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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
21.03.2025
G-BA: Neuer Beschluss zur Nutzenbewertung von Semaglutid in Kraft
Der G-BA hat zur Nutzenbewertung von Semaglutid neue Erkenntnisse beschlossen, die ab sofort gelten und frühere Entscheidungen aufheben.
Der G-BA hat zur Nutzenbewertung von Semaglutid neue Erkenntnisse beschlossen, die ab sofort gelten und frühere Entscheidungen aufheben.
Die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. März 2025 informiert über einen neuen Beschluss zur Nutzenbewertung für das Arzneimittel Semaglutid, das bei der Behandlung von Typ-2-Diabetes eingesetzt wird. Der aktuelle Beschluss, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, hebt die früheren Entscheidungen vom 15. April 2021 und 15. August 2021 auf. Die Anpassungen basieren auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen (§ 13) bezüglich der Anwendung von Semaglutid. Die Bewertung ist in der Arzneimittel-Richtlinie unter Anlage XII dokumentiert, welche die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V regelt. Der zuständige Unterausschuss ist verantwortlich für die Arzneimittel. Der Beschluss und die tragenden Gründe sind auf der Webseite des G-BA als PDF verfügbar.
G-BA beschließt Festbetragsgruppenbildung für Pirfenidon
Der G-BA hat Pirfenidon in die Festbetragsgruppe 1 eingestuft, basierend auf der Arzneimittel-Richtlinie. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft.
Der G-BA hat Pirfenidon in die Festbetragsgruppe 1 eingestuft, basierend auf der Arzneimittel-Richtlinie. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft.
Am 20. März 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Festbetragsgruppenbildung für das Medikament Pirfenidon beschlossen, das der Gruppe 1 auf Stufe 1 zugeordnet wird. Diese Entscheidung fällt unter die Arzneimittel-Richtlinie, Anlage IX, entsprechend § 35 SGB V. Der Beschluss ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die zuständige Instanz für diesen Beschluss war der Unterausschuss Arzneimittel. Die genauen tragenden Gründe des Beschlusses sowie der vollständige Beschlusstext stehen auf der Webseite des G-BA zur Verfügung (Quelle: g-ba.de).
Erhöhter Leistungszuschlag für Heimbewohner: Pflegekosten sinken deutlich
Ab Januar 2024 verringert ein gestaffelter Leistungszuschlag der Pflegekassen spürbar die Eigenanteile der Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen.
Ab Januar 2024 verringert ein gestaffelter Leistungszuschlag der Pflegekassen spürbar die Eigenanteile der Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen.
Pflegebedürftige Menschen in vollstationärer Pflegeeinrichtung erhalten seit dem 1. Januar 2024 einen erhöhten "Leistungszuschlag" auf die pflegebedingten Kosten. Laut Verbraucherzentrale.de wurden diese Zuschläge gestaffelt, sodass sie mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Pflegeheim steigen. Für Heimbewohner:innen, die bis zu 12 Monate in einer Pflegeeinrichtung gelebt haben, übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten. Bei einem Aufenthalt von mehr als 36 Monaten kann dieser Zuschuss auf bis zu 75 Prozent ansteigen. Diese finanzielle Unterstützung wird direkt an das Pflegeheim überwiesen, um den Eigenanteil der Pflegebedürftigen zu verringern. Wichtig ist, dass diese Zuschläge nur für die Pflege- und Ausbildungskosten gelten, während die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten vollständig von den Heimbewohner:innen getragen werden müssen. Ein Antrag ist nicht erforderlich, da die Pflegekassen dies automatisch regeln.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
20.03.2025
G-BA beschließt Umsetzung neuer STIKO-Impfempfehlungen ab 2025
Der G-BA beschließt Umsetzung neuer STIKO-Impfempfehlungen ab 2025, Details und Gründe sind auf der G-BA-Website verfügbar.
