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Pflegepolitik und Recht
20.06.2025
Patientenbeteiligung bei Arzneimittelbewertung: EU plant Aufwertung
Die EU plant eine stärkere Einbindung von Patientenvertretern bei der Arzneimittelbewertung, um deren Rolle in Zulassungsprozessen zu stärken.
Die EU plant eine stärkere Einbindung von Patientenvertretern bei der Arzneimittelbewertung, um deren Rolle in Zulassungsprozessen zu stärken.
Die Aufwertung der Patientenbeteiligung in den europäischen Verfahren der Arzneimittelzulassung und Health Technology Assessment (HTA) ist ein wesentliches Anliegen der BAG Selbsthilfe, berichtet die „Ärzte Zeitung“. In Deutschland wird diese Beteiligung als Erkenntnisquelle im wissenschaftlichen Assessment angesehen, nicht als Legitimationsquelle. Im europäischen Kontext besteht jedoch die Gefahr, dass die Patientenbeteiligung mehr als Legitimationsquelle als Wissensquelle wahrgenommen wird. Organisationen wie das European Patient Forum und EURORDIS fordern eine bedeutungsvolle Einbindung der Patienten. Künftig sollen bei der EMA Patientenvertreter im Management Board und anderen Gremien mitwirken. Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht Kostenerstattung für diese vor, während die Frage der Stimmrechte noch diskutiert wird. In Deutschland bereichern Patientenpräferenzen und -kompetenzen das HTA-Verfahren. Schulungen zur Methodik sind dort Standard. In Frankreich haben Patientenvertreter Stimmrechte, aber kaum fachlichen Support.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
G-BA gibt Bericht zur externen Qualitätssicherung der Krankenhäuser frei
Der G-BA hat den Bericht zur externen Qualitätssicherung der Krankenhäuser für 2024 freigegeben. Der Bericht ist ab sofort öffentlich zugänglich.
Der G-BA hat den Bericht zur externen Qualitätssicherung der Krankenhäuser für 2024 freigegeben. Der Bericht ist ab sofort öffentlich zugänglich.
Am 18. Juni 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Bericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur öffentlichen Berichterstattung freigegeben. Der Bericht bewertet die Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung für das Berichtsjahr 2024 und stuft sie als geeignet für eine öffentliche Veröffentlichung ein. Die Freigabe wurde unmittelbar mit dem Beschlussdatum wirksam. Der zuständige Unterausschuss für Qualitätssicherung war maßgeblich an der Entwicklung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser beteiligt. Weitere Informationen zum Beschlusstext sind auf der Webseite des G-BA erhältlich. Quelle: G-BA.
G-BA beschließt Änderungen für DMP Diabetes mellitus Richtlinien
Der G-BA beschließt Änderungen der DMP-Richtlinien für Diabetes, um die Betreuung und Dokumentation zu verbessern. Die neuen Regeln treten nach Veröffentlichung in Kraft.
Der G-BA beschließt Änderungen der DMP-Richtlinien für Diabetes, um die Betreuung und Dokumentation zu verbessern. Die neuen Regeln treten nach Veröffentlichung in Kraft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 eine Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie beschlossen. Diese betrifft die Anlage 7 für das Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 1, die Anlage 8 für die Dokumentation von Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sowie die neue Anlage 24. Die Beschlüsse sind derzeit noch nicht in Kraft getreten, werden aber nach Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des G-BA zugänglich sein. Diese Aktualisierungen sollen die Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus verbessern und die Dokumentationsanforderungen vereinheitlichen. Weitere Informationen sind dem Beschluss als PDF-Dokument auf der Webseite des G-BA zu entnehmen.
G-BA beschließt neue Mindestmengenregelungen für bessere Versorgungsqualität
Neuer G-BA-Beschluss zur Ergänzung der Mindestmengenregelungen soll Versorgungsqualität in Krankenhäusern verbessern. Umsetzung steht noch aus.
