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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
30.01.2025
DRK-Modellprojekt entlastet Hausärzte in Berlin durch Gesundheitsfachkräfte
Das DRK entlastet Berliner Hausärzte durch ein neues Modellprojekt, bei dem Gesundheitsfachkräfte Hausbesuche übernehmen sollen. Start ist 2025 geplant.
Das DRK entlastet Berliner Hausärzte durch ein neues Modellprojekt, bei dem Gesundheitsfachkräfte Hausbesuche übernehmen sollen. Start ist 2025 geplant.
Mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin plant das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ein Modellprojekt, das die Hausärzte im Osten Berlins entlasten soll. Ziel ist es, dass Gesundheitsfachkräfte, anstelle von Ärzten, unter bestimmten Bedingungen Hausbesuche übernehmen. Vorbild für das Berliner Projekt ist ein Modell aus Delmenhorst, bei dem fast 90 Prozent der Patienten erfolgreich durch Gesundheitsfachkräfte und telemedizinische Unterstützung behandelt werden konnten. Laut DRK-Präsident Mario Czaja könnte das Versorgungsprojekt im ersten Halbjahr 2025 starten, insbesondere im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, wo 79 Hausarztsitze aktuell nicht besetzt sind. Das DRK hat die KV von diesem Konzept überzeugt, und es wird erwartet, dass es die Attraktivität der Hausarztniederlassung erhöhen könnte. Dies berichtete die "Ärzte Zeitung".
Expert*innenrat fordert Entstigmatisierung bei psychischen Erkrankungen
Der Expert*innenrat drängt auf Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und fordert Reformen, um Zugang zu medizinischer Hilfe zu erleichtern.
Der Expert*innenrat drängt auf Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und fordert Reformen, um Zugang zu medizinischer Hilfe zu erleichtern.
Der Expert*innenrat „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung betont in seiner jüngsten Stellungnahme laut aerzteblatt.de die Notwendigkeit der Entstigmatisierung von Menschen mit chronischen und akuten Gesundheitsproblemen. Stigmatisierung führe zu sozialer Ausgrenzung und erschwere den Zugang zu medizinischen Maßnahmen. Besonders psychische Störungen seien stark stigmatisiert. Die Bekämpfung der Stigmatisierung wird als vernachlässigte Form der Prävention bezeichnet. Auch Menschen mit Suchterkrankungen seien betroffen, was durch gesellschaftliche Tendenzen noch verstärkt werde. Der Expert*innenrat fordert daher Bildungsangebote zur Emotionsregulation, Reformen in medizinischen Lehrplänen und mehr Ressourcen für besonders stigmasensible Sektoren. Zudem wird eine Verbesserung der Datenlage zur Stigmatisierung und deren volkswirtschaftlichen Kosten gefordert.
Pflegebürgerversicherung: Gutachten fordert Vereinigung von SPV und PPV
Ein Gutachten empfiehlt die Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu einer Pflegebürgerversicherung für eine gerechtere Finanzierung.
Ein Gutachten empfiehlt die Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu einer Pflegebürgerversicherung für eine gerechtere Finanzierung.
Ein Gutachten der Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang und Dominik Domhoff von der Universität Bremen schlägt vor, die gesetzliche soziale Pflegeversicherung (SPV) und die private Pflegeversicherung (PPV) zu einer Pflegebürgerversicherung zusammenzulegen. Dies würde eine Vollversicherung ohne Beitragssatzsteigerungen ermöglichen, bei der Pflegebedürftige keine Eigenanteile mehr zahlen müssten. Die derzeitige Pflegeversicherung steht vor finanziellen Herausforderungen, da die Eigenanteile kontinuierlich steigen und immer mehr Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das Gutachten, erstellt im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung, weist darauf hin, dass die Ausgaben der SPV wegen der günstigen Risikostruktur Privatversicherter doppelt so hoch sind wie die der PPV. Die Autoren fordern eine Reform, um alle Einkommensarten und die gesamte Bevölkerung in die Finanzierung einzubeziehen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat den Vorschlag kritisiert. Die mecklenburgische Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt jedoch den Vorschlag als wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung. (aerzteblatt.de)
Bayerischer "Digitalpakt Pflege" treibt Digitalisierung gezielt voran: Die "HighCare Agenda" wird von Politik und Pflegebranche unterstützt, um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.
Bayerischer "Digitalpakt Pflege" treibt Digitalisierung gezielt voran: Die "HighCare Agenda" wird von Politik und Pflegebranche unterstützt, um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.
