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Pflegepolitik und Recht
05.11.2025
Bundesgesundheitsministerin Warken eröffnet Deutschen Pflegetag in Berlin
Bundesgesundheitsministerin Warken ruft beim Deutschen Pflegetag in Berlin zu stärkerer Eigenvertretung der Pflege auf und kündigt künftige Reformen an.
Bundesgesundheitsministerin Warken ruft beim Deutschen Pflegetag in Berlin zu stärkerer Eigenvertretung der Pflege auf und kündigt künftige Reformen an.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eröffnete am 5. November 2025 den Deutschen Pflegetag in Berlin. Sie betonte, wie wichtig eine starke Vertretung der Pflege sei, insbesondere bei der Mitwirkung an aktuellen Reformen, wie neuen Berufsgesetzen oder dem Zukunftspakt Pflege. „Die Pflege kann ihre Belange am besten selbst vertreten", so Warken. Sie hob die gestiegene gesellschaftliche Wertschätzung für die Pflege hervor und betonte, dass die Pflege eine „starke und gut vernehmbare Stimme" benötige. Warken verwies auf Fortschritte wie höhere Löhne und verbindliche Personalbemessung und kündigte Reformprojekte ihres Hauses an: Das Gesetz zur Einführung des Pflegefachassistenzberufs, das 2027 startet, und das Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege. Außerdem merkte sie an, dass die Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen steht und grundlegende Reformen benötigt, um die Versorgung langfristig zu sichern. „Die Pflege bleibt zentral.", erklärte Warken abschließend.
"Pflegeratspräsidentin fordert teambasierte Primärversorgung in Deutschland"
Pflegeratspräsidentin Vogler fordert in Berlin ein teambasiertes Primärversorgungssystem, in dem Pflegekräften eine zentrale Rolle zukommen soll.
Pflegeratspräsidentin Vogler fordert in Berlin ein teambasiertes Primärversorgungssystem, in dem Pflegekräften eine zentrale Rolle zukommen soll.
Im Rahmen des Deutschen Pflegetags in Berlin sprach Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, darüber, dass eine Umstellung von einem ärztezentrierten zu einem teambasierten Primärversorgungssystem erforderlich sei. Im aktuellen Koalitionsvertrag wird die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems diskutiert. Vogler plädierte jedoch dafür, dass die Pflege zusammen mit Hausärzten, Therapeuten und Sozialberatern als erster Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten fungieren sollte. Elemente wie Pflegesprechstunden und spezialisierte Pflegekräfte im Quartier sollten integriert werden. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, unterstützte diese Forderungen und betonte, die Notwendigkeit der sekorenübergreifenden Bedarfsplanung, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung unabhängig vom Versichertenstatus, Einkommen und Wohnort zu gewährleisten. Die Aussage kam bei ärztlichen Standesvertretern gut an, die ebenfalls die Einbindung der Pflege innerhalb bestehender Strukturen als notwendig betrachten. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Umfrage zeigt: Vertrauen in Pflegevorsorge sinkt, Reformen gefordert
Vertrauen in die Pflegevorsorge sinkt, Reformen dringend nötig: Umfrage der DAK zeigt wachsende Besorgnis über Kosten und Leistungsfähigkeit des Systems.
Vertrauen in die Pflegevorsorge sinkt, Reformen dringend nötig: Umfrage der DAK zeigt wachsende Besorgnis über Kosten und Leistungsfähigkeit des Systems.
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Krankenkasse DAK verdeutlicht die dringende Notwendigkeit vertrauensbildender Reformen in der Gesundheits- und Pflegeversicherung, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.). Seit Jahren stellen Meinungsforscher von Allensbach ein sinkendes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems fest, insbesondere in die Pflegevorsorge. Eine überwältigende Mehrheit wünscht sich bezahlbare Pflege für alle, doch sind nur wenige bereit, dafür eigenständig Vorsorge zu treffen. Ohne verstärkte Eigenvorsorge, idealerweise früh durch kapitalbildende Maßnahmen, wird dieser Wunsch unerfüllt bleiben. Die steigenden Kosten, insbesondere durch den Anstieg der Pflegelöhne bedingt durch Personalmangel, verlangen nach soliden Finanzierungen. Eine schuldenbasierte Stützung der Systeme durch die Regierung könnte das Vertrauen nicht zurückgewinnen, so die F.A.Z. in ihrem Bericht.