Neuer G-BA-Beschluss zur Ergänzung der Mindestmengenregelungen soll Versorgungsqualität in Krankenhäusern verbessern. Umsetzung steht noch aus.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 einen neuen Beschluss zur Ergänzung der Mindestmengenregelungen nach § 9 gefasst. Diese Regelungen betreffen unter anderem die Anforderungen an die Qualitätssicherung in Krankenhäusern und werden auf Grundlage von Sozialdaten weiterentwickelt. Der Beschluss tritt noch nicht in Kraft, da weitere Schritte zur Umsetzung erforderlich sind. Die genaue Ausgestaltung der Ergänzungen ist im Beschlusstext festgelegt, der auf der Webseite des G-BA verfügbar ist. Das Ziel dieser Regelungen ist es, die Versorgungsqualität in stationären Einrichtungen zu verbessern und Patienten eine qualitativ hochwertige Behandlung zu sichern. Genaue Details und der vollständige Text der Richtlinie sind auf der Internetpräsenz des G-BA einzusehen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
Krankenkassen nutzen Datenanalyse zur Schließung von Impflücken
Krankenkassen nutzen Daten zur Impflücken-Analyse, um Impfquoten zu steigern – ein Jahr nach dem Datennutzungsgesetz zeigen erste Maßnahmen Wirkung.
Krankenkassen nutzen Daten zur Impflücken-Analyse, um Impfquoten zu steigern – ein Jahr nach dem Datennutzungsgesetz zeigen erste Maßnahmen Wirkung.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Datennutzungsgesetzes haben Krankenkassen damit begonnen, Abrechnungsdaten automatisiert auszuwerten, um Impflücken zu identifizieren. Diese gesetzliche Neuerung soll dazu beitragen, die Anzahl der Patienten in Arztpraxen, die Impfungen erhalten, zu erhöhen. Einige Krankenkassen nutzen bereits jetzt diese Möglichkeit, um gezielt auf fehlende Impfungen hinzuweisen. Dies könne, so "Ärzte Zeitung", in Zukunft dazu führen, dass mehr Patienten Nachimpfungen erhalten und die allgemeine Impfquote gesteigert wird.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
G-BA beschließt Änderungen zur Verbesserung der Hüftfrakturversorgung
G-BA beschließt Richtlinienänderungen zur besseren Versorgung von Hüftfrakturen, wirksam ab Juni 2025, zur Erhöhung der Behandlungsqualität bis 2026.
G-BA beschließt Richtlinienänderungen zur besseren Versorgung von Hüftfrakturen, wirksam ab Juni 2025, zur Erhöhung der Behandlungsqualität bis 2026.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 einen Beschluss zur Änderung der Spezifikation in der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur gefasst. Diese Änderung tritt mit dem Beschlussdatum in Kraft. Der Beschluss erfolgt im Bereich der stationären Qualitätssicherung und wird vom zuständigen Unterausschuss für Qualitätssicherung betreut. Die Änderung betrifft das Erfassungsjahr 2026 und soll die Versorgungsqualität bei hüftgelenknahen Femurfrakturen verbessern. Weitere Informationen und der vollständige Beschlusstext sind auf der Website des G-BA zu finden.
G-BA gibt Konzept zur Qualitätssicherung in Psychiatrie frei
G-BA stellt neues Konzept zur Qualitätssicherung in psychiatrischen Einrichtungen vor, das detaillierte Datenerfassung und -analyse fördert.
G-BA stellt neues Konzept zur Qualitätssicherung in psychiatrischen Einrichtungen vor, das detaillierte Datenerfassung und -analyse fördert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 das Auswertungs- und Berichtskonzept des IQTIG zur Qualitätssicherung in stationären Einrichtungen freigegeben. Diese Freigabe berücksichtigt konkretisierende Auswertungsfragen für das Erfassungsjahr 2025 gemäß der Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL). Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das Konzept zielt darauf ab, die Qualität der stationären Versorgung durch eine detaillierte Datenerfassung und -analyse zu sichern. Die Entscheidung unterstreicht die kontinuierlichen Bemühungen des G-BA, Qualitätsstandards in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung zu fördern und weiterzuentwickeln. Die vollständige Beschlussfassung steht auf der Website des G-BA als PDF zur Verfügung.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
G-BA beschließt neue Richtlinie zur Verbesserung der Ärzteverteilung
G-BA beschließt neue Richtlinie, um durch Anpassung der Verteilungsfaktoren die regionale Ärzteverteilung zu verbessern. Inkrafttreten steht noch aus.
G-BA beschließt neue Richtlinie, um durch Anpassung der Verteilungsfaktoren die regionale Ärzteverteilung zu verbessern. Inkrafttreten steht noch aus.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 eine Änderung des Morbiditätsfaktors in der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen. Dieser Beschluss, der das Ziel verfolgt, die regionale Verteilung der ärztlichen Versorgung zu verbessern, ist allerdings bisher noch nicht in Kraft getreten. Laut den bereitgestellten Dokumenten gibt es Anpassungen bei den regionalen Verteilungsfaktoren pro Planungsbereich und Postleitzahl, was eine detaillierte Betrachtung der Versorgungssituation in unterschiedlichen Regionen ermöglicht. Der entsprechende Unterausschuss für Bedarfsplanung ist mit den Inhalten dieses Beschlusses betraut. Die konkrete Auswirkung dieser Änderung auf die ärztliche Versorgung wird sich erst mit dem Inkrafttreten zeigen. Dieses Vorgehen des G-BA dient der Anpassung an die regional variierenden Gesundheitsbedürfnisse der Bevölkerung, um eine bedarfsgerechtere Verteilung der Ressourcen sicherzustellen. (Quelle: g-ba.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
Neuer Vertrag in Schleswig-Holstein: Schnellere Impfstoff-Einsätze
Neuer Vertrag in Schleswig-Holstein: Schnellere Impfstoff-Einsätze durch Bürokratieabbau, doch Vorsicht vor überhöhten Erwartungen bei HzV, so Thorsten Schultz.
Neuer Vertrag in Schleswig-Holstein: Schnellere Impfstoff-Einsätze durch Bürokratieabbau, doch Vorsicht vor überhöhten Erwartungen bei HzV, so Thorsten Schultz.
Ein neuer Vertrag in Schleswig-Holstein soll den Einsatz neuer Impfstoffe in Praxen beschleunigen. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, den Bürokratieaufwand zu reduzieren, damit Ärzte keine Sorgen mehr über mögliche Regressforderungen haben. Thorsten Schultz warnte in derselben Sitzung jedoch davor, zu hohe Erwartungen in Bezug auf die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) zu setzen. Quellenangabe: aerztezeitung.de.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.06.2025
G-BA beschließt Anpassung der Notfallstrukturen in Krankenhäusern
Der G-BA passt Notfallstrukturen in Kliniken an; bundesweite Übergangsregelung bis Ende 2025 schafft Klarheit für Umsetzungen der neuen Standards.
Der G-BA passt Notfallstrukturen in Kliniken an; bundesweite Übergangsregelung bis Ende 2025 schafft Klarheit für Umsetzungen der neuen Standards.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 beschlossen, die Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern anzupassen. Diese Änderung im § 30-Beschluss betrifft die Anforderungen an die Notfallversorgung und die vorzuhaltenden Strukturen in den Kliniken. Wie von der Quelle g-ba.de angegeben, soll die Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das erforderliche Fachpersonal bundesweit bis Ende 2025 gelten. Damit schafft der Beschluss Klarheit für die Einrichtungen, die sich auf die Umsetzung der neuen Standards vorbereiten müssen. Der dafür zuständige Unterausschuss Bedarfsplanung hat diese Maßnahme in den Fachnews des G-BA veröffentlicht, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten und die Qualität in der Notfallversorgung weiterhin sicherzustellen.
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