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Finanzen und Versicherung
21.09.2026
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 deutlich um 563 Euro
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 563 Euro auf 6.375 Euro monatlich, was zu höheren Beiträgen führt und Wechselmöglichkeiten in die PKV eröffnet.
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 563 Euro auf 6.375 Euro monatlich, was zu höheren Beiträgen führt und Wechselmöglichkeiten in die PKV eröffnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im Jahr 2027 deutlich angehoben. Laut einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Grenze um rund 563 Euro auf 6.375 Euro pro Monat oder 76.500 Euro pro Jahr steigen. Dies führt dazu, dass der maximale GKV-Gesamtbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam tragen, von derzeit etwa 1.017 Euro pro Monat auf knapp 1.116 Euro ansteigen könnte, vorausgesetzt, der Zusatzbeitrag bleibt konstant. Diese Veränderungen resultieren aus der Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen, die sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter orientiert. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird erhöht, was Arbeitnehmern mit hohem Einkommen die Möglichkeit eröffnet, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies sind entscheidende Anpassungen, die laut dem Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung die Beitragsgerechtigkeit stärken und einen solidarischen Beitrag zu Reformen leisten sollen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Drohendes Minus in Pflegekassen entfacht Streit um Finanzausgleich
Drohendes Minus bei Pflegekassen entfacht hitzige Debatte: Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sorgt für Widerstand.
Einordnung: Neu sind die scharfe PKV-Ablehnung mit Klageandrohung sowie der Streit zwischen SPD-geführten Ministerien und Gesundheitsminister Linnemann.
Vorher: „Pflegeversicherung in Not: Hilfe durch private Anbieter diskutiert“ (19.09.2026)
Drohendes Minus bei Pflegekassen entfacht hitzige Debatte: Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sorgt für Widerstand.
Der sozialen Pflegeversicherung droht erneut ein dickes Minus zum Jahresende, was die Diskussion über einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung anheizt. Der PKV-Verband, vertreten durch Thomas Brahm, verurteilt solche Überlegungen scharf. Brahm spricht von einem "Dammbruch", der das Vertrauen in die Kapitaldeckung und die Bereitschaft zur privaten Vorsorge schwächen würde. Die angedachten Maßnahmen, wie die Übertragung von Alterungsrückstellungen, kämen einer verfassungswidrigen "Enteignung" gleich. Sollte die Regierung diesen Schritt wagen, kündigte Brahm rechtliche Gegenmaßnahmen an. Der Hintergrund dieser Debatte sind Pläne im BMAS, die einen Finanzausgleich in der geplanten Pflegereform vorsehen. SPD-geführte Ministerien loten derzeit Modelle aus, die angesichts der Kostenasymmetrie zwischen den Systemen eine Entlastung der sozialen Pflegeversicherung bewirken könnten. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) lehnt jedoch einen solchen Ausgleich ab. Die Quelle dieser Informationen ist die „Ärztezeitung“.
Juristentag fordert klare Regelungen für Suizidhilfe und Schutzkonzept
Der Deutsche Juristentag fordert eine klare gesetzliche Regelung der Suizidhilfe sowie ein Schutzkonzept, das Beratung und Begutachtung für Sterbewillige umfasst.
Der Deutsche Juristentag fordert eine klare gesetzliche Regelung der Suizidhilfe sowie ein Schutzkonzept, das Beratung und Begutachtung für Sterbewillige umfasst.
Der Deutsche Juristentag hat Gesetzgebern empfohlen, die Suizidhilfe gesetzlich klarer zu regeln und ein umfassendes Schutzkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept sollte Beratungs-, Aufklärungs- und Begutachtungsverfahren für Sterbewillige durch Ärzte festlegen. Die Mehrheit der Juristentagsteilnehmer sprach sich gegen ein separates Sterbegleitungsgesetz aus, lehnte jedoch einen "Freibrief" für Sterbehilfeorganisationen ab. Jedoch befürworteten die Juristen, dass unabhängige Personen die verschiedenen Verfahrensschritte der Suizidhilfe durchführen sollten. Auch solle Sterbehilfeorganisationen eine verwaltungsrechtliche Zulassung benötigen. Wichtige Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, die Suizidhilfe leisten, wurden betont. Professor Anette Grünewald wies darauf hin, dass geltende Regelungen zur Suizidhilfe oft unklar seien und Ärzte, die assistieren, sich Strafbarkeitsrisiken aussetzen. Dies könnte die Auswahl möglicher Helfer negativ beeinflussen, berichtete aerztezeitung.de.
