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Finanzen und Versicherung
08.10.2025
Bundeskabinett beschließt Erhöhung der Sozialversicherungsgrenzen 2026
Das Bundeskabinett hat der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 zugestimmt, was vor allem Gutverdiener und ihre Sozialversicherungen betrifft.
Das Bundeskabinett hat der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 zugestimmt, was vor allem Gutverdiener und ihre Sozialversicherungen betrifft.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen für 2026 beschlossen, wie die "Ärztezeitung" berichtet. Demnach wird die Bemessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenkassen um 300 Euro auf 5812,50 Euro pro Monat angehoben. Dies betrifft in erster Linie Gutverdiener, deren Einkommen über der bisherigen Grenze von 5512,50 Euro lag. Änderungen gibt es auch bei der Versicherungspflichtgrenze, die auf 6450 Euro pro Monat erhöht wird, was den Wechsel in die Private Krankenversicherung ermöglicht. Für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 8450 Euro monatlich vorgesehen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus und wird voraussichtlich in der Sitzung am 17. Oktober erfolgen.
Kabinett beschließt neue Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2026
Das Kabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 beschlossen, was besonders Einkommensstarke betrifft. Änderungen basieren auf gestiegenen Löhnen.
Das Kabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 beschlossen, was besonders Einkommensstarke betrifft. Änderungen basieren auf gestiegenen Löhnen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt mit, dass das Bundeskabinett am 8. Oktober 2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen hat. Diese Verordnung aktualisiert die entscheidenden Rechengrößen der Sozialversicherung, einschließlich der Beitragsbemessungsgrenzen. Diese Anpassung erfolgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen auf Basis der Lohn- und Gehaltsentwicklung pro Arbeitnehmer im Jahr 2024, die eine Steigerung von 5,16 Prozent verzeichnete. Ziel der Fortschreibung ist die Wahrung der Beitragsbasis sowie das Leistungsniveau der Sozialversicherungen. Diese Änderungen betreffen insbesondere jene, deren Einkommen bisher die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten hat, sodass für die Mehrzahl der Versicherten keine Veränderung eintritt. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Zustimmung des Bundesrats zur Verordnung einzuholen.
„Lange Nacht des Impfens“: Apotheken und Praxen impfen bis 23 Uhr
„Lange Nacht des Impfens“: Apotheken und Praxen bieten bis 23 Uhr flexible Impfaktionen für Grippe und Corona ohne Termin.
„Lange Nacht des Impfens“: Apotheken und Praxen bieten bis 23 Uhr flexible Impfaktionen für Grippe und Corona ohne Termin.
An diesem Mittwoch öffnen zahlreiche Apotheken und Arztpraxen in Deutschland im Rahmen der "Langen Nacht des Impfens" ihre Türen auch zu späterer Stunde, um gegen Grippe und Corona zu impfen (Quelle: Spiegel.de). Die Impfungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich, und einige Einrichtungen bieten diese Leistungen bis 23 Uhr an. Interessierte sollten ihre Versichertenkarte, den Personalausweis und den Impfpass mitbringen. Die Veranstaltung wird bereits das dritte Jahr in Folge vom Bundesverband der Versorgungsapotheker organisiert, um die Impfsaison zu fördern und die Impfquoten zu erhöhen. Laut dem Robert Koch-Institut waren in der Saison 2023/2024 nur etwa 38 Prozent der über 60-Jährigen gegen Grippe geimpft, während die WHO eine Quote von 75 Prozent anstrebt. Auch bei den Covid-19-Auffrischimpfungen gibt es laut Fachleuten erheblichen Nachholbedarf. Die Stiko empfiehlt sowohl die Grippe- als auch die Corona-Impfung für verschiedene Risikogruppen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
08.10.2025
Krankenkassenleistungen: Wann greift der Anspruch laut GKV?
Das Landessozialgericht Essen klärt, wann der Anspruch auf neue GKV-Leistungen beginnt: Mit Aufnahme in den GKV-Katalog oder nach EBM-Anpassung?
Das Landessozialgericht Essen klärt, wann der Anspruch auf neue GKV-Leistungen beginnt: Mit Aufnahme in den GKV-Katalog oder nach EBM-Anpassung?
Das Landessozialgericht Essen klärt eine entscheidende Frage zur GKV: Beginnt der Anspruch auf neue Krankenkassenleistungen bereits mit der Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder erst nach der Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband? Bei den Sozialgerichten gibt es hierzu unterschiedliche Meinungen, was zu Unklarheit bei der Abrechnung neuer Leistungen führt. Diese Streitfrage verdeutlicht einmal mehr die komplexe Dynamik zwischen verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen und die Unsicherheiten, die gelegentlich selbst unter Juristen entstehen können. Die vollständige Analyse steht registrierten Nutzern von aerztezeitung.de zur Verfügung.
Pflegefachkräfte-Upgrade: Experten und Kassen fordern Mut zur Umsetzung
Experten und Kassen drängen auf mutige Umsetzung des neuen Kompetenz-Upgrades für Pflegefachkräfte – Anhörungen starten.
Experten und Kassen drängen auf mutige Umsetzung des neuen Kompetenz-Upgrades für Pflegefachkräfte – Anhörungen starten.
Zum geplanten Kompetenz-Upgrade für Pflegefachkräfte werden nun Sachverständige und Verbände angehört. Vertreter der Krankenkassen finden die Befugniserweiterung gut – mahnen aber mehr Mut in der Umsetzung an. (Quelle: aerztezeitung.de)
Isoniazid: Warnhinweise wegen schwerer Hautreaktionen aktualisiert
Neue Warnhinweise: Isoniazidhaltige Medikamente können schwere Hautreaktionen auslösen. Ärzte und Patienten sollen auf mögliche Risiken hingewiesen werden.
Neue Warnhinweise: Isoniazidhaltige Medikamente können schwere Hautreaktionen auslösen. Ärzte und Patienten sollen auf mögliche Risiken hingewiesen werden.
Unter der Therapie mit isoniazidhaltigen Arzneimitteln können schwere Hautreaktionen auftreten. Aus diesem Grund wird empfohlen, entsprechende Hinweise in die Gebrauchs- und Fachinformationen der Medikamente aufzunehmen. Diese Änderung soll sicherstellen, dass behandelnde Ärzte und Patienten über mögliche Risiken informiert sind, um rechtzeitig angemessene Maßnahmen ergreifen zu können. Die Quelle dieser Information ist die Ärzte Zeitung.
"Hotline Impfen" thematisiert Regressrisiko bei Auffrischungsimpfungen
„Hotline Impfen“ diskutiert Regressrisiken bei Tetanus-, Diphtherie- und Keuchhusten-Auffrischungen, um Unsicherheiten bei Fachleuten und Angehörigen zu minimieren.
„Hotline Impfen“ diskutiert Regressrisiken bei Tetanus-, Diphtherie- und Keuchhusten-Auffrischungen, um Unsicherheiten bei Fachleuten und Angehörigen zu minimieren.
Bei der "Hotline Impfen", wie von der aerztezeitung.de berichtet, werden aktuell Fragen zur Auffrischung der Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten aus der Praxis diskutiert. Der Fokus liegt dabei auf der Regress-Gefahr, die eventuell bei der Auffrischung auftreten könnte, wenn die Impfempfehlungen nicht länderübergreifend einheitlich sind. Die Experten betonen die Relevanz von evidenzbasierten, fachkundigen Antworten, um Unsicherheiten sowohl bei Fachleuten als auch bei Patienten zu minimieren. Das Thema ist insbesondere für Fachkräfte und Angehörige von Bedeutung, die mit der Impfplanung konfrontiert sind.
Neue Leitlinie: Telemedizin in der Heimbeatmung erhält Unterstützung
Eine neue ERS-Leitlinie unterstützt Telemedizin bei Heimbeatmung, um Standardisierungen und Verbesserungen in der Patientenversorgung zu fördern.
Eine neue ERS-Leitlinie unterstützt Telemedizin bei Heimbeatmung, um Standardisierungen und Verbesserungen in der Patientenversorgung zu fördern.
Die European Respiratory Society (ERS) hat erstmals eine Leitlinie für Telemedizin in der nicht-invasiven Heimbeatmung veröffentlicht. Ziel ist es, die derzeit unzureichende Datenlage zu verbessern. Laut der veröffentlichten Informationen in der Ärzte Zeitung wird betont, dass die Telemedizin in der bislang geringen Studienlage ein vorsichtiges Ja erhält. Experten sehen in der Leitlinie einen wichtigen Schritt, um standardisierte Vorgehensweisen zu entwickeln und den Einsatz der Telemedizin in der Heimbeatmung besser zu erforschen. Dies könnte sowohl für Patienten Vorteile bringen als auch zur Optimierung der Behandlungsabläufe beitragen.
Bundesgesundheitsministerin ruft zu Impfungen gegen Atemwegserkrankungen auf
Bundesgesundheitsministerin Warken fordert vor der Erkältungssaison gezielte Impfungen für Risikogruppen und Pflegepersonal auf.
Bundesgesundheitsministerin Warken fordert vor der Erkältungssaison gezielte Impfungen für Risikogruppen und Pflegepersonal auf.
In der kalten Jahreszeit zirkulieren vermehrt Erreger von Atemwegserkrankungen. Rechtzeitiges Impfen bietet den besten Schutz vor schweren Erkrankungsverläufen, betont Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Insbesondere Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe sowie Personen in Pflege- und Gesundheitsberufen werden zur Impfung aufgerufen. Ältere Menschen, chronisch Kranke, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Schwangere und medizinisches Personal sind besonders gefährdet. Überprüfung des Impfstatus und Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten sind wichtig, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt jährlich Auffrischimpfungen gegen Influenza und COVID-19 sowie eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken für Personen ab 60 Jahren und für jüngere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Impfungen werden zunehmend bedeutend in der Vorsorge gegen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Verschiedene Praxen, Apotheken und Gesundheitsämter bieten Impfmöglichkeiten an.
Finanzkommission plant Reformen für stabile Krankenkassenbeiträge ab 2027
Die Finanzkommission plant Reformen für stabile Krankenkassenbeiträge ab 2027, um Milliarden-Defizite auszugleichen, ohne die Beiträge zu erhöhen.
Die Finanzkommission plant Reformen für stabile Krankenkassenbeiträge ab 2027, um Milliarden-Defizite auszugleichen, ohne die Beiträge zu erhöhen.
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hat sich in ihrer konstituierenden Sitzung in Berlin auf das weitere Vorgehen zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt. Die Kommission, die aus zehn Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention besteht, soll Reformen entwickeln, die ein Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe ausgleichen und das System nachhaltig auf ein solides Fundament setzen. Bis Ende März 2026 sollen Vorschläge zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge ab 2027 vorliegen, ohne Beitragserhöhungen. Auch sollen die im Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben auf ihre Finanzwirkung geprüft werden. Ende 2026 sollen weitere Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung folgen. Prof. Wolfgang Greiner wurde als Vorsitzender der Kommission gewählt, unterstützt von Prof. Ferdinand Gerlach und Prof. Leonie Sundmacher als Stellvertreter. (Quelle: BMG)
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