Verfassungsgericht: Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz unwirksam
Das Verfassungsgericht erklärt die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig und fordert neue Ansätze zum Schutz behinderter Menschen.
Das Verfassungsgericht erklärt die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig und fordert neue Ansätze zum Schutz behinderter Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied der Erste Senat mehrheitlich, dass die Regelungen bei unzureichenden Behandlungskapazitäten gegen das Grundgesetz verstoßen. Grund ist die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, der seinerzeit Maßnahmen zur Vermeidung von Benachteiligungen behinderter Patienten während medizinischer Engpässe angeordnet hatte. Diese Entscheidung kommt nach mehreren Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern, unterstützt von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die argumentierten, dass der Gesetzgeber in die Berufsfreiheit eingegriffen habe. Der Senat hob hervor, dass die ärztliche Entscheidungsfreiheit durch starre Bundesvorgaben nicht eingeschränkt werden dürfe. Faz.net berichtete, dass der Schutzauftrag für behinderte Patienten fortbesteht, jedoch braucht es neue politische Ansätze.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
04.11.2025
Umfrage: Bürger fordern mehr Polikliniken und telemedizinische Angebote
Bürger fordern umfassende Pflege: 81% wünschen mehr Polikliniken, 70% für eigenständige Pflegeaufgaben und 62% für telemedizinische Angebote, zeigt DAK-Umfrage.
Bürger fordern umfassende Pflege: 81% wünschen mehr Polikliniken, 70% für eigenständige Pflegeaufgaben und 62% für telemedizinische Angebote, zeigt DAK-Umfrage.
Noch stehen Bund und Länder vor der Herausforderung, die soziale Pflegeversicherung zukunftssicher zu gestalten. Eine Umfrage der DAK-Gesundheit offenbart jedoch klare Bürgerwünsche zur flächendeckenden Pflegeversorgung. 81 Prozent der Befragten befürworten den Ausbau von Polikliniken und Medizinischen Versorgungszentren, die eine integrierte haus- und fachärztliche sowie pflegerische Versorgung bieten. Zudem wünschen sich knapp 70 Prozent, dass qualifiziertes Pflegepersonal heilkundliche Aufgaben ohne ärztliche Anordnung übernehmen kann. Die Zustimmung zu digitaler Unterstützung ist ebenfalls hoch: 62 Prozent plädieren für vermehrte telemedizinische Angebote. Kritischer sehen die Bürger hingegen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Pflegerobotern. Zugleich warnt DAK-Chef Andreas Storm vor einem System-Kipppunkt in der Pflege. Über die Herausforderungen hatte die „Ärzte Zeitung“ berichtet.
Altersgerechte Schilddrüsenbehandlung: Risiken durch Überdosierung vermeiden
Altersgerechte Schilddrüsenbehandlung: Bei Senioren ist eine Anpassung der Hormontherapie wichtig, um Risiken wie Vorhofflimmern durch Überdosierung zu vermeiden.
Altersgerechte Schilddrüsenbehandlung: Bei Senioren ist eine Anpassung der Hormontherapie wichtig, um Risiken wie Vorhofflimmern durch Überdosierung zu vermeiden.
Die Schilddrüse verändert sich mit dem Lebensalter, was eine Anpassung der Hormonbehandlung erforderlich macht, so ein Bericht der „Ärzte Zeitung“. Bei älteren Menschen sinkt der Bedarf an Schilddrüsenhormonen, weshalb eine Überdosierung Risiken wie Vorhofflimmern birgt. Die TSH-Werte, ein Indikator für diese Hormone, variieren vom Säuglings- bis ins hohe Alter. Prof. Dr. Joachim Feldkamp und Prof. Dr. Markus Luster diskutieren im „ÄrzteTag extra“-Podcast, wie die altersadaptierte Medikation erfolgt und ob die Hormontherapie in bestimmten Fällen sofort oder schrittweise abgesetzt werden sollte. Unterschiede in den Normvolumina der Schilddrüse in Europa und der Einfluss des BMI auf die Dosierung werden ebenfalls thematisiert.
Verfassungsgericht kippt umstrittene Triage-Regelungen des IfSG
Das Verfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben - Ärzte begrüßen die Entscheidung.
