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Medizin, Gesundheit und Prävention
06.08.2025
Zulassung Neuer RSV-Impfstoff: Schutz für Senioren und Risikogruppen
Ein neuer mRNA-Impfstoff schützt Senioren und Risikogruppen zuverlässig vor dem RSV-Virus. Die STIKO empfiehlt Impfungen für über 75-Jährige.
Ein neuer mRNA-Impfstoff schützt Senioren und Risikogruppen zuverlässig vor dem RSV-Virus. Die STIKO empfiehlt Impfungen für über 75-Jährige.
Für ältere Erwachsene und Personen mit Vorerkrankungen stellt das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) ein erhebliches Risiko dar. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, wurde nun ein mRNA-basierter Impfstoff gegen RSV zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt diesen als Standardimpfung für alle ab 75 Jahren sowie als Indikationsimpfung für Personen von 60 bis 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen, insbesondere für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Der Impfstoff zeigt eine Effektivität von 63 Prozent und weist keine kardialen oder neurologischen Sicherheitsbedenken auf. Professor Christoph Spinner von der Technischen Universität München betont, dass das Virus keine langanhaltende Immunität hinterlässt und das Risiko für schwere Verläufe bei älteren Menschen aufgrund langsamerer Virusausscheidung und Immunsystemveränderungen besonders hoch ist. Der empfohlene Impfzeitpunkt liegt im Spätsommer oder Herbst.
Bundesregierung plant Reform gegen Schwarzarbeit und stärkt Pflegekräfte
Die Bundesregierung plant eine Reform gegen Schwarzarbeit mit Fokus auf Barbershops und stärkt Pflegekräfte durch erweiterte Befugnisse für effizientere Pflege.
Die Bundesregierung plant eine Reform gegen Schwarzarbeit mit Fokus auf Barbershops und stärkt Pflegekräfte durch erweiterte Befugnisse für effizientere Pflege.
Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine umfassende Reform im Kampf gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche. Besondere Aufmerksamkeit sollen Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios erhalten, in denen vermehrt illegale Tätigkeiten beobachtet wurden. Laut Regierungskreisen sollen Beschäftigte künftig für Kontrollen stets ihre Ausweise bereithalten, ähnlich wie in der Bau- und Gastronomiebranche. Das von Finanzminister Lars Klingbeil entworfene Gesetz sieht zudem eine verbesserte Vernetzung und Datenaustausch zwischen Behörden vor, um schwere Wirtschaftskriminalität effektiver zu bekämpfen. Bis 2029 werden Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro erwartet. Die Regierung beschloss am Mittwoch zudem erweitere Befugnisse für Pflegekräfte. Diese sollen künftig Aufgaben übernehmen dürfen, die bisher Ärzten vorbehalten sind, um die Pflege effizienter zu gestalten. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge (FAZ.NET) sei dies Teil eines Maßnahmenpakets zur Entbürokratisierung und Optimierung der Pflege und Sozialdienste in Deutschland.
Bund regelt Befugniserweiterung für Pflegeberufe: Kompetenz-Upgrade geplant
Bund erweitert Pflegebefugnisse: Bald mehr Verantwortung für 1,7 Millionen Pflegende in ärztlicher Behandlung. Reaktionen auf das Gesetz sind gemischt.
Bund erweitert Pflegebefugnisse: Bald mehr Verantwortung für 1,7 Millionen Pflegende in ärztlicher Behandlung. Reaktionen auf das Gesetz sind gemischt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant eine Erweiterung der Befugnisse für Pflegeberufe in Deutschland. Das Kabinett hat ihren Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege bereits abgesegnet, wie die Ärztezeitung berichtet. Ziel ist ein Kompetenz-Upgrade für die rund 1,7 Millionen Pflegenden, die zukünftig eigenverantwortlich bestimmte Aufgaben der ärztlichen Behandlung übernehmen und Folgeverordnungen veranlassen sollen. In Rahmenverträgen der Selbstverwaltungspartner sollen nähere Details festgelegt werden. Überdies plant die Ministerin eine einheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung. Der Vorschlag sorgt für gemischte Reaktionen: Während die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler das „Pflege-Update“ begrüßt, empfindet Peter Koch vom Pflegebündnis Mittelbaden den derzeitigen Gesetzesentwurf als unzureichend. Weitere Pläne der Regierung umfassen Schritte zur Entbürokratisierung und eine Stärkung der Prävention in der Pflege.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
06.08.2025
AOK fordert Reform: Teambasierte Primärversorgung mit festen Standards
AOK fordert teambasierte Primärversorgung mit festen Standards für bessere Vernetzung und weniger Überversorgung im Gesundheitswesen.
