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Pflegepolitik und Recht
18.09.2026
Pflegedienste in NRW und Hessen: Millionenbetrug aufgedeckt
Ermittler haben in NRW und Hessen Millionenbetrug bei Pflegediensten aufgedeckt und Luxusautos beschlagnahmt; elf Millionen Euro Schaden werden vermutet.
Ermittler haben in NRW und Hessen Millionenbetrug bei Pflegediensten aufgedeckt und Luxusautos beschlagnahmt; elf Millionen Euro Schaden werden vermutet.
Ermittler haben in Nordrhein-Westfalen und Hessen wegen des Verdachts eines groß angelegten Abrechnungsbetrugs mehrere Pflegedienste durchsucht und dabei ein Millionenvermögen beschlagnahmt. Laut einer Meldung der dpa, auf die sich die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" bezieht, wurden Luxusautos beschlagnahmt und ein Haftbefehl gegen eine 39-jährige Frau vollstreckt. Insgesamt 13 Personen werden verdächtigt, Leistungen bei Krankenkassen abgerechnet zu haben, die entweder gar nicht oder nicht im vollem Umfang erbracht wurden. Besonders schwerwiegend ist der Fall eines pflegebedürftigen Kindes in Düsseldorf, das in einem schlechten Gesundheitszustand vorgefunden und in ein Krankenhaus gebracht wurde. Zudem wurden Arztstempel zur mutmaßlichen Fälschung von Verordnungen beschlagnahmt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa elf Millionen Euro. Die Ermittlungen wegen Verdachts auf bandenmäßigen Abrechnungsbetrug, Geldwäsche und Steuervergehen dauern an.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
18.09.2026
BAS erlässt Richtlinien für milliardenschweren Krankenhausfonds
Das BAS erlässt Richtlinien für den Krankenhausfonds, um die Klinikstrukturen bis 2035 mit bis zu 50 Mrd. Euro zu modernisieren.
Das BAS erlässt Richtlinien für den Krankenhausfonds, um die Klinikstrukturen bis 2035 mit bis zu 50 Mrd. Euro zu modernisieren.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Förderrichtlinie für den Krankenhaustransformationsfonds erlassen und legt damit die Voraussetzungen und Abläufe der Förderung fest. Ziel ist es, Transparenz und Standards im Förderverfahren zu schaffen. Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform und sieht bis 2035 die Ausschüttung von bis zu 50 Milliarden Euro vor, um die Modernisierung der Klinikstrukturen zu unterstützen. Dazu zählen die Zusammenführung von Krankenhausstandorten, die Schaffung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, der Aufbau telemedizinischer Netzwerke und die Stärkung integrierter Notfallstrukturen. Die Förderentscheidungen treffen die Länder, welche auch die Förderanträge beim BAS einreichen. Monatlich informiert das BAS auf seiner Webseite über den aktuellen Stand der Förderanträge. Diese Informationen stammen von der Webseite aok.de.
Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme für Cannabisblüten
Das Sozialgericht Dresden verpflichtet eine Krankenkasse zur weiteren Kostenübernahme für Cannabisblüten, trotz generellem Ausschluss aus der GKV-Leistung.
Bereits gemeldet: Dieselbe Nachricht wurde bereits gemeldet.
Vorher: „Sozialgericht: Krankenkasse muss weiter Cannabis-Kosten übernehmen“ (17.09.2026)
Das Sozialgericht Dresden verpflichtet eine Krankenkasse zur weiteren Kostenübernahme für Cannabisblüten, trotz generellem Ausschluss aus der GKV-Leistung.
Das Sozialgericht Dresden hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass eine Krankenkasse weiterhin die Kosten für Cannabisblüten einer Patientin übernehmen muss. Diese Entscheidung resultiert aus der bereits genehmigten Verordnung, die als Dauerverwaltungsakt gilt. Trotz des aktuellen Ausschlusses von Cannabisblüten aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt die Erstattungspflicht der Kasse vorerst bestehen. Dieses Urteil hat damit eine bedeutende Signalwirkung für die Erstattungspraxis von medizinischem Cannabis, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet.
Sozialgericht: Krankenkasse muss weiter Cannabis-Kosten übernehmen
Das Sozialgericht Dresden entschied, dass Krankenkassen weiterhin Cannabis-Kosten übernehmen müssen, selbst wenn diese aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen sind.
Das Sozialgericht Dresden entschied, dass Krankenkassen weiterhin Cannabis-Kosten übernehmen müssen, selbst wenn diese aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen sind.
Das Sozialgericht Dresden hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass eine Krankenkasse weiterhin die Kosten für Cannabisblüten erstatten muss, selbst wenn diese aktuell aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen sind. Die Genehmigung einer Cannabisverordnung durch die Kasse stellt einen sogenannten Dauerverwaltungsakt dar. Daher bleibt die Erstattungspflicht der Kasse bestehen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Diese Entscheidung zeigt auf, wie rechtliche Rahmenbedingungen Einfluss auf die Versorgung von Patienten nehmen können und dass administrative Genehmigungen auch bei geänderten Katalogleistungen fortbestehen. Die "Ärzte Zeitung" berichtet, dass für Patientinnen und Patienten diese Eilentscheidungen besonders in Situationen von Bedeutung sind, in denen die Kontinuität ihrer Therapie nicht gefährdet werden darf.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
17.09.2026
Pharmaverband warnt: Deutsche Arzneimittelversorgung krisenanfällig
Der Pharmaverband Pro Generika warnt: Die deutsche Arzneimittelversorgung ist krisenanfällig, Lieferengpässe gefährden bereits heute die Versorgung.
Der Pharmaverband Pro Generika warnt: Die deutsche Arzneimittelversorgung ist krisenanfällig, Lieferengpässe gefährden bereits heute die Versorgung.
Die deutsche Arzneimittelversorgung ist laut dem Pharmaverband Pro Generika unzureichend auf Krisenfälle vorbereitet. Wiederkehrende Lieferengpässe hätten gezeigt, dass die Versorgung mit Medikamenten bereits heute gefährdet sei. Ein großer Teil der für den deutschen Markt benötigten Arzneimittel werde in Asien, vornehmlich in China, produziert. Im Krisenfall könnte der steigende medizinische Bedarf auf eingeschränkte Liefermöglichkeiten stoßen. Der Geschäftsführer von Pro Generika, Bork Bretthauer, und der ehemalige Bundeswehroffizier Björn Stahlhut fordern daher eine stärkere Vorsorge. Ein geplantes Gesundheitssicherstellungsgesetz müsse Vorsorgeleistungen verstärken, auch durch ein europäisches Netz strategischer Produktions- und Lieferkapazitäten. Die Autoren fordern ein "Gesundheitssicherstellungs- und Vorsorgegesetz" (GeSiVoG), das wirtschaftlich tragfähig und durch staatliche Mittel unterstützt wird. Ziel sei es, Arzneimittelprodukte in Europa konkurrenzfähig zu halten. (Quelle: F.A.Z.)
Anstieg der Krankentage: Mehr Akzeptanz für psychische Erkrankungen
Mehr Krankentage wegen psychischer Erkrankungen: Neue Akzeptanz und Verständnis bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern führen zu steigenden Krankschreibungen.
Mehr Krankentage wegen psychischer Erkrankungen: Neue Akzeptanz und Verständnis bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern führen zu steigenden Krankschreibungen.
Die Zahl der Krankentage wegen psychischer Erkrankungen hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Eine Psychologin erklärt, dass dies nicht darauf hindeuten müsse, dass psychische Erkrankungen tatsächlich häufiger geworden sind. Nach aktuellem Wissen sei die Häufigkeit solcher Erkrankungen in der Bevölkerung weitgehend stabil geblieben. Der Anstieg der Krankschreibungen könnte vielmehr darauf zurückzuführen sein, dass Arbeitnehmer heute eher bereit sind, psychische Probleme als Krankheitsgrund zu benennen, und dass Arbeitgeber zunehmend Verständnis für solche Erkrankungen zeigen. Auch könnten generelle gesellschaftliche Entwicklungen und zunehmender Stress im Arbeitsleben eine Rolle spielen, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.
Kritik an Linnemanns Pflegekommission: Dringender Handlungsbedarf ignoriert?
Kritik an Linnemanns Pflegekommission: Ablenkung statt Handlung? Pflegeminister Linnemann wird vorgeworfen, mit der Idee einer neuen Kommission bestehende Probleme zu ignorieren.
Einordnung: Kritiker halten die Pflegekommission für überflüssig und fordern statt weiterer Beratung schnelle Maßnahmen zur Umsetzung bekannter Lösungen.
Vorher: „Gesundheitsminister Linnemann plant Kommission für Pflegereform“ (11.09.2026)
Kritik an Linnemanns Pflegekommission: Ablenkung statt Handlung? Pflegeminister Linnemann wird vorgeworfen, mit der Idee einer neuen Kommission bestehende Probleme zu ignorieren.
Carsten Linnemann, der amtierende Pflegeminister, steht angesichts der brennenden Probleme im Pflegesektor unter besonderem Druck. Sein Vorschlag, eine neue Pflegekommission ins Leben zu rufen, trifft jedoch auf Skepsis. Kritiker bemängeln, dass eine solche Kommission überflüssig sei, da das Problem nicht im Wissensdefizit liege, sondern in der Umsetzung bestehender Erkenntnisse. Besonders im Hinblick auf die soziale Pflegeversicherung gibt es keine neuen Einsichten, die eine zusätzliche Kommission rechtfertigen würden. Die Herausforderungen im Pflegesektor erfordern daher vielmehr entschlossene Maßnahmen und schnell umsetzbare Lösungen. Die Diskussion über eine Pflegekommission lenkt dabei von den dringenden Handlungsnotwendigkeiten ab und könnte wertvolle Zeit kosten, die zur Lösung der akuten Probleme im Pflegesystem benötigt wird. (Quelle: aerztezeitung.de)
Neue S3-Leitlinie: Dreistufiges Modell und Fokus auf Spiritualität
Die aktualisierte S3-Leitlinie zur Palliativmedizin betont ein dreistufiges Versorgungskonzept mit einem zentralen Fokus auf Spiritualität und Angehörigen.
Bereits gemeldet: Dieselbe Meldung zur aktualisierten S3-Leitlinie mit Angehörigen, Spiritualität und dreistufigem Modell wurde bereits berichtet.
Vorher: „Neue S3-Leitlinie stärkt ganzheitliche Palliativversorgung bei Krebs“ (15.09.2026)
Die aktualisierte S3-Leitlinie zur Palliativmedizin betont ein dreistufiges Versorgungskonzept mit einem zentralen Fokus auf Spiritualität und Angehörigen.
Die S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patient:innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ wurde umfassend aktualisiert und führt nun ein dreistufiges Versorgungsmodell ein. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört ein neues Kapitel, das sich spezifisch mit Angehörigen und ihrer Rolle in der Palliativversorgung befasst. Zudem wird erstmals Spiritualität als entscheidender Aspekt für die Betreuung berücksichtigt. Diese Leitlinienaktualisierung zielt darauf ab, den komplexen Bedürfnissen von Krebspatient:innen gerechter zu werden und eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten. Quelle: aerztezeitung.de.
Neue S3-Leitlinie stärkt ganzheitliche Palliativversorgung bei Krebs
Die aktualisierte S3-Leitlinie stärkt die ganzheitliche Palliativversorgung bei Krebs mit neuen Kapiteln zu Angehörigenbedürfnissen, Spiritualität und einem dreistufigen Modell.
Die aktualisierte S3-Leitlinie stärkt die ganzheitliche Palliativversorgung bei Krebs mit neuen Kapiteln zu Angehörigenbedürfnissen, Spiritualität und einem dreistufigen Modell.
Die S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patient:innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ wurde umfassend aktualisiert, berichtet die "Ärzte Zeitung". Zu den wesentlichen Änderungen zählen ein neues Kapitel zu den Bedürfnissen der Angehörigen sowie eines zur Spiritualität. Zudem wurde ein dreistufiges Versorgungsmodell als Grundlage etabliert. Diese Anpassungen unterstreichen die fortlaufende Weiterentwicklung in der Palliativmedizin, die sich auf eine ganzheitliche Versorgung der Patient:innen und deren Umfeld fokussiert. Vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen in der palliativen Versorgung bietet die aktualisierte Leitlinie nun klare Handlungsanweisungen zur Verbesserung der Therapiequalität und Unterstützung der Betroffenen. Die "Ärzte Zeitung" hebt hervor, dass damit praxisnahe Impulse für eine verbesserte Betreuung von Krebspatienten mit palliativen Bedürfnissen geschaffen wurden.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
15.09.2026
BMG begrenzt Honoraranstieg für Ärzte 2027 auf 2,42 Prozent
Das BMG deckelt den Honoraranstieg für Ärzte 2027 auf 2,42 Prozent, was Verhandlungen für die EBM-Anpassung prägt und Herausforderungen im Gesundheitswesen birgt.
Das BMG deckelt den Honoraranstieg für Ärzte 2027 auf 2,42 Prozent, was Verhandlungen für die EBM-Anpassung prägt und Herausforderungen im Gesundheitswesen birgt.
Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Schiedsstelle sind über die Honorarentwicklung 2027 informiert: Der Orientierungswert darf maximal um 2,42 Prozent steigen, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt gegeben hat. Diese Vorgabe setzt den Rahmen für die Verhandlungen über die Anpassung der Gebührenordnung für Ärzte (EBM), die die Vergütung ärztlicher Leistungen ab 2027 bestimmt. Wenig Spielraum bleibt somit für Honorarzuwächse, was für manche Akteure im Gesundheitswesen Herausforderungen mit sich bringen könnte. Aus diesem Grund besteht Klarheit für die Planungen in den kommenden Jahren. Quelle: aerztezeitung.de
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