STIKO: Neue Impfempfehlungen für Risikogruppen und Säuglinge vorgestellt
Die STIKO rät zu neuen Impfungen: Empfehlungen für Säuglinge und Risikogruppen sollen kardiovaskuläre Prävention stärken, darunter COVID-19 und RSV.
Die STIKO rät zu neuen Impfungen: Empfehlungen für Säuglinge und Risikogruppen sollen kardiovaskuläre Prävention stärken, darunter COVID-19 und RSV.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat neue Empfehlungen für Impfungen gegen Atemwegserreger ausgesprochen, die über den direkten Infektionsschutz hinaus eine wichtige Rolle in der kardiovaskulären Prävention spielen können. Zu den aktuellen Empfehlungen zählt die Impfung gegen COVID-19, Influenza, Pertussis, Pneumokokken und RSV. Besonders für Neugeborene und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison wird neben dem bereits verfügbaren langwirksamen Antikörper Nirsevimab nun auch der Antikörper Clesrovimab empfohlen. Diese Impfempfehlungen richten sich vor allem an Risikogruppen, zu denen ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zählen. Die vollständige Erfassung und Analyse dieses Rahmens sowie die potenziellen Auswirkungen für die entsprechende Bevölkerungsgruppe sind zugänglich für medizinisches Fachpersonal, nachdem sie sich auf der Webseite von aerztezeitung.de eingeloggt haben.
Bundesarbeitsgericht klärt Streit um Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Bei sachlichen Gründen kann ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, trotz Religionsfreiheit.
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Bei sachlichen Gründen kann ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, trotz Religionsfreiheit.
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut über die Benachteiligung im Arbeitsleben aufgrund religiöser Kleidungsstücke, wie etwa Kopftücher, entschieden. Ein Schadenersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kann bestehen, wenn die Religionsausübungsfreiheit verletzt wird. Arbeitgeber müssen jedoch nicht zwangsläufig Schadensersatz leisten, wenn sie sachliche Gründe für ein Kopftuchverbot anführen können, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen. Dieses Urteil folgt einer längeren Debatte über die Rechte von Arbeitnehmern bezüglich ihrer Religionsfreiheit am Arbeitsplatz. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, sowohl die Religions- als auch die Gewissensfreiheit von Arbeitnehmern zu respektieren, was von Arbeitgebern besonders beachtet werden muss, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Die sorgfältige Abwägung von Grundrechten und betrieblichen Interessen bleibt hierbei entscheidend.
Privater Pflegeverband fordert Digitalisierung der Versichertenabfrage
Privater Pflegeverband fordert digitale Abfrage des Versichertenstatus, um 2,3 Millionen Arbeitsstunden zu sparen und mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen.
Privater Pflegeverband fordert digitale Abfrage des Versichertenstatus, um 2,3 Millionen Arbeitsstunden zu sparen und mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen.
Private Pflegeanbieter haben den erheblichen Zeitaufwand kritisiert, der entsteht, weil Versichertenkarten von Pflegebedürftigen regelmäßig in Arztpraxen eingelesen werden müssen. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass jede verfügbare Minute zur Versorgung der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen benötigt werde. Pflegekräfte würden wertvolle Arbeitszeit verlieren, indem sie Karten in Arztpraxen bringen und dort warten müssen. Laut einer Umfrage unter 1016 Mitgliedsunternehmen entstehen dabei durchschnittlich 21,6 Stunden organisatorischer Aufwand pro Quartal. Meurer fordert eine Digitalisierung der Versichertenstatusabfrage über die Telematikinfrastruktur, um die Prozesse zu vereinfachen und Zeit für die Pflege freizugeben. Diese Reform könnte jährlich rund 2,3 Millionen Arbeitsstunden einsparen. Die Deutsche Presse-Agentur berichtet weiter, dass Praxen den Versichertenstatus digital abrufen sollten. (Quelle: F.A.Z.)
Brand in Berliner Pflegeeinrichtung: Ein Toter, 25 Verletzte, Ursache unklar
Brand in Berliner Pflegeheim: Ein Toter, 25 Verletzte, Ursache unklar. Feuer aus Patientenzimmer, alle evakuiert, Verkehr gesperrt. Feuerwehr mit 160 Kräften vor Ort.
Brand in Berliner Pflegeheim: Ein Toter, 25 Verletzte, Ursache unklar. Feuer aus Patientenzimmer, alle evakuiert, Verkehr gesperrt. Feuerwehr mit 160 Kräften vor Ort.