AOK fordert teambasierte Primärversorgung mit festen Standards für bessere Vernetzung und weniger Überversorgung im Gesundheitswesen.
Der AOK-Bundesverband fordert in einem aktuellen Positionspapier die Einführung eines teambasierten Primärversorgungssystems mit verbindlichen Regeln. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung zu einer interprofessionellen Primärversorgung weiterzuentwickeln, bei der Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte sowie weitere Gesundheitsberufe gemeinsam nach klaren Qualifikationsprofilen arbeiten. Ein zentraler Punkt ist die Schaffung bundesweit einheitlicher Mindeststandards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), welche die Basis für die Bedarfsplanung darstellen sollen. Zudem wird die Einführung verpflichtender Ersteinschätzungssysteme sowie eines Überweisungsvorbehalts zur Reduzierung von Über- und Fehlversorgung im Facharztbereich vorgeschlagen. Die Nutzung digitaler Prozesse, unter anderem durch den Einsatz der elektronischen Patientenakte, wird als ergänzender Bestandteil der Reform angesehen. Das Konzept sieht keine Einschreibungen in Primärversorgungssysteme vor, um Verwaltungsaufwand zu minimieren, so der AOK-Bundesverband (Quelle: aok.de).
Das Bundeskabinett hat eine einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung beschlossen, um den Personalbedarf zu decken und die Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern.
Das Bundeskabinett hat eine einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung beschlossen, um den Personalbedarf zu decken und die Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Diese Initiative wurde gemeinsam von Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken präsentiert. Ziel des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes ist es, ein einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz zu schaffen, um den Personalbedarf in der Pflege zu sichern. Der Entwurf ermöglicht es, dass eine qualifizierte Person leichter in ein anderes Bundesland wechseln kann und vereinfacht die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Ausbildung, die ab dem 1. Januar 2027 startet, wird der Grundstein für eine angemessene Vergütung und vielfältige Karrierewege gelegt. Die Ausbildung ist generalistisch und umfasst zentrale Versorgungsbereiche. Dies stellt laut Warken einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Pflege und zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit dar. Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Das Bundeskabinett hat das Befugniserweiterungsgesetz beschlossen, um Pflegefachkräften mehr Verantwortung zu geben und bürokratische Hürden abzubauen.
Das Bundeskabinett hat das Befugniserweiterungsgesetz beschlossen, um Pflegefachkräften mehr Verantwortung zu geben und bürokratische Hürden abzubauen.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Ziel ist es, die Pflege erheblich zu entbürokratisieren und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu erweitern. Diese können künftig in bestimmten Bereichen eigenverantwortlich Leistungen erbringen, die zuvor Ärzten vorbehalten waren. Voraussetzung sind Kompetenzen aus der dreijährigen Ausbildung oder dem Pflegestudium. Neue Regelungen sollen pflegerische Versorgungen in gemeinschaftlichen Wohnformen fördern, während der Bürokratieabbau es erleichtert, sich auf die Pflege der Patienten zu konzentrieren. Anträge und Formulare sollen vereinfacht und Prüfverfahren beschleunigt werden. Auch die Zahl der Kinderkrankentage wird angepasst. Das Gesetz benötigt keine Zustimmung des Bundesrates.
Pflegekompetenzgesetz: G-BA warnt vor Kompetenzüberschneidungen
G-BA warnt vor Kompetenzüberschneidungen beim Pflegekompetenzgesetz; Pflegekräften droht bei ärztlichen Behandlungen mehr Verantwortung.