Der G-BA beschließt Umsetzung neuer STIKO-Impfempfehlungen ab 2025, Details und Gründe sind auf der G-BA-Website verfügbar.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. März 2025 die Umsetzung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen. Dieser Schritt, der die Impfempfehlungen des frühen Jahres 2025 betrifft, tritt jedoch noch nicht in Kraft. Die genaue Umsetzung wird im Beschlusstext und den tragenden Gründen, die auf der Webseite des G-BA zum Download bereitstehen, detailliert erläutert. Quelle: g-ba.de.
G-BA: Neuer Beschluss zur Nutzenbewertung von Semaglutid gefasst
Der G-BA hebt frühere Beschlüsse zu Semaglutid auf und erlässt Änderungen auf Basis neuer Studien für die Behandlung von Typ-2-Diabetes.
Der G-BA hebt frühere Beschlüsse zu Semaglutid auf und erlässt Änderungen auf Basis neuer Studien für die Behandlung von Typ-2-Diabetes.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. März 2025 einen neuen Beschluss zur Nutzenbewertung des Diabetesmedikaments Semaglutid gefasst. Dieser Beschluss betrifft Änderungen in den Anlagen XII und XIIa der Arzneimittel-Richtlinie und hebt die vorherigen Beschlüsse vom 15. April und 15. August 2021 auf. Im Rahmen des Nutzenbewertungsverfahrens wurden neue wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich des Einsatzes von Semaglutid bei Typ-2-Diabetes berücksichtigt. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de).
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
20.03.2025
Kassenärztliche Vereinigung sichert neue Lösungen bei Praxisschließungen zu
Die Kassenärztliche Vereinigung verspricht Lösungen bei Praxisschließungen und stellt das Modell der Kooperationsärzte vor, um die Versorgung zu sichern.
Die Kassenärztliche Vereinigung verspricht Lösungen bei Praxisschließungen und stellt das Modell der Kooperationsärzte vor, um die Versorgung zu sichern.
Im aktuellen Konflikt um die Schließung von 18 Bereitschaftspraxen in Baden-Württemberg hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) versprochen, niemanden im Stich zu lassen. Im Rahmen einer Vertreterversammlung betonte die KV die Wichtigkeit des Dialogs und stellte das neu geschaffene Modell der Kooperationsärzte im Bereitschaftsdienst vor, welches auf positive Resonanz stößt. Fachleute sehen in dieser Entwicklung einen bedeutenden Schritt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Region. Die Diskussion um die Einsatzmöglichkeiten und die Effektivität des Modells wird weiter fortgeführt, um eine tragfähige Lösung für alle Beteiligten zu finden, berichtet die „Ärzte Zeitung“.
G-BA plant digitale Programme zur besseren Diabetesversorgung ab 2026
Ab 2026 plant der G-BA digitale Programme, um die Diabetesversorgung durch elektronische Medikationspläne und Patientenakten zu optimieren.
Ab 2026 plant der G-BA digitale Programme, um die Diabetesversorgung durch elektronische Medikationspläne und Patientenakten zu optimieren.
Medizinische Versorgungsprozesse können durch digitale Lösungen wie die elektronische Patientenakte und Medikationspläne optimiert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher nun Grundlagen für digitalisierte strukturelle Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, bekannt als Disease-Management-Programme (DMP), erstellt. Diese Programme zielen darauf ab, die Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und 2 zu verbessern, indem sie als freiwillige Module die klassischen DMP ergänzen. Bevor jedoch die neuen digitalen DMP (dDMP) implementiert werden können, bedarf es einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, die frühestens 2026 erwartet wird. Laut Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und verantwortlich für DMP, sind die neuen dDMP ein bedeutender Schritt zur umfassenden Digitalisierung der medizinischen Versorgung. Informationen zur Einführung und den Anforderungen der dDMP finden sich auf der Webseite des G-BA.
Unzufriedenheit mit Gesundheitssystem wachsend, Demokratie gefährdet
Fast ein Drittel der Deutschen ist mit dem Gesundheitssystem unzufrieden, was laut Umfrage das Vertrauen in den Sozialstaat und die Demokratie gefährden könnte.