Bei einem Brand in einer Pflegeeinrichtung in Berlin-Kreuzberg ist ein Mensch nach Angaben der Feuerwehr gestorben. Zudem wurden 25 Bewohner verletzt, eine Person davon schwebt in Lebensgefahr. Diese wurde reanimiert und in ein Krankenhaus gebracht. Die übrigen Verletzten erlitten überwiegend Rauchgasvergiftungen. Nachdem die Feuerwehr von 21 Verletzten berichtet hatte, korrigierte sie die Zahl nach oben. Alle Bewohner der Einrichtung wurden evakuiert. Der Brand war in einem Patientenzimmer ausgebrochen, die Ursache ist noch unklar. Das Feuer ist unter Kontrolle, die Feuerwehr war mit rund 160 Einsatzkräften vor Ort. Aufgrund des Einsatzes kam es zu Verkehrssperrungen im Umfeld der Einrichtung, so die Berliner Polizei. (Quelle: dpa, Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Pflegedienste in NRW und Hessen: Millionenbetrug aufgedeckt
Ermittler haben in NRW und Hessen Millionenbetrug bei Pflegediensten aufgedeckt und Luxusautos beschlagnahmt; elf Millionen Euro Schaden werden vermutet.
Ermittler haben in NRW und Hessen Millionenbetrug bei Pflegediensten aufgedeckt und Luxusautos beschlagnahmt; elf Millionen Euro Schaden werden vermutet.
Ermittler haben in Nordrhein-Westfalen und Hessen wegen des Verdachts eines groß angelegten Abrechnungsbetrugs mehrere Pflegedienste durchsucht und dabei ein Millionenvermögen beschlagnahmt. Laut einer Meldung der dpa, auf die sich die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" bezieht, wurden Luxusautos beschlagnahmt und ein Haftbefehl gegen eine 39-jährige Frau vollstreckt. Insgesamt 13 Personen werden verdächtigt, Leistungen bei Krankenkassen abgerechnet zu haben, die entweder gar nicht oder nicht im vollem Umfang erbracht wurden. Besonders schwerwiegend ist der Fall eines pflegebedürftigen Kindes in Düsseldorf, das in einem schlechten Gesundheitszustand vorgefunden und in ein Krankenhaus gebracht wurde. Zudem wurden Arztstempel zur mutmaßlichen Fälschung von Verordnungen beschlagnahmt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa elf Millionen Euro. Die Ermittlungen wegen Verdachts auf bandenmäßigen Abrechnungsbetrug, Geldwäsche und Steuervergehen dauern an.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
18.09.2026
BAS erlässt Richtlinien für milliardenschweren Krankenhausfonds
Das BAS erlässt Richtlinien für den Krankenhausfonds, um die Klinikstrukturen bis 2035 mit bis zu 50 Mrd. Euro zu modernisieren.
Das BAS erlässt Richtlinien für den Krankenhausfonds, um die Klinikstrukturen bis 2035 mit bis zu 50 Mrd. Euro zu modernisieren.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Förderrichtlinie für den Krankenhaustransformationsfonds erlassen und legt damit die Voraussetzungen und Abläufe der Förderung fest. Ziel ist es, Transparenz und Standards im Förderverfahren zu schaffen. Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform und sieht bis 2035 die Ausschüttung von bis zu 50 Milliarden Euro vor, um die Modernisierung der Klinikstrukturen zu unterstützen. Dazu zählen die Zusammenführung von Krankenhausstandorten, die Schaffung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, der Aufbau telemedizinischer Netzwerke und die Stärkung integrierter Notfallstrukturen. Die Förderentscheidungen treffen die Länder, welche auch die Förderanträge beim BAS einreichen. Monatlich informiert das BAS auf seiner Webseite über den aktuellen Stand der Förderanträge. Diese Informationen stammen von der Webseite aok.de.
Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme für Cannabisblüten
Das Sozialgericht Dresden verpflichtet eine Krankenkasse zur weiteren Kostenübernahme für Cannabisblüten, trotz generellem Ausschluss aus der GKV-Leistung.
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Vorher: „Sozialgericht: Krankenkasse muss weiter Cannabis-Kosten übernehmen“ (17.09.2026)
Das Sozialgericht Dresden verpflichtet eine Krankenkasse zur weiteren Kostenübernahme für Cannabisblüten, trotz generellem Ausschluss aus der GKV-Leistung.
Das Sozialgericht Dresden hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass eine Krankenkasse weiterhin die Kosten für Cannabisblüten einer Patientin übernehmen muss. Diese Entscheidung resultiert aus der bereits genehmigten Verordnung, die als Dauerverwaltungsakt gilt. Trotz des aktuellen Ausschlusses von Cannabisblüten aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt die Erstattungspflicht der Kasse vorerst bestehen. Dieses Urteil hat damit eine bedeutende Signalwirkung für die Erstattungspraxis von medizinischem Cannabis, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet.
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