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Pflegepolitik und Recht
07.11.2025
Pflegekräfte in Deutschland erhalten erweiterte Befugnisse durch BEEP-Gesetz
Das BEEP-Gesetz erlaubt Pflegekräften in Deutschland bald erweiterte Befugnisse, um eigenständig ärztliche Aufgaben zu übernehmen.
Das BEEP-Gesetz erlaubt Pflegekräften in Deutschland bald erweiterte Befugnisse, um eigenständig ärztliche Aufgaben zu übernehmen.
Pflegekräfte in Deutschland sollen bald eigenständig Aufgaben übernehmen dürfen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege (BEEP) hat das Ziel, die Kompetenz von Pflegefachkräften zu erweitern und Bürokratie abzubauen. Hamburgs Gesundheits- und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer begrüßt diesen Schritt, betont aber, dass der tatsächliche Praxistest noch aussteht. Während Ärzteverbände skeptisch auf mögliche Parallelstrukturen in der Versorgung hinweisen, fordern Pflegeverbände die Abschaffung des traditionellen Arztvorbehalts. Laut Sandra Postel von der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen müsse das Pflegepersonal in Zukunft auch finanziell von erweiterten Aufgaben profitieren können. Die Befugniserweiterung könnte, so Postel, zu einer modernen, teambasierten Patientenversorgung führen, wie sie in einigen Ländern Europas bereits etabliert ist. (Quelle: Ärzte Zeitung)
NRW-Ärzte unterstützen Studie zur Einführung der elektronischen Patientenakte
NRW-Ärzte unterstützen die Studie "ePA.IMPULS" zur Einführung der elektronischen Patientenakte, um Erfolgsfaktoren und Hindernisse zu ermitteln.
NRW-Ärzte unterstützen die Studie "ePA.IMPULS" zur Einführung der elektronischen Patientenakte, um Erfolgsfaktoren und Hindernisse zu ermitteln.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) Erfahrungsberichte beisteuern. Ziel des Projekts "ePA.IMPULS", das von der Universität Witten/Herdecke unter der Leitung von Professor Sven Meister und Professor Achim Mortsiefer betreut wird, ist es, Erfolgsfaktoren und Hindernisse bei der Implementierung der ePA zu identifizieren. Insgesamt werden 100 Praxen und zehn Krankenhäuser an der Studie teilnehmen, die über zweieinhalb Jahre mit 1,8 Millionen Euro vom Innovationsfonds gefördert wird. Zu den Partnern gehören auch die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die Krankenhausgesellschaft NRW und die AOK Rheinland/Hamburg. Die eingeschlossenen Teilnehmer werden mittels regelmäßiger Online-Befragungen und Diskussionen in Fokusgruppen einbezogen. Die Ärztezeitung berichtet, dass die Untersuchung durch eine Befragung von 600 Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg ergänzt wird.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.11.2025
Koalition plant umfassende Reform der Notfallversorgung in Deutschland
Die Koalition plant eine Reform der Notfallversorgung mit integrierten Zentren an wenigen Standorten und einer Stärkung der Notrufnummer 116 117.
Die Koalition plant eine Reform der Notfallversorgung mit integrierten Zentren an wenigen Standorten und einer Stärkung der Notrufnummer 116 117.
Die Koalition hat eine umfassende Reform der Notfallversorgung auf die Agenda gesetzt. Geplant sind integrierte Notfallzentren, die jedoch nur an ausgewählten Krankenhausstandorten entstehen sollen. Darüber hinaus sollen die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Notrufnummer 116 117 in der Notfallversorgung verstärkt werden. Dies ist Teil der Bemühungen, die Notfallversorgung in Deutschland effizienter zu gestalten, wie aus den Angaben auf aerztezeitung.de hervorgeht.
STIKO empfiehlt Herpes zoster-Impfung ab 18 Jahren mit Shingrix
STIKO empfiehlt Shingrix-Impfung ab 18 Jahren für Risikogruppen, um Herpes zoster vorzubeugen. BARMER warnt vor großen Impflücken in der älteren Bevölkerung.