Fast ein Drittel der Deutschen ist mit dem Gesundheitssystem unzufrieden, was laut Umfrage das Vertrauen in den Sozialstaat und die Demokratie gefährden könnte.
Knapp jeder dritte Mensch in Deutschland ist mit dem Gesundheitssystem unzufrieden, wie eine Umfrage der Techniker Krankenkasse zeigt. Neben der allgemeinen Unzufriedenheit wird auch die Versorgung durch Facharztpraxen häufig kritisiert. Politikwissenschaftler Schroeder äußert in der Ärzte Zeitung Bedenken über die wachsende Unzufriedenheit, die nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch das Vertrauen in den Sozialstaat gefährden könnte. Dies könnte eine tiefergehende Demokratieverdrossenheit zur Folge haben. Viele Bürger erwarten zudem steigende Beiträge im Gesundheitssystem. Die Quelle dieser Informationen ist die Ärzte Zeitung.
Universitätsklinikum Jena eröffnet Zentrum für postinfektiöse Langzeitfolgen
Das Universitätsklinikum Jena eröffnet ein einzigartiges Zentrum zur Erforschung und Behandlung postinfektiöser Langzeitfolgen, inklusive umfassender Tagesklinik.
Das Universitätsklinikum Jena eröffnet ein einzigartiges Zentrum zur Erforschung und Behandlung postinfektiöser Langzeitfolgen, inklusive umfassender Tagesklinik.
Das Universitätsklinikum Jena hat ein neues interdisziplinäres Zentrum für postinfektiöse Langzeitfolgen (IPZL) eröffnet, das sich der Erforschung und Behandlung von Langzeitfolgen nach Viruserkrankungen widmet. Laut einer Mitteilung des Klinikums bietet das Zentrum umfassende tagesklinische Behandlungen für Patienten, die nach Virusinfektionen, wie Corona oder auch Influenza, mit lang anhaltenden Leistungseinschränkungen kämpfen. Professor Andreas Stallmach, Leiter des Zentrums, hob die bundesweit einzigartige Kombination aus medizinischer Versorgung, sozialmedizinischer Beratung und telemedizinischer Betreuung hervor. Ziel ist es, den Betroffenen durch Pacing und Schlafmanagement mehr Eigenverantwortung im Krankheitsmanagement zu vermitteln. Forschungsprojekte, darunter eine mobile Versorgung von Post-COVID-Patienten, sind in das Zentrum integriert. Das Universitätsklinikum zählte zu den ersten Kliniken bundesweit, die spezialisierte Angebote für Langzeitfolgen nach der Corona-Pandemie aufgebaut haben. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.03.2025
Regionalkonferenzen in RLP: Zukunft der Krankenhäuser im Fokus
Regionalkonferenzen in RLP stellen die Weichen für die Zukunft der Krankenhäuser, mit Fokus auf Regiokliniken und Telemedizin zur Verbesserung der Versorgung.
Regionalkonferenzen in RLP stellen die Weichen für die Zukunft der Krankenhäuser, mit Fokus auf Regiokliniken und Telemedizin zur Verbesserung der Versorgung.
Am Donnerstag beginnen in Rheinland-Pfalz die Regionalkonferenzen, die sich mit der Zukunft der Krankenhäuser im Land befassen. Regiokliniken und Telemedizin sollen in der Gestaltung der zukünftigen Krankenhauslandschaft eine signifikante Rolle einnehmen, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet. Ziel dieser Konferenzen ist es, Strategien zu entwickeln, die die medizinische Versorgung in den Regionen effizienter und zugänglicher gestalten. Diese Maßnahmen werden als notwendig erachtet, um die Herausforderungen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum besser zu bewältigen und die Qualität der Patientenversorgung zu steigern. Die Konferenzen sind Teil einer umfassenden Krankenhausreform, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll. (Quelle: aerztezeitung.de)
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