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Medizin, Gesundheit und Prävention
21.04.2025
"DOAK bei zerebraler Venenthrombose ähnlich effektiv wie Vitamin-K-Antagonisten"
DOAK bieten bei zerebraler Venenthrombose eine vergleichbare Wirksamkeit wie Vitamin-K-Antagonisten und weisen ähnliche Blutungsraten auf, so eine neue Studie.
DOAK bieten bei zerebraler Venenthrombose eine vergleichbare Wirksamkeit wie Vitamin-K-Antagonisten und weisen ähnliche Blutungsraten auf, so eine neue Studie.
In einer aktuellen prospektiven Kohortenstudie wurde die Effektivität und Sicherheit von direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK) im Vergleich zu Vitamin-K-Antagonisten bei Patienten mit zerebraler Venenthrombose untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass DOAK thrombembolische Ereignisse ähnlich gut verhindern wie die herkömmlichen Vitamin-K-Antagonisten. Zudem unterscheiden sich die Raten schwerer Blutungen kaum zwischen den beiden Therapieformen. Besonders gut schnitten dabei die Faktor-Xa-Hemmer ab, die in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit überzeugten. Diese Erkenntnisse könnten weitreichende Implikationen für die Therapie von Patienten mit dieser Erkrankung haben. (Quelle: aerztezeitung.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.04.2025
50-Milliarden-Fonds für Klinikreform: Start 2026, digitale Antragstellung
Ein 50-Milliarden-Fonds zur Klinikmodernisierung startet 2026, mit digitalen Anträgen zur vereinfachten Abwicklung der Fördermittelverwaltung.
Ein 50-Milliarden-Fonds zur Klinikmodernisierung startet 2026, mit digitalen Anträgen zur vereinfachten Abwicklung der Fördermittelverwaltung.
Die Verordnung zur Verwaltung des Krankenhaustransformationsfonds wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, berichtet aok.de. Ab dem kommenden Jahr stehen 50 Milliarden Euro zur Modernisierung der Klinikstrukturen bereit. Die Fördermittel können ab 2026 für zehn Jahre abgerufen werden, um die Ziele der Krankenhausreform zu realisieren. Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform, die nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen wurde. Die Rechtsverordnung konkretisiert insbesondere die Fördertatbestände und regelt das Verwaltungsverfahren. Gefördert werden Projekte, die ab dem 1. Juli 2025 beginnen. Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird die Finanzierung neu geregelt; der Koalitionsvertrag sieht vor, den finanziellen Anteil der GKV durch Bundesmittel zu ersetzen. Die Antragsstellung für den Fonds erfolgt digital und soll im Vergleich zu bisherigen Verfahren vereinfacht werden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung wird das Programm verwalten.
Hörverlust bei Senioren: Schlüssel zur Verlangsamung von Demenz?
Hörverlust verzögert Demenz: Eine Studie zeigt, dass dessen Behandlung den Fortschritt von Demenz verlangsamen könnte, mit großem Potenzial für Präventionsstrategien.
Hörverlust verzögert Demenz: Eine Studie zeigt, dass dessen Behandlung den Fortschritt von Demenz verlangsamen könnte, mit großem Potenzial für Präventionsstrategien.
Bis zu ein Drittel der Demenzfälle bei älteren Erwachsenen ist auf einen audiometrisch erfassten Hörverlust zurückzuführen, so berichtet die Ärzte Zeitung. Diese Erkenntnisse stammen aus einer prospektiven Kohortenstudie, die den Zusammenhang zwischen Hörverlust und Demenz aufzeigt. Es wird angenommen, dass die Behandlung des Hörverlusts eine bedeutende Rolle bei der Verlangsamung der Demenzentwicklung spielen könnte und damit eine große Zahl älterer Menschen profitieren könnte. Die Quelle betont die Wichtigkeit zusätzlicher Untersuchungen, um das volle Potenzial von Hörverlust-Interventionen für die Prävention von Demenz zu verstehen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
17.04.2025
G-BA aktualisiert Disease-Management-Programme für KHK-Patienten
Der G-BA aktualisiert DMPs für KHK-Patienten und passt Diagnosekriterien und Therapieplanung an, um die Versorgung von 1,9 Millionen Betroffenen zu verbessern.
Der G-BA aktualisiert DMPs für KHK-Patienten und passt Diagnosekriterien und Therapieplanung an, um die Versorgung von 1,9 Millionen Betroffenen zu verbessern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Disease-Management-Programme für Menschen mit chronischer koronarer Herzkrankheit (DMP KHK) aktualisiert. Zu den Anpassungen gehören Änderungen bei den Diagnosekriterien, der individuellen Therapieplanung und den therapeutischen Maßnahmen, basierend auf 12 evidenzbasierten medizinischen Leitlinien. Rund 1,9 Millionen gesetzlich Versicherte mit chronischer KHK sind derzeit in einem DMP und werden dort strukturiert behandelt. Karin Maag vom G-BA betonte die Bedeutung von Maßnahmen zur Risikofaktorverminderung, wie Rauchen und Bewegungsmangel. Die neuen Anforderungen betreffen auch die Nutzung der Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) für Diagnosen und Empfehlungen zur Teilnahme an Herzsportgruppen. Die Empfehlungen zum Einsatz von Lipidsenkern wurden an die aktuelle Nationale Versorgungsleitlinie KHK angepasst. Der Beschluss wird bald auf der G-BA-Website veröffentlicht und nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft treten. Quelle: g-ba.de
Studie: Operation bei älteren Patienten mit Cholezystitis oft sinnvoll
Studie zeigt: Auch ältere Patienten mit akuter Cholezystitis profitieren von Operation, bisher oft nicht erwogen, könnte Behandlungsansätze verändern.
Studie zeigt: Auch ältere Patienten mit akuter Cholezystitis profitieren von Operation, bisher oft nicht erwogen, könnte Behandlungsansätze verändern.
Bei älteren, multimorbiden Menschen mit akuter Cholezystitis wird eine Operation häufig nicht erwogen. Jedoch zeigt eine retrospektive Studie von Kollegen aus Philadelphia an 32.000 Fällen, dass auch diese Patienten von einer chirurgischen Therapie profitieren können. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass eine Operation bei älteren Patienten, trotz ihrer multiplen gesundheitlichen Einschränkungen, nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden sollte, da sie einen positiven Beitrag zur Behandlung leisten kann. Dies könnte die derzeitigen Behandlungspfade für diese Patientengruppe erheblich beeinflussen. Die Erkenntnisse dieser Studie sind von Relevanz sowohl für medizinisches Fachpersonal als auch für Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, die sich mit der Versorgung älterer multimorbider Patienten befassen. Quelle: Ärzte Zeitung, 2025.
Daridorexant: Neue Insomnie-Therapie für Pflegefachkräfte relevant
Daridorexant bietet eine neue Insomnie-Therapie ohne Abhängigkeitsrisiko, wichtig für Pflegefachkräfte zur Behandlung chronischer Schlafstörungen in Pflegeeinrichtungen.
Daridorexant bietet eine neue Insomnie-Therapie ohne Abhängigkeitsrisiko, wichtig für Pflegefachkräfte zur Behandlung chronischer Schlafstörungen in Pflegeeinrichtungen.
Seit der Einführung des dualen Orexin-Rezeptor-Antagonisten Daridorexant vor zwei Jahren steht eine Therapieoption für Erwachsene mit chronischer Insomnie zur Verfügung. Der Einsatz von Daridorexant ermöglicht es, viele der Nachteile bisher eingesetzter Wirkstoffe zu vermeiden, insbesondere das Risiko körperlicher Abhängigkeit. Die neue S3-Leitlinie zur Behandlung von Insomnie bei Erwachsenen, die kürzlich online verfügbar gemacht wurde, fokussiert sich auf die Wirksamkeit verschiedener psychotherapeutischer, medikamentöser und anderer Behandlungsoptionen. Diese Entwicklungen könnten für Pflegefachkräfte von Interesse sein, da Insomnie bei älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen häufig vorkommt und innovative Behandlungsansätze erforderlicht. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Kostenlose Hilfsmittel im Pflegeheim: Verbraucherzentrale klärt auf
Pflegeheime müssen bestimmte Hilfsmittel kostenfrei bereitstellen, während Krankenkassen für medizinisch notwendige Hilfsmittel zuständig sind. Verbraucherschützer klären auf.
Pflegeheime müssen bestimmte Hilfsmittel kostenfrei bereitstellen, während Krankenkassen für medizinisch notwendige Hilfsmittel zuständig sind. Verbraucherschützer klären auf.
Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, ihren Bewohnern bestimmte Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen, die für die hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Duschhilfen, Mobilitätshilfen wie Rollatoren und lifte, Toilettenstühle sowie spezielle Betten. Diese Kosten sind im Pflegesatz oder in den Investitionskosten des Heims enthalten, so die Verbraucherzentrale. Individuell benötigte, medizinisch notwendige Hilfsmittel hingegen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen. Diese stellen beispielsweise Windelhosen bei Inkontinenz oder angepasstes Equipment wie Hörgeräte und Prothesen bereit. Der Grenzverlauf zwischen den Zuständigkeiten von Pflegeheimen und Krankenkassen ist jedoch nicht immer eindeutig, was in der Praxis zu Konflikten führen kann. Ein von der Verbraucherzentrale empfohlener Abgrenzungskatalog soll für mehr Klarheit sorgen. Im Streitfall können Betroffene sich an Zivil- oder Sozialgerichte wenden.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
16.04.2025
WHO einigt sich auf internationalen Pandemie-Vertrag: Prävention stärken
Die WHO beschließt internationalen Pandemie-Vertrag zur Stärkung der Prävention und fairen Verteilung von Schutzmaterial und Impfstoffen in künftigen Gesundheitskrisen.
Die WHO beschließt internationalen Pandemie-Vertrag zur Stärkung der Prävention und fairen Verteilung von Schutzmaterial und Impfstoffen in künftigen Gesundheitskrisen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen internationalen Pandemie-Vertrag unter Dach und Fach gebracht, um für künftige Gesundheitsnotlagen besser gewappnet zu sein. Epochal chaotische Zustände bei der Beschaffung von Schutzmaterialien sowie die ungerechte Impfstoffverteilung sollen mit diesem Abkommen vermieden werden, berichtet die Ärzte Zeitung. Ziel ist es zudem, die Prävention tödlicher Erreger zu stärken. Nach Angaben der Impfstoffinitiative CEPI sei die Wahrscheinlichkeit, dass die heutige Generation eine weitere Pandemie erlebt, bei 38 Prozent. Hauptursachen sind die Ausbreitung der menschlichen Siedlungen in bisher naturnahe Lebensräume und der Klimawandel. Im Rahmen des Abkommens haben sich die Länder verpflichtet, ihre Gesundheitssysteme zu stärken und die Verfügbarkeiten von Schutzmaterial, Medikamenten und Impfstoffen für alle sicherzustellen. Die USA bleiben jedoch außen vor. Die WHO plant, den Vertrag im Mai endgültig anzunehmen, nachdem noch einige Details ausgehandelt werden müssen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
16.04.2025
Lauterbach begrüßt historisches Pandemieabkommen der WHO-Mitgliedstaaten
Bundesgesundheitsminister Lauterbach lobt das historische WHO-Pandemieabkommen, das schnelleren Informationsaustausch und Zugang zu Impfstoffen garantiert.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach lobt das historische WHO-Pandemieabkommen, das schnelleren Informationsaustausch und Zugang zu Impfstoffen garantiert.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat die Einigung der Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf ein internationales Pandemieabkommen begrüßt. Lauterbach erklärte, diese Einigung könne ohne Übertreibung als historisch bewertet werden. Der Vertrag garantiere, dass Informationen über Viren oder Erreger mit Pandemiepotenzial schneller geteilt werden, um zügig reagieren zu können. Im Gegenzug erhalten betroffene Länder schneller Impfstoffe und Medikamente. Diese Vereinbarung, die in drei Jahren Verhandlungen entstanden ist, sei eine Win-Win-Situation für die gesamte Welt. Der Minister gratulierte dem Generaldirektor der WHO, Dr. Tedros, und betonte, dass Deutschland den Prozess stets unterstützt habe. Damit seien die Länder für kommende Pandemien besser vorbereitet. Das Abkommen muss noch von der Weltgesundheitsversammlung im Mai angenommen werden und wird weitere Verhandlungen erfordern.
Ärzteverbände begrüßen ePA-Roll-out, erwarten jedoch verhaltenen Start
Ärzteverbände unterstützen den ePA-Roll-out im April, rechnen jedoch mit einem zögerlichen Start, während der Hausärzteverband die Freiwilligkeit der Nutzung begrüßt.
Ärzteverbände unterstützen den ePA-Roll-out im April, rechnen jedoch mit einem zögerlichen Start, während der Hausärzteverband die Freiwilligkeit der Nutzung begrüßt.
Die Ärzteverbände begrüßen den für Ende April geplanten bundesweiten Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA), berichten jedoch, dass ein fulminanter Start nicht erwartet wird. Laut aerztezeitung.de, unterstützt der Hausärzteverband den Vorstoß des Ministers, der die Freiwilligkeit der Nutzung vorerst beibehält. Diese Entscheidung sieht zumindest eine Krankenkasse kritisch. Die elektronische Patientenakte soll bundesweit ab dem 29. April genutzt werden können und ist ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend. Fachkräfte stehen nun vor der Aufgabe, sich auf die flächendeckende Einführung dieser digitalen Neuerung vorzubereiten.
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