein, möglichst während der Arbeitszeit stattfinden und konkrete Probleme wie belastende Schichtsysteme oder mangelhafte Übergaben aufgreifen. Führungskräfte sollten realistische Anforderungen stellen, Beschäftigte beteiligen und verlässlich Rückmeldung geben. Digitalisierung und hybrides Arbeiten könnten zwar Flexibilität schaffen, zugleich aber Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit, Entgrenzung und soziale Isolation fördern. Betriebliche Gesundheitsförderung müsse deshalb als fortlaufender Prozess verstanden werden.
CT-Screening verbessert Früherkennung von Lungenkrebs
Seit April können langjährige Raucher zwischen 50 und 75 Jahren ein regelmäßiges CT-Screening nutzen, um Lungenkrebs früher zu erkennen.
Seit April können langjährige Raucher zwischen 50 und 75 Jahren ein regelmäßiges CT-Screening nutzen, um Lungenkrebs früher zu erkennen.
Lungenkrebs wird häufig erst spät erkannt: Nach Daten des Robert Koch-Instituts hatten bei der Diagnose 56 Prozent der Betroffenen bereits Metastasen. Warnzeichen können anhaltender oder veränderter Husten, blutiger Auswurf, Atemnot, Schwäche, Nachtschweiß und ungewollter Gewichtsverlust sein. Rauchen bleibt der wichtigste Risikofaktor, doch auch Nichtraucher können erkranken. Neu kommt es vor allem auf die Früherkennung an: Seit April 2026 soll Risikopatienten zwischen 50 und 75 Jahren mit langjährigem Tabakkonsum ein regelmäßiges CT-Screening angeboten werden. Wird Lungenkrebs früh entdeckt, sind die Aussichten deutlich besser. Zugleich haben zielgerichtete Medikamente und Immuntherapien die Behandlung fortgeschrittener Tumoren verbessert. Laut F.A.Z. lebten in einer Studie nach sieben Jahren noch 55 Prozent der Patienten mit einer bestimmten Mutation und bereits metastasiertem Adenokarzinom.
HospiBot soll Pflegekräfte im Klinikalltag entlasten
Das Robotersystem HospiBot soll Pflegekräfte in Kliniken bei Transporten, Besucherbegleitung, Nachtpatrouillen und Sprachtraining entlasten.
Das Robotersystem HospiBot soll Pflegekräfte in Kliniken bei Transporten, Besucherbegleitung, Nachtpatrouillen und Sprachtraining entlasten.
Ein deutsch-dänisches Forschungsprojekt hat ein modulares Robotersystem zur Entlastung von Pflegekräften bei nicht medizinischen Krankenhausaufgaben entwickelt. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, basiert „HospiBot“ auf einer autonom fahrenden Plattform mit drei Aufsätzen. Der humanoide „HuGo“ empfängt Besucher, beantwortet einfache Fragen und begleitet sie zu ihrem Ziel. Eine Transportbox befördert kleinere Güter. „Tele“ erkennt bei nächtlichen Patrouillen hilfsbedürftige Menschen und stellt bei Bedarf eine Videoverbindung zum Pflegepersonal her. Neu hinzu kommt der soziale Forschungsroboter „Furhat“: Als KI-gestützter Sprachtrainer soll er internationales Klinikpersonal bei Anamnesegesprächen auf unterschiedlichen Sprachniveaus unterstützen. Vor einem Einsatz sind unter anderem Datenschutz, Cybersicherheit, Hygiene, Brandschutz und Arbeitsschutz zu klären. Zudem muss geprüft werden, ob ein Roboter nur Serviceaufgaben erfüllt oder unter die Medizinprodukteverordnung fällt.
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