STIKO empfiehlt Shingrix-Impfung ab 18 Jahren für Risikogruppen, um Herpes zoster vorzubeugen. BARMER warnt vor großen Impflücken in der älteren Bevölkerung.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur Herpes zoster-Indikationsimpfung aktualisiert. Personen ab 18 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für Herpes zoster tragen, sollten sich nun mit dem Totimpfstoff Shingrix impfen lassen, anstatt erst ab 50 Jahren. Diese Änderung spiegelt eine Anpassung an neue Erkenntnisse wider. Der BARMER-Arzneimittelreport kritisiert jedoch weiterhin bestehende Impflücken in der Bevölkerung, da 20 Millionen Menschen über 60 Jahre entweder nicht oder nur unvollständig gegen Herpes zoster geimpft sind. Kassenchef Straub betont, dass Impfen eine „ärztliche Aufgabe“ ist und fordert eine stärkere Einbindung der Ärzteschaft in die Impfstrategien. (Quelle: Ärztezeitung)
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
06.11.2025
Mindestlohnerhöhung für 2026/27 beschlossen, rechtliche Zweifel geäußert
Das Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro bis 2027, doch rechtliche Bedenken trüben die Umsetzung.
Das Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro bis 2027, doch rechtliche Bedenken trüben die Umsetzung.
Das Bundeskabinett hat kürzlich die „Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ beschlossen. Diese Verordnung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen Anstieg der Lohnuntergrenze um. Demnach soll der Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 angehoben werden. Ein juristischer Fachaufsatz hat jedoch Zweifel an der Rechtsmäßigkeit dieser Erhöhung aufgeworfen. In der Analyse des Verfahrens der aktuellen Anpassungsrunde wird infrage gestellt, ob die Regierung befugt ist, diese erneute Erhöhung durchzuführen. (Quelle: F.A.Z.)
Bundestag beschließt: Pflegekräfte können nun eigenständig Heilkunde betreiben, was die Gesundheitsversorgung erweitern soll.
Bundestag beschließt: Pflegekräfte können nun eigenständig Heilkunde betreiben, was die Gesundheitsversorgung erweitern soll.
Der Bundestag hat dem Gesetz zur Befugniserweiterung von Pflegekräften zugestimmt. Dieses Gesetz ermöglicht es Pflegekräften, eigenverantwortlich Heilkunde auszuüben und die Versorgung von Patienten damit auf breitere Schultern zu verteilen. Gesundheitsministerin Warken äußerte sich positiv über diese Maßnahme und sieht in dem Befugnisgesetz einen wichtigen Schritt zur Optimierung der Gesundheitsversorgung. Die geplante Änderung stößt jedoch nicht bei allen Beteiligten auf Zustimmung, da es Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung gibt. Die „Ärzte Zeitung“ berichtet, die neue Regelung sei Teil eines umfassenderen Vorstoßes zur Stärkung der Pflegeprofession und zur besseren Integration ihrer Kompetenzen im Gesundheitswesen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
06.11.2025
Stiko empfiehlt Impfung: Fokus auf Senioren, Risikogruppen und Schwangere
Stiko rät Senioren, Risikogruppen und Schwangeren zu Covid-19-Auffrischungsimpfungen, um das Risiko schwerer Verläufe deutlich zu senken.
Stiko rät Senioren, Risikogruppen und Schwangeren zu Covid-19-Auffrischungsimpfungen, um das Risiko schwerer Verläufe deutlich zu senken.
Stiftung Warentest informiert, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) des Robert-Koch-Instituts neue Empfehlungen für die Covid-19-Auffrischungsimpfung herausgegeben hat. Diese wird insbesondere für Personen ab 60 Jahren und für Menschen mit Risiken für schwere Krankheitsverläufe wie chronische Atemwegserkrankungen oder Diabetes empfohlen. Auch Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Personen mit direktem Kontakt zu Kranken oder Pflegebedürftigen sollten sich impfen lassen. Studien zeigen, dass die Impfung das Risiko schwerer Krankheitsverläufe um mehr als 60 Prozent senken kann. Für gesunde Menschen unter 60 Jahren sei eine Auffrischung in der Regel nicht nötig, da sie bereits eine gute Basisimmunität besitzen. Schwangere sollten jedoch ihre Basisimmunität überprüfen und gegebenenfalls Impfungen nachholen. Die Impfstoffe werden, gemäß den Empfehlungen der WHO und der EMA, regelmäßig an aktuelle Virusvarianten angepasst, um die Wirksamkeit sicherzustellen, so Stiftung Warentest.