Das Verfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben - Ärzte begrüßen die Entscheidung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes aus der Corona-Zeit für nichtig erklärt. Der Grund sind fehlende Bundeskompetenzen für die konkreten Regelungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Die Entscheidung des ersten Senats erfolgte mit sechs zu zwei Stimmen und erklärte, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei. Die umstrittenen Regelungen, die sich im Paragrafen 5c des IfSG befanden, zielten darauf ab, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen oder älteren Personen zu verhindern, indem sie festlegten, anhand welcher Kriterien über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten bei knappen Ressourcen entschieden werden soll. Der Ärzteverband Marburger Bund unterstützte die Beschwerde von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern, die sich gegen das Gesetz wandten. Die Triage, die ursprünglich in der Corona-Krise stärker in den Fokus geriet, beschreibt die Prioritätensetzung bei medizinischen Behandlungen in Fällen von Kapazitätsengpässen.
Verfassungsgericht kippt Triage-Regelungen wegen mangelnder Kompetenz
Karlsruhe kippt Triage-Regeln wegen mangelnder Bundeskompetenz: Bundesverfassungsgericht erklärt Regelungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig.
Karlsruhe kippt Triage-Regeln wegen mangelnder Bundeskompetenz: Bundesverfassungsgericht erklärt Regelungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes aus der Corona-Zeit für nichtig erklärt. Die Entscheidung fiel aufgrund mangelnder Bundeskompetenzen für die konkreten Regelungen des IfSG. Der Ärzteverband Marburger Bund hatte eine Beschwerde unterstützt, die Ende 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden war. Diese richtete sich gegen den Paragrafen 5c des Gesetzes, der dazu dienen sollte, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen oder Alten zu verhindern. Diese Neuregelung aus 2022 folgte einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus 2021 zum Schutz vor Diskriminierung. Das Gericht erklärte nun, dass der Staat die Zuteilung von medizinischen Ressourcen nicht regeln kann, wenn dadurch ethische Entscheidungen der Ärzte eingeschränkt werden, insbesondere in Notlagen. Der Marburger Bund sieht sich in seiner Kritik an den Vorgaben bestätigt. Quelle: dpa.
Digitale Fördermittel: 500 Mio Euro für Mittelstand jetzt verfügbar
500 Mio Euro digitale Fördermittel für den Mittelstand: Ab sofort einfach und bequem über die Förderzentrale Deutschland erhältlich.
500 Mio Euro digitale Fördermittel für den Mittelstand: Ab sofort einfach und bequem über die Förderzentrale Deutschland erhältlich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat bekannt gegeben, dass ab sofort 500 Millionen Euro Fördermittel für den Mittelstand vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland beantragt werden können. Diese Initiative soll den Zugang zu finanzieller Unterstützung erheblich vereinfachen und den Mittelstand in seinen Wachstumsbestrebungen unterstützen. Weitere Informationen und Bedingungen zur Antragstellung stehen auf der Webseite der Förderzentrale bereit. Diese neue Möglichkeit wird als bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Förderprozesse betrachtet.
Studie: Bewegung kann Fortschreiten von Alzheimer verlangsamen
Eine neue Studie zeigt, dass bereits 3000 Schritte täglich das Fortschreiten von Alzheimer verlangsamen können, indem sie die Anreicherung von Tau-Proteinen hemmen.
Eine neue Studie zeigt, dass bereits 3000 Schritte täglich das Fortschreiten von Alzheimer verlangsamen können, indem sie die Anreicherung von Tau-Proteinen hemmen.
Körperliche Aktivität könnte das Fortschreiten der Alzheimer-Erkrankung verlangsamen. Dies geht aus einer Studie hervor, die im Fachjournal "Nature Medicine" veröffentlicht wurde. Bereits 3000 Schritte täglich können helfen, die kognitive Leistung bei frühen Stadien der Krankheit zu verbessern. Das Team um Wai-Ying Wendy Yau fand heraus, dass bei körperlich aktiven Menschen die Anreicherung des Tau-Proteins im Gehirn langsamer voranschreitet. Emrah Düzel vom Universitätsklinikum Magdeburg kommentierte die Ergebnisse: "Körperliche Aktivität scheint die Ausbreitung von Alzheimer-verwandten Veränderungen zu verlangsamen." Bewegung ist nur ein Baustein zur Förderung der Gehirngesundheit, betont René Thyrian vom Deutschen Zentrum für neurodegenerative Erkrankungen. Laut "der Spiegel" bleiben die Ergebnisse jedoch vorläufige Hinweise, da der genaue ursächliche Mechanismus unklar bleibt.
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