G-BA warnt vor Kompetenzüberschneidungen beim Pflegekompetenzgesetz; Pflegekräften droht bei ärztlichen Behandlungen mehr Verantwortung.
Das geplante Pflegekompetenzgesetz, das am 6. August vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, sieht vor, Pflegekräften mehr Eigenständigkeit in der Ausführung bestimmter ärztlicher Behandlungen zu gewähren. Dies umfasst unter anderem die Befugnis, Folgeverordnungen für Leistungen und Hilfsmittel im Bereich der häuslichen Krankenpflege (HKP) eigenverantwortlich zu veranlassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) äußert jedoch Bedenken, dass seine Rolle dabei unangemessen reduziert werden könnte. In einer Stellungnahme warnen die G-BA-Mitglieder vor möglichen "inhaltlichen Überschneidungen mit den etablierten Richtlinien-Regelungen" und drängen auf „regelungstechnische Anpassungen“ im Gesetzentwurf. Die G-BA-Mitglieder bestehen darauf, dass die „Regelungskompetenz“ für HKP-Folgeverordnungen weiterhin beim G-BA liegen solle, um eine einheitliche Qualität und Wirtschaftlichkeit innerhalb der Beitragspflichtversicherung zu gewährleisten. Quelle: aerztezeitung.de
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
04.08.2025
GKV-Studie untersucht Ursachen steigender Pflegebedürftigkeit seit 2017
Eine GKV-Studie analysiert die Ursachen der steigenden Pflegebedürftigkeit seit 2017 – Grundstein für künftige Reformen.
Eine GKV-Studie analysiert die Ursachen der steigenden Pflegebedürftigkeit seit 2017 – Grundstein für künftige Reformen.
Der GKV-Spitzenverband führt eine wissenschaftliche Studie durch, um die stetig steigende Zahl der pflegebedürftigen Menschen seit der Pflegereform 2017 zu untersuchen. Ziel der Untersuchung ist es, die Ursachen dieser Entwicklung zu identifizieren und darauf basierend Empfehlungen für eine weitere Pflegereform zu entwickeln, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
04.08.2025
Zahl der Pflegeauszubildenden steigt 2024 um 4.000 auf 37.400
Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege steigt 2024 um 4.000 auf 37.400, was das Interesse und den Bedarf in der Branche hervorhebt.
Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege steigt 2024 um 4.000 auf 37.400, was das Interesse und den Bedarf in der Branche hervorhebt.
Die Zahl der Menschen, die eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann absolvieren, steigt deutlich. Wie die AOK auf ihrer Webseite berichtet, schlossen 2024 rund 37.400 Personen ihre Pflegeausbildung ab, was einem Anstieg um fast 4.000 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die meisten der Absolventen absolvierten ihre praktische Ausbildung in Krankenhäusern, wobei 51 Prozent hier tätig waren. Hinzu kommen rund 35 Prozent, die in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiteten, und etwa 11 Prozent, die ihre Ausbildung in ambulanten Pflegeeinrichtungen durchliefen. Die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 hat die Ausbildungslandschaft grundlegend verändert. Nur ein kleiner Anteil der Auszubildenden wählte Spezialisierungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege. Diese Entwicklungen unterstreichen das anhaltende Interesse an der Pflegeausbildung, so die AOK.
Pregabalin erhöht Herzinsuffizienz-Risiko bei Senioren stärker als Gabapentin
Senioren aufgepasst: Pregabalin birgt ein höheres Herzrisiko als Gabapentin, wie eine neue Analyse enthüllt. Pflegekräfte und Ärzte sollten dies berücksichtigen.
Senioren aufgepasst: Pregabalin birgt ein höheres Herzrisiko als Gabapentin, wie eine neue Analyse enthüllt. Pflegekräfte und Ärzte sollten dies berücksichtigen.
Die Initiierung von Pregabalin steht bei älteren Patienten im Vergleich zu Gabapentin mit einer höheren Inzidenz von Herzinsuffizienz in Verbindung, wie eine retrospektive Analyse zeigt. Beim Verschreiben dieser Medikamente sollte diesem Umstand Beachtung geschenkt werden. (Quelle: aerztezeitung.de)
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