Vertreter aus der Pflegepraxis und -forschung, Interessenvertretungen sowie Politiker haben sich verpflichtet, die „HighCare Agenda“ zu unterstützen. Dabei handelt es sich um eine Initiative, die die Digitalisierung im Pflegebereich fördern soll, allerdings ohne dass diese zum Selbstzweck wird. Der Bayerische „Digitalpakt Pflege“ wurde kürzlich unterzeichnet, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass digitale Lösungen bewusst und sinnvoll in die Pflege integriert werden, um so die Arbeitsbedingungen und die Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Kostenfreier Zugang zur vollständigen Arzneimitteldatenbank ab Februar
Das BfArM bietet ab Februar kostenfreien Zugang zur kompletten Arzneimitteldatenbank, eine wichtige Ressource für Fachkräfte und Entscheider im Gesundheitswesen.
Das BfArM bietet ab Februar kostenfreien Zugang zur kompletten Arzneimitteldatenbank, eine wichtige Ressource für Fachkräfte und Entscheider im Gesundheitswesen.
Ab Mitte Februar bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den öffentlichen Teil seiner Arzneimitteldatenbank in vollem Umfang kostenfrei zur Recherche an. Dies markiert eine wesentliche Erweiterung des bisherigen Angebots, bei dem nur bestimmte Daten gebührenfrei zugänglich waren. Die Datenbank, die in Zusammenarbeit mit den weiteren Bundesoberbehörden aktualisiert wird, umfasst umfassende Informationen zu allen in Deutschland verkehrsfähigen sowie abgelaufenen Arzneimitteln seit 1978. Die Nutzer erhalten Zugang zu Arzneimittelhistorien, Fach- und Gebrauchsinformationen sowie weiteren relevanten Dokumenten über das Portal PharmNet.Bund. Diese umfassende Datenverfügbarkeit unterstützt Fachkräfte und Interessierte bei der Recherche und Entscheidungsfindung im Bereich der Arzneimittelpolitik, wie auf „Ärzte Zeitung“ berichtet wird.
Neues Gesetz: Mutterschutz ab der 13. Woche nach Fehlgeburt geplant
Neue Mutterschutzregelung: Fehlgeburten ab der 13. Woche sollen künftig unter den Mutterschutz fallen. Parteien einigten sich auf Gesetzesentwurf.
Neue Mutterschutzregelung: Fehlgeburten ab der 13. Woche sollen künftig unter den Mutterschutz fallen. Parteien einigten sich auf Gesetzesentwurf.
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD geeinigt haben. Laut einer gemeinsamen Presseerklärung wird das Gesetz fraktionsübergreifend im Bundestag verabschiedet. Die bisherige Schutzfrist gilt bei Fehlgeburten nicht, was sich nun ändern soll. Die Grünen-Politikerin Franziska Krumwiede-Steiner betonte die Notwendigkeit dieser Regelung, da jede dritte Frau in Deutschland von einem solchen Schicksal betroffen ist. Es fehlen jedoch konkrete Statistiken über die betroffenen Frauen, dennoch schätzt das Familienministerium, dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden. Die Regelung tritt für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche in Kraft, etwa 6.000 Fälle pro Jahr. Die Union sieht darin einen „wichtigen frauenpolitischen Meilenstein“. Diese Informationen stammen von der Ärzte Zeitung.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
29.01.2025
Pflegekraft in Bayern filmt Heimbewohner heimlich: Polizei ermittelt
Ermittlungen gegen Pflegekraft in Bayern: Heimliche Aufnahmen von Heimbewohnern entdeckt, nachdem Youtuber Pflegeeinrichtung aufmerksam machte.
Ermittlungen gegen Pflegekraft in Bayern: Heimliche Aufnahmen von Heimbewohnern entdeckt, nachdem Youtuber Pflegeeinrichtung aufmerksam machte.
In Bayern ermittelt die Polizei gegen eine 39-jährige Pflegekraft, die während ihrer Arbeitszeit heimlich erotische Videos von Heimbewohnern aufgenommen und im Internet veröffentlicht haben soll, berichtet die „Ärzte Zeitung“ unter Berufung auf die Polizei. Die Heimbewohner waren demnach unwissend gefilmt worden, dennoch wird nicht wegen eines Sexualdelikts ermittelt. Anzeige gegen die ehemalige Mitarbeiterin des Alten- und Pflegeheims in Bad Neustadt a.d. Saale wurde erstattet, nachdem ein Youtuber die Einrichtung auf die Rechtsverletzung hingewiesen hatte. Der Geschäftsführer betonte, dass das Verhalten moralisch verwerflich sei und während der Arbeitszeit keinen Platz habe. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und unbefugte Aufnahmen im privaten Raum, die nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können. Die betroffenen Angehörigen wurden informiert und waren zunächst schockiert.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
29.01.2025
Bundestag billigt geändertes GVSG: Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung
Der Bundestag billigt geändertes GVSG: Verbesserte Vergütung für Hausärzte, neue Regelungen für Kontrazeptiva und bessere Hilfsmittelversorgung gebilligt.
