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Medizin, Gesundheit und Prävention
02.04.2026
EMA: Keine neuen Behandlungen mit Tecovirimat bei Mpox empfohlen
Die EMA rät von neuen Tecovirimat-Behandlungen bei Mpox ab, da Studien zeigen, dass es Läsionen nicht schneller heilt als Placebos.
Die EMA rät von neuen Tecovirimat-Behandlungen bei Mpox ab, da Studien zeigen, dass es Läsionen nicht schneller heilt als Placebos.
Ein Review aus vier Studien hat ergeben, dass Tecovirimat bei Mpox die Läsionen nicht schneller abheilen lässt als eine Scheinbehandlung. Die europäische Arzneimittelagentur EMA teilt mit, dass neue Behandlungen mit Tecovirimat nicht initiiert werden sollten (Quelle: aerztezeitung.de).
RKI-Studie: Geringe Gesundheitskompetenz bei über 80 % der Deutschen
Über 80 % der Deutschen haben laut RKI-Studie eine geringe Gesundheitskompetenz, besonders bei Männern und weniger Gebildeten gibt es Handlungsbedarf.
Über 80 % der Deutschen haben laut RKI-Studie eine geringe Gesundheitskompetenz, besonders bei Männern und weniger Gebildeten gibt es Handlungsbedarf.
Über 80 Prozent der deutschen Bevölkerung weisen eine geringe Gesundheitskompetenz auf, wie das Robert Koch-Institut (RKI) berichtet. Die Ergebnisse stammen aus dem Panel „Gesundheit in Deutschland“ 2024, das kürzlich veröffentlicht wurde. Während bei Frauen die niedrige Gesundheitskompetenz bis zur 65- bis 79-Jährigen Altersgruppe abnimmt, bleibt dieser Trend bei Männern aus. Höher gebildete Personen haben tendenziell eine bessere Gesundheitskompetenz. Die Forscher sehen erheblichen Handlungsbedarf und empfehlen, weniger auf individuelle Fähigkeiten und mehr auf die strukturellen Voraussetzungen in Bildungs-, Sozial- und Gesundheitssystemen zu setzen. Hierbei sollten geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigt werden. Das RKI betont weiter, dass die Selbsteinschätzung der befragten Personen möglicherweise von sozial erwünschten Antworten beeinflusst sein könnte. (Quelle: ÄrzteZeitung)
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
01.04.2026
Hausbesuche bei Diabetes-Patienten: Qualifikation vs. Zeitaufwand
Hausbesuche bei Diabetes-Patienten sind essenziell, aber zeitintensiv und schlecht entlohnt. Qualifizierte Assistenten könnten entlasten, doch Bedenken bestehen.
Hausbesuche bei Diabetes-Patienten sind essenziell, aber zeitintensiv und schlecht entlohnt. Qualifizierte Assistenten könnten entlasten, doch Bedenken bestehen.
Hausbesuche bei immobilen und hochaltrigen Diabetes-Patienten sind von großer Bedeutung, jedoch sowohl zeitaufwändig als auch schlecht vergütet. Ein Hausarzt berichtete gegenüber der "Ärzte Zeitung" über seine Erfahrungen und die Schwierigkeiten bei der Delegation solcher Besuche. Trotz der Hürden, die damit verbunden sind, stehen Möglichkeiten zur Verfügung, diese Besuche durch speziell qualifizierte nicht-ärztliche Praxisassistenten wie VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) und NäPA (Nichtärztliche Praxisassistentin) durchzuführen. Dennoch äußert der Arzt Bedenken, die Verantwortung abzugeben, da ihm diese Delegation häufig "nicht behagt". In der Fachwelt wird die Diskussion über die Rolle von VERAH und NäPA sowie die Sicherstellung einer hochwertigen Betreuung von Diabetes-Patienten durch gut geschultes Praxispersonal weitergeführt. Die Ärzte Zeitung bleibt an der Thematik dran und bietet ihren Lesern kontinuierlich Einblicke und Expertenmeinungen.
BSG: Zweijährige Verjährungsfrist für ambulante Krankenhausleistungen
Das BSG in Kassel legt eine zweijährige Verjährungsfrist für ambulante Krankenhausleistungen fest, was Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis haben könnte.
Das BSG in Kassel legt eine zweijährige Verjährungsfrist für ambulante Krankenhausleistungen fest, was Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis haben könnte.
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Verjährungsfristen für Krankenhausrechnungen präzisiert. Ab sofort greift eine zweijährige Verjährungsfrist für alle Leistungen, die unter Versorgungsverträge fallen, was auch ambulante Krankenhausbehandlungen umfassen kann, wie das BSG bestätigte. Ein Krankenhaus im Raum Duisburg hatte 2019 eine Patientin ambulant behandelt und die Kosten erst im Jahr 2022 in Rechnung gestellt. Die zuständige Krankenkasse lehnte die Zahlung ab, da der Anspruch verjährt sei. Die Kasseler Richter betonten, dass die zweijährige Frist für vertraglich vereinbarte Krankenhausleistungen gilt, während für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung eine längere, vierjährige Verjährungsfrist greift. Somit wird deutlich, dass ambulate Krankenhausleistungen im Gegensatz zur vertragsärztlichen und spezialfachärztlichen Versorgung eine kürzere Frist zur Abrechnung haben. (Quelle: aerztezeitung.de)
Ärzte skeptisch gegenüber ePA: Digitalisierung weiter im Fokus
Ärzte skeptisch: ePA überzeugt nicht alle Praxen, Digitalisierung bleibt zentrales Thema der Gesundheitsversorgung.
Ärzte skeptisch: ePA überzeugt nicht alle Praxen, Digitalisierung bleibt zentrales Thema der Gesundheitsversorgung.
In einer Online-Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt sich, dass die elektronische Patientenakte (ePA) noch nicht alle Arztpraxen überzeugt. Obwohl viele Praxen die elektronische Medikationsliste als hilfreich empfinden, sind nur wenige von den ePA-Modulen im Praxisverwaltungssystem zufriedenstellend überzeugt. Diese Erhebung gibt somit ein aktuelles Stimmungsbild zur Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung wieder, wie die Ärztezeitung berichtet.
Finanzierungslücke: Krankenkassen vor milliardenschwerer Herausforderung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stehen vor einer gewaltigen Finanzierungslücke von über 15 Milliarden Euro – Beitragssteigerungen drohen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stehen vor einer gewaltigen Finanzierungslücke von über 15 Milliarden Euro – Beitragssteigerungen drohen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben im vergangenen Jahr mehr als eine Milliarde Euro pro Tag ausgegeben. Trotz gestiegener Einnahmen zeichnet sich eine Finanzierungslücke von über 15 Milliarden Euro für das kommende Jahr ab. Dies könnte zu weiter steigenden Beiträgen für Versicherte und Arbeitgeