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Medizin, Gesundheit und Prävention
11.02.2026
Adipositas: Erhöhtes Risiko für Infektionen und Todesfälle entdeckt
Adipositas erhöht das Infektionsrisiko um 70 % – Prävention und gezielte Behandlung sind entscheidend für die Gesundheit Betroffener, zeigt eine finnische Studie.
Adipositas erhöht das Infektionsrisiko um 70 % – Prävention und gezielte Behandlung sind entscheidend für die Gesundheit Betroffener, zeigt eine finnische Studie.
Eine finnische Kohortenstudie hat ergeben, dass Adipositas mit einem um 70 Prozent erhöhten Risiko für schwere Infektionen in Verbindung stehen könnte. Demnach sei schätzungsweise jeder zehnte infektionsbedingte Todesfall auf Adipositas zurückzuführen. Besonders gefährdet seien Menschen in den höchsten Adipositasklassen. Die Untersuchung hebt die Notwendigkeit einer verstärkten Prävention und gezielten Behandlung von Adipositas hervor, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Gesundheit der betroffenen Patienten zu verbessern. Die Ärzte Zeitung berichtet, dass diese Erkenntnisse das Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen Adipositas und Infektionskrankheiten schärft.
Bundesgesundheitsministerin forciert ePA als zentrales Gesundheitstool
Bundesgesundheitsministerin Warken treibt die ePA voran, um sie zum zentralen Element der digitalen Gesundheitsversorgung zu machen.
Bundesgesundheitsministerin Warken treibt die ePA voran, um sie zum zentralen Element der digitalen Gesundheitsversorgung zu machen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre Digitalstrategie aktualisiert, um die elektronische Patientenakte (ePA) zum zentralen digitalen Werkzeug in der Versorgung zu machen. Obwohl Ärzte und Versicherte dieser Neuerung noch skeptisch gegenüberstehen, verfolgt die Ministerin ambitionierte Ziele, um die ePA als Dreh- und Angelpunkt des digitalen Gesundheitssystems zu etablieren. Diese strategische Neuausrichtung stieß allerdings auf gemischte Reaktionen, wie aus der Berichterstattung der „Ärzte Zeitung“ hervorgegangen ist.
Dänische Studie: Hypothermie bei Älteren erhöht Sepsis-Risiko erheblich
Dänische Studie zeigt: Hypothermie erhöht das Sepsis-Risiko bei Senioren drastisch und erfordert präzise Temperaturüberwachung in der Notfallmedizin.
Dänische Studie zeigt: Hypothermie erhöht das Sepsis-Risiko bei Senioren drastisch und erfordert präzise Temperaturüberwachung in der Notfallmedizin.
In einer dänischen Studie wurde festgestellt, dass eine Körpertemperatur unter 36 °C bei älteren Menschen mit Sepsis ein alarmierendes Signal sein kann. Hypothermie in der Notaufnahme deutete auf ein signifikant erhöhtes Mortalitätsrisiko hin. Im Gegensatz dazu war Fieber mit einem verminderten Risiko verbunden. Dieser Zusammenhang galt jedoch nicht für Infektionen ohne Sepsis. Dies unterstreicht die Bedeutung der genauen Temperaturüberwachung bei Senioren in der Notfallmedizin. Die Ergebnisse, veröffentlicht auf aerztezeitung.de, heben hervor, dass eine rechtzeitige Interventionsstrategie bei Hypothermie entscheidend sein kann, um die Prognose für Patienten mit Sepsis zu verbessern.
SPD will GKV stabilisieren: Beiträge auf alle Einkommensarten geplant
Die SPD plant GKV-Stabilisierung durch Beiträge auf alle Einkommensarten. Kritik von der Union und verhaltene Reaktionen der Krankenkassen folgen.
Die SPD plant GKV-Stabilisierung durch Beiträge auf alle Einkommensarten. Kritik von der Union und verhaltene Reaktionen der Krankenkassen folgen.
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland werden in diesem Jahr ein Rekordniveau von 370 Milliarden Euro erreichen, wie die Ärzte Zeitung berichtet. Die SPD hat einen Vorstoß unternommen, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern, indem Beiträge auf alle Einkommensarten erhoben werden sollen. Dies beträfe auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Dr. Christos Pantazis, argumentiert, dass die Belastung nicht nur auf den Schultern der Beschäftigten ruhen sollte. Die Unionsfraktion lehnt diesen Vorschlag jedoch ab, da zunächst Effizienzreserven gehoben werden sollten. Die Kassen reagieren verhalten und fordern eine Dämpfung der Ausgabenentwicklung. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes, betont das bestehende Ausgabenproblem, während die Gesundheitsministerin Nina Warken einer Entlastung durch Streichung versicherungsfremder Leistungen zustimmt. Dies könnte etwa zehn Milliarden Euro jährlich einsparen.
Entlastungsbetrag: Private Helfer in drei Bundesländern profitieren
Pflegebedürftige in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen können den Entlastungsbetrag von 131 Euro auch für geschulte Nachbarn nutzen.
Pflegebedürftige in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen können den Entlastungsbetrag von 131 Euro auch für geschulte Nachbarn nutzen.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können monatlich einen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Alltagshelfer erhalten. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kann dieser Betrag auch Nachbarn zugutekommen, die pflegende Unterstützung leisten, sofern sie eine kurze Fortbildung absolviert haben. An enge Verwandte wird der Betrag nicht ausgezahlt. Das Geld wird den Betroffenen nicht direkt überwiesen, die zunächst selbst zahlen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen müssen. Die Regelung, die von der Stiftung Warentest erklärt wird, erlaubt die Zahlung des Entlastungsbetrags an private Helfer in nur wenigen Bundesländern. Die Betroffenen sollten sich stets informieren, wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann, da dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Beratung durch die Pflegeversicherung wird empfohlen, um den maximalen Nutzen zu gewährleisten. In einer Studie zeigt sich, dass weniger als ein Viertel der Berechtigten diesen Betrag nutzen, obwohl nach Beratung die Inanspruchnahme auf über 82 Prozent steigt.
Kostenlose Erstkopie von Behandlungsunterlagen: Neues BGB-Gesetz in Kraft
Patienten haben ab sofort Anspruch auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Behandlungsunterlagen, da ein neues BGB-Gesetz in Kraft getreten ist.
Patienten haben ab sofort Anspruch auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Behandlungsunterlagen, da ein neues BGB-Gesetz in Kraft getreten ist.
Am 05. Februar wurde das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist nun in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet die Neufassung des Paragrafen 360g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), welcher den Anspruch von Patientinnen und Patienten auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Behandlungsunterlagen regelt. Diese Neuregelung, berichtet die Ärzte Zeitung, klärt den Konflikt zwischen bisher anderslautenden Passagen in den Berufsordnungen der Landesärztekammern, welche Kopien „gegen Erstattung der Kosten“ vorsahen, und den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von 2018. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2023 entschieden, dass die erste Kopie der personenbezogenen Daten kostenfrei sein muss. Dies betrifft insbesondere Arztpraxen und Kliniken, die nun verpflichtet sind, die Unterlagen bei einem Praxiswechsel kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Warnung vor Qualitätsmängeln bei Arixtra-Spritzen für Fachkräfte
Die Europäische Arzneimittelagentur warnt Fachkräfte vor Qualitätsmängeln bei Arixtra-Spritzen aufgrund von Problemen mit der Nadelsicherung.
Die Europäische Arzneimittelagentur warnt Fachkräfte vor Qualitätsmängeln bei Arixtra-Spritzen aufgrund von Problemen mit der Nadelsicherung.
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die zuständige Überwachungsbehörde haben auf einen schwerwiegenden Qualitätsmangel im Zusammenhang mit der Nadel in der vorgefüllten Spritze des Medikaments Arixtra (Fondaparinux Natrium) hingewiesen, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet. Ein Rote-Hand-Brief wurde als Warnung herausgegeben, um auf die potenziellen Risiken hinzuweisen. Diese Informationen sind für Fachkräfte im Gesundheitswesen von Bedeutung, um die Sicherheit ihrer Patienten zu gewährleisten und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
AOK-Pflegenavigator: Jetzt Suche nach Intensivpflege-Einrichtungen möglich
Der AOK-Pflegenavigator ermöglicht jetzt die gezielte Suche nach Einrichtungen für außerklinische Intensivpflege, ideal für beatmungspflichtige Patienten.