Der Bundestag billigt geändertes GVSG: Verbesserte Vergütung für Hausärzte, neue Regelungen für Kontrazeptiva und bessere Hilfsmittelversorgung gebilligt.
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in veränderter Form gebilligt. Der Entwurf enthält den Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte und soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Die Altersbeschränkung für den Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Kontrazeptiva wird aufgehoben, wenn ein sexueller Missbrauch oder eine Vergewaltigung vermutet wird. Zudem wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt. Hausärzte sollen zukünftig für spezielle Aufgaben wie Hausbesuche oder die Nutzung der Telematikinfrastruktur vergütet werden. Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln soll ebenfalls verbessert werden, wenn ein sozialpädiatrisches Zentrum diese für notwendig erachtet. SPD, Grüne und FDP stimmten für den Entwurf, während Linke und BSW dagegen stimmten und Union sowie AfD sich enthielten. Die Quelle dieser Information ist der Deutsche Bundestag.
Fehlerhafte Patientenakten gefährden die Qualität medizinischer Versorgung
Fehlerhafte Patientenakten gefährden die medizinische Versorgung, da unzutreffende Diagnosen zu schwerwiegenden Missverständnissen und Behandlungsfehlern führen können.
Fehlerhafte Patientenakten gefährden die medizinische Versorgung, da unzutreffende Diagnosen zu schwerwiegenden Missverständnissen und Behandlungsfehlern führen können.
In Patientenakten häufen sich schwer nachvollziehbare Diagnosen, so DER SPIEGEL. Ein Mann fand in seiner Akte Angaben zu Schwangerschaftsuntersuchungen, bei einer Frau wird Epilepsie vermerkt, von der sie nichts weiß. Solche fehlerhaften Einträge können auf Verwechslungen, technische Probleme oder menschliches Versagen zurückgehen. Laut Maria Herbst, der Autorin des Artikels, könnten diese Einträge zu gravierenden Folgen führen: vom Missverständnis bei Arztbesuchen bis hin zur Beeinträchtigung der medizinischen Behandlung. Die Qualität medizinischer Daten wird deshalb zunehmend hinterfragt. Fachleute betonen die Bedeutung korrekter und nachvollziehbarer Gesundheitsdaten, um Patienten optimal versorgen zu können. Solche Berichte werfen ein kritisches Licht auf das Gesundheitswesen, das zunehmend digital und datenbasiert arbeitet.
Anstieg von Angststörungen in Deutschland um 77 Prozent seit 2008
Die Zahl der Angststörungen in Deutschland ist seit 2008 um 77 Prozent gestiegen, wie die KKH berichtet. Besonders betroffen: Sachsen und Berlin.
Die Zahl der Angststörungen in Deutschland ist seit 2008 um 77 Prozent gestiegen, wie die KKH berichtet. Besonders betroffen: Sachsen und Berlin.
Die KKH hat einen erheblichen Anstieg an Angststörungen festgestellt. Laut einer Berechnung der Krankenkasse waren im vergangenen Jahr etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland betroffen, was im Vergleich zu 2008 einem Anstieg von rund 77 Prozent entspricht. Damals wurden bei 3,7 Prozent der KKH-Versicherten Angststörungen diagnostiziert, 2023 lag der Anteil bei 6,5 Prozent. Besonders ausgeprägt war der Anstieg mit 111 Prozent in Sachsen, während Hessen mit einem Anstieg von 62 Prozent am wenigsten betroffen war. Berlin verzeichnet mit 8,1 Prozent den höchsten Anteil an diagnostizierten Angststörungen. Zu den Ursachen gehören genetische und psychische Faktoren sowie chronischer Stress und familiäre Konflikte. Aileen Könitz von der KKH warnt davor, dass andauernde Angst zu schwerwiegenden Belastungen führen kann, insbesondere bei Menschen mit geringer Widerstandskraft. Das Problem könne sich in einer generalisierten Angststörung manifestieren. Diese Informationen stammen von aerzteblatt.de.
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