Studie zeigt: Nur 40% der Diabetespatienten leitliniengerecht behandelt
Nur 40% der Diabetespatienten mit Herzproblemen werden leitliniengerecht medikamentös behandelt, zeigt eine gesetzliche KV-Analyse – dringender Handlungsbedarf!
Nur 40% der Diabetespatienten mit Herzproblemen werden leitliniengerecht medikamentös behandelt, zeigt eine gesetzliche KV-Analyse – dringender Handlungsbedarf!
Eine Datenanalyse der gesetzlichen Krankenversicherung hat ergeben, dass lediglich etwa 40 Prozent der Personen mit Typ-2-Diabetes und kardiovaskulären Erkrankungen pharmakologisch vollständig nach den Leitlinien behandelt werden. Dies hat negative Folgen, darunter eine höhere Sterblichkeit in dieser Patientengruppe. Die geringe Leitlinientreue zeigt dringenden Handlungsbedarf auf, um die Behandlungsmöglichkeiten zu verbessern und die Überlebensrate zu erhöhen. Die Ergebnisse der Analyse unterstreichen die Notwendigkeit einer konsequenteren Umsetzung der medizinischen Leitlinien in der Versorgung von Patienten mit Diabetes und kardiovaskulären Komorbiditäten. Diese Informationen wurden von der 'Ärzte Zeitung' bereitgestellt.
Bundesgesundheitsministerin Warken eröffnet Deutschen Pflegetag in Berlin
Bundesgesundheitsministerin Warken ruft beim Deutschen Pflegetag in Berlin zu stärkerer Eigenvertretung der Pflege auf und kündigt künftige Reformen an.
Bundesgesundheitsministerin Warken ruft beim Deutschen Pflegetag in Berlin zu stärkerer Eigenvertretung der Pflege auf und kündigt künftige Reformen an.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eröffnete am 5. November 2025 den Deutschen Pflegetag in Berlin. Sie betonte, wie wichtig eine starke Vertretung der Pflege sei, insbesondere bei der Mitwirkung an aktuellen Reformen, wie neuen Berufsgesetzen oder dem Zukunftspakt Pflege. „Die Pflege kann ihre Belange am besten selbst vertreten", so Warken. Sie hob die gestiegene gesellschaftliche Wertschätzung für die Pflege hervor und betonte, dass die Pflege eine „starke und gut vernehmbare Stimme" benötige. Warken verwies auf Fortschritte wie höhere Löhne und verbindliche Personalbemessung und kündigte Reformprojekte ihres Hauses an: Das Gesetz zur Einführung des Pflegefachassistenzberufs, das 2027 startet, und das Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege. Außerdem merkte sie an, dass die Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen steht und grundlegende Reformen benötigt, um die Versorgung langfristig zu sichern. „Die Pflege bleibt zentral.", erklärte Warken abschließend.
"Pflegeratspräsidentin fordert teambasierte Primärversorgung in Deutschland"
Pflegeratspräsidentin Vogler fordert in Berlin ein teambasiertes Primärversorgungssystem, in dem Pflegekräften eine zentrale Rolle zukommen soll.
Pflegeratspräsidentin Vogler fordert in Berlin ein teambasiertes Primärversorgungssystem, in dem Pflegekräften eine zentrale Rolle zukommen soll.
Im Rahmen des Deutschen Pflegetags in Berlin sprach Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, darüber, dass eine Umstellung von einem ärztezentrierten zu einem teambasierten Primärversorgungssystem erforderlich sei. Im aktuellen Koalitionsvertrag wird die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems diskutiert. Vogler plädierte jedoch dafür, dass die Pflege zusammen mit Hausärzten, Therapeuten und Sozialberatern als erster Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten fungieren sollte. Elemente wie Pflegesprechstunden und spezialisierte Pflegekräfte im Quartier sollten integriert werden. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, unterstützte diese Forderungen und betonte, die Notwendigkeit der sekorenübergreifenden Bedarfsplanung, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung unabhängig vom Versichertenstatus, Einkommen und Wohnort zu gewährleisten. Die Aussage kam bei ärztlichen Standesvertretern gut an, die ebenfalls die Einbindung der Pflege innerhalb bestehender Strukturen als notwendig betrachten. (Quelle: Ärzte Zeitung)
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