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Finanzen und Versicherung
21.01.2026
Pflegeheimplätze im Nordosten übersteigen 2400 Euro Eigenanteil
Pflegekosten im Nordosten übersteigen 2400 Euro: Trotz Zuschüssen belasten hohe Eigenanteile die Bewohner erheblich, geplante Reformen sind dringlich.
Pflegekosten im Nordosten übersteigen 2400 Euro: Trotz Zuschüssen belasten hohe Eigenanteile die Bewohner erheblich, geplante Reformen sind dringlich.
Die Kosten für Pflegeheimplätze steigen weiterhin an, trotz der Zuschüsse durch Pflegekassen. Insbesondere im Nordosten Deutschlands übersteigen die monatlichen Eigenanteile mittlerweile die Grenze von 2400 Euro, wie von der AOK Nordost unter Verweis auf das Wissenschaftliche Institut der AOK berichtet wird. Neue Zahlen zeigen, dass die Gesamtkosten für einen Heimplatz in Brandenburg und Berlin Ende 2025 erstmals die Marke von 5000 Euro pro Monat überschritten haben. Der Eigenanteil, den die Bewohner letztlich tragen müssen, liegt erheblich höher als viele Altersrenten, was zahlreiche Menschen finanziell überfordert. Schon 2024 mussten viele Pflegebedürftige in Berlin Hilfe zur Pflege erhalten, da Einkommen und Vermögen nicht ausreichten. Die geplante Pflegereform von Bund und Ländern zielt darauf ab, die stetig steigenden Eigenanteile zu begrenzen, doch der Handlungsbedarf zeigt sich gerade durch diese aktuellen Entwicklungen besonders deutlich. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Herztod bei Streit: Sozialgericht erkennt Arbeitsunfall an
Ein Herztod durch Stress bei der Arbeit kann als Arbeitsunfall gelten, urteilte das Sozialgericht Dortmund nach einem Todesfall eines Sicherheitsmitarbeiters.
Ein Herztod durch Stress bei der Arbeit kann als Arbeitsunfall gelten, urteilte das Sozialgericht Dortmund nach einem Todesfall eines Sicherheitsmitarbeiters.
Ein plötzlicher Herztod infolge von akutem Stress während der Arbeit kann als Arbeitsunfall gewertet werden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden, wie die Ärztezeitung berichtet. Der Fall betrifft die Sprechstunde eines Arztes in einer Unterbringungseinrichtung, bei der ein Sicherheitsmitarbeiter während eines Streits mit einem Bewohner, der unter Drogeneinfluss stand, verstarb. Der vom Gericht beauftragte kardiologische Gutachter stellte fest, dass akuter Stress bösartige Herzrhythmusstörungen und damit einen plötzlichen Herztod hervorrufen kann. Aufgrund dessen erkannte das Gericht den Vorfall als Arbeitsunfall an und gewährte der Witwe des verstorbenen Mitarbeiters Hinterbliebenenleistungen. Auch wenn der Verstorbene kardiologisch vorgeschädigt war, wurde das Risiko für einen krankheitsbedingten Todeseintritt als vernachlässigbar eingestuft.
Eine frühzeitige Lebensstiländerung bei Prädiabetes verbessert langfristig die Herzgesundheit und schützt vor kardiovaskulären Erkrankungen.
Eine frühzeitige Lebensstiländerung bei Prädiabetes verbessert langfristig die Herzgesundheit und schützt vor kardiovaskulären Erkrankungen.
Lebenstilinterventionen können Menschen mit Prädiabetes vor einem manifesten Typ-2-Diabetes schützen, doch ihre Wirkung erstreckt sich weit darüber hinaus. Langzeitdaten belegen nun, dass eine Prädiabetes-Remission nach langer Zeit positive kardiovaskuläre Effekte mit sich bringt. Dies zeigt eine Verbesserung der Herzgesundheit und verdeutlicht den großen Nutzen einer frühzeitigen und konsequenten Lebensstiländerung für die Herz-Kreislauf-Gesundheit. Experten empfehlen, bereits bei Prädiabetes aktiv zu werden, um langfristige gesundheitliche Vorteile zu erzielen. Koordinierte Maßnahmen zur Lebensstiländerung könnten in Zukunft eine entscheidende Rolle in der Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen spielen, wobei eine genaue Untersuchung der effektivsten Ansätze noch erforderlich ist. Die Ergebnisse dieser Langzeituntersuchungen unterstreichen die Bedeutung einer integrativen Gesundheitsstrategie zur Reduzierung des Risikos für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Neue Studie: Medikamente können Herzinsuffizienz verschlimmern
Eine Studie warnt: Bestimmte Medikamentenkombinationen können Herzinsuffizienz verschlimmern. Kardiologen fordern eine sorgfältige Prüfung.
Eine Studie warnt: Bestimmte Medikamentenkombinationen können Herzinsuffizienz verschlimmern. Kardiologen fordern eine sorgfältige Prüfung.
Eine Herzinsuffizienz kann durch bestimmte Medikamentenkombinationen verschlimmert oder gar ausgelöst werden, wie ein Konsenspapier internationaler Kardiologen zeigt, das relevante Nebenwirkungen und Interaktionen zusammenfasst. Die vollständigen Details erfordern allerdings, dass sich Leser auf aerztezeitung.de einloggen, um Zugriff auf umfassendere Informationen, Hintergrundanalysen und praxisnahe Tipps zu erhalten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Medikamentenprüfung bei Patienten mit Herzinsuffizienz. (Quelle: aerztezeitung.de)
Pflegekräfte dürfen ab Dezember 2025 INR-Messungen übernehmen, Entscheidung des G-BA erleichtert die Anpassung der Antikoagulationstherapie bei Patienten.
Pflegekräfte dürfen ab Dezember 2025 INR-Messungen übernehmen, Entscheidung des G-BA erleichtert die Anpassung der Antikoagulationstherapie bei Patienten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen, die seit dem 12. Dezember 2025 in Kraft sind. Eine wesentliche Neuerung ist die Aufnahme der (POCT-)INR-Messung zur Anpassung der Antikoagulationstherapie in das Leistungsverzeichnis. Diese Leistung kann künftig von Pflegepersonen bei Patient*innen übernommen werden, die ihre INR-Selbstmessung nicht mehr selbst durchführen können. Zudem wurden bestehende Leistungen präzisiert und befristete Sonderregelungen, wie die pandemiebedingten Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege, gestrichen. Die Begrifflichkeit „Delegation“ wurde durch „Übertragung“ ersetzt, um die Verantwortung klarer den Pflegefachpersonen zuzuordnen. (Quelle: aok.de)
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
20.01.2026
Pflegerin aus Main-Taunus-Kreis wegen versuchten Mordes festgenommen
Eine Pflegerin im Main-Taunus-Kreis wurde wegen versuchten Mordes verhaftet: Sie entfernte lebensrettende Geräte bei Wachkoma-Patienten.
Eine Pflegerin im Main-Taunus-Kreis wurde wegen versuchten Mordes verhaftet: Sie entfernte lebensrettende Geräte bei Wachkoma-Patienten.
Eine Pflegerin aus dem Main-Taunus-Kreis wurde am Dienstag wegen des Vorwurfs des dreifachen versuchten Mordes festgenommen. Sie soll bei drei Wachkoma-Patienten lebensrettende Geräte entfernt haben, um während ihrer Nachtschicht nicht durch Alarmsignale gestört zu werden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft der Frau vor, den Tod der Patienten zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, da die Patienten ohne die Überwachung der Vitalfunktionen einem lebensbedrohlichen Risiko ausgesetzt waren. Besonders brisant: In einer Nacht im Februar 2025 soll das Entfernen eines Pulsoximeters bei einem Patienten zu einem gesundheitlichen Notfall geführt haben. Neben der Verhaftung der 53-Jährigen wurde auch ein vorläufiges Berufsverbot verhängt und ihre Wohnung durchsucht. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.).
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
20.01.2026
Krankheitsausfälle 2025: DAK sieht Bedarf für Ursachenforschung und Reform
Krankheitsausfälle bleiben hoch: DAK fordert Ursachenforschung und Reformen, um Ausfälle zu reduzieren. Teilkrankschreibung und Tele-Krankschreibung im Fokus.
Krankheitsausfälle bleiben hoch: DAK fordert Ursachenforschung und Reformen, um Ausfälle zu reduzieren. Teilkrankschreibung und Tele-Krankschreibung im Fokus.
Krankheitsausfälle bei der Arbeit blieben 2025 laut DAK-Gesundheit auf hohem Niveau. Beschäftigte waren im Schnitt 19,5 Tage krankgeschrieben, nahe dem Vorjahreswert von 19,7 Tagen. Atemwegserkrankungen, psychische Leiden und Rückenschmerzen führten die Liste der Krankheitsgründe an. DAK-Chef Andreas Storm forderte eine Ursachenforschung und lobte die von Kanzler Friedrich Merz (CDU) angeregte Diskussion. Als mögliche Lösung schlug Storm eine „Teilkrankschreibung“ vor, die nur einen Teil der täglichen Arbeitszeit umfasst. Gesundheitsministerin Nina Warken plant, die telefonische Krankschreibung zu prüfen, um Missbrauch auszuschließen, wie sie dem „Tagesspiegel“ mitteilte. Bundeskanzler Merz kritisierte die hohen Krankenstände und hinterfragte die Tele-Krankschreibung ohne Praxisbesuch. Die DAK-Analyse besagt, dass 5,4 Prozent der Beschäftigten pro Tag krankgeschrieben waren, basierend auf Daten von 2,4 Millionen Versicherten, berichtete die dpa.
"Neue DiGA Oviva Direkt: Bluthochdruck- und Gewichtsmanagement zugleich"
Die neue DiGA Oviva Direkt senkt Bluthochdruck und Körpergewicht, bietet somit duale Gesundheitsförderung für Pflegeeinrichtungen und Angehörige.
Die neue DiGA Oviva Direkt senkt Bluthochdruck und Körpergewicht, bietet somit duale Gesundheitsförderung für Pflegeeinrichtungen und Angehörige.
Eine neue Digitale Gesundheitsanwendung, die Oviva Direkt Bluthochdruck, wurde ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen, berichtet die Ärzte Zeitung. Diese Applikation soll nicht nur den systolischen Blutdruck im Durchschnitt um 11 mmHg senken, sondern auch das Körpergewicht innerhalb von drei Monaten um 4,14 Prozent reduzieren. Die Anwendung erhielt als erste DiGA eine Zulassung für eine duale Wirkweise, die sowohl Blutdruck- als auch Gewichtsmanagement adressiert. Fachkräfte aus der Pflege, Angehörige von Pflegebedürftigen und Führungskräfte von Pflegeeinrichtungen könnten von dieser neuartigen therapeutischen Option profitieren, um die Gesundheitsversorgung älterer Menschen zu optimieren. Die Einführung dieser digitalen Lösung könnte zudem für Lieferanten und Dienstleister, die Gesundheitslösungen anbieten, von Interesse sein, da es neue Behandlungsmöglichkeiten eröffnet und das Potential digitaler Gesundheitsstrategien unterstreicht.
"Kostenfreie Erstkopie von Behandlungsunterlagen jetzt gesetzlich garantiert"
Patienten in Deutschland haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Erstkopie ihrer Behandlungsunterlagen.
Patienten in Deutschland haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Erstkopie ihrer Behandlungsunterlagen.
Seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung haben Patienten in Deutschland nun einen verankerten Anspruch im bürgerlichen Gesetzbuch auf eine kostenfreie Erstkopie ihrer Behandlungsunterlagen. Dies gilt, auch wenn das bestehende Berufsrecht teilweise widersprüchlich ist, berichtet die "Ärzte Zeitung".
Bundestag beschließt kostenfreie Erstkopie der Behandlungsakte im BGB
Der Bundestag hat beschlossen, dass die kostenfreie Erstkopie der Behandlungsakte nun im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird.
Der Bundestag hat beschlossen, dass die kostenfreie Erstkopie der Behandlungsakte nun im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird.
Mehr als zwei Jahre nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat der Bundestag das Gesetz zur kostenfreien Erstkopie der Behandlungsakte im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht Anspruch auf eine unentgeltliche Abschrift der Patientenunterlagen, den Praxen bisher häufig ignorierten. Trotz wiederholter Hinweise der Landesdatenschutzbeauftragten hatten nur wenige Landesärztekammern ihre Berufsordnungen angepasst. Mit der Neufassung des Paragrafen 630g BGB, die nicht zustimmungspflichtig ist und im Frühling in Kraft treten könnte, wird insbesondere die erste Abschrift der "Behandlungsakte" kostenfrei. Weitere Kopien dürfen analog der Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz-Kostensätze berechnet werden – 0,50 Euro für die ersten 50 Seiten. Insbesondere bei Verdacht auf Behandlungsfehler fordern Patienten Abschriften, was eine Entlastung von etwa 344.000 Euro jährlich für Bürger bringt. (Quelle: aerztezeitung.de)
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