Der AOK-Pflegenavigator ermöglicht jetzt die gezielte Suche nach Einrichtungen für außerklinische Intensivpflege, ideal für beatmungspflichtige Patienten.
Die AOK bietet im Rahmen ihres Pflegenavigators nun auch die Möglichkeit, gezielt nach Einrichtungen für außerklinische Intensivpflege (AKI) zu suchen, wie die Webseite aok.de informiert. Diese Erweiterung ermöglicht es den Nutzern, spezialisierte Anbieternähe ihres Wohnorts anzeigen zu lassen. Unter den Suchergebnissen sind die spezifischen Spezialisierungen der jeweiligen Leistungserbringer genannt. Das Angebot richtet sich an beatmungspflichtige Kinder und Erwachsene, wobei die Versorgung sowohl zu Hause als auch in spezialisierten Einrichtungen durchgeführt werden kann. Eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Pflegeleistung. Durch diese Neuerung können Ärzte, Pflegefachpersonen sowie Angehörige einfacher geeignete Pflegeplätze finden.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
05.02.2026
Warken will Krankenhausreform anpassen: Bedenken wegen Kosten & Strukturwandel
Gesundheitsministerin Warken will die Krankenhausreform anpassen, doch Kritiker fürchten erhöhte Kosten und Aufweichung des Strukturwandels.
Gesundheitsministerin Warken will die Krankenhausreform anpassen, doch Kritiker fürchten erhöhte Kosten und Aufweichung des Strukturwandels.
Gesundheitsministerin Nina Warken plant, die Krankenhausreform ihres Vorgängers praxistauglich zu gestalten. Kritiker äußern Bedenken, dass der notwendige Strukturwandel dadurch verwässert werden könnte und warnen zudem vor steigenden Kosten für die Beitragszahler. Diese Diskussion entbrannte im Zuge der geplanten Änderungen an der von Lauterbach initiierten Reform. Laut der Ärzte Zeitung sehen einige Experten darin nicht nur eine Bedrohung für Praxen, sondern auch Chancen für niedergelassene Ärzte an neu definierten Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Im Zuge dieser Reform könnten Kliniken verstärkt in den Bereich der ambulanten Versorgung einsteigen, was für die niedergelassene Praxislandschaft Herausforderungen und neue Möglichkeiten mit sich bringen könnte (Quelle: Ärzte Zeitung).
Arzneimittelkosten der GKV auf Rekordhoch: AOK kritisiert AMNOG
Rekordkosten für Arzneimittel: Die GKV-Ausgaben stiegen 2024 um zehn Prozent. AOK fordert Anpassungen beim AMNOG zur Eindämmung der Kostenexplosion.
Rekordkosten für Arzneimittel: Die GKV-Ausgaben stiegen 2024 um zehn Prozent. AOK fordert Anpassungen beim AMNOG zur Eindämmung der Kostenexplosion.
Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind laut einem Bericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf ein neues Rekordniveau gestiegen. 2024 betrugen die Nettokosten 59,3 Milliarden Euro, ein Anstieg von etwa zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Patentgeschützte Arzneimittel sind die Haupttreiber des Kostenanstiegs, obwohl sie nur sieben Prozent der verordneten Tagesdosen ausmachen, sind sie für 54 Prozent der Kosten verantwortlich. Seit der Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 sind die GKV-Ausgaben für Arzneimittel um mehr als 125 Prozent gestiegen. Das WIdO kritisiert die sinkende Steuerungswirkung des AMNOG und die zunehmenden Umgehungsstrategien bei der frühen Nutzenbewertung und Preisverhandlung. Die AOK fordert eine Neujustierung der Arzneimittelpolitik, um Innovationen finanzierbar zu halten, und lehnt intransparente Vergütungsmodelle ab. Quelle: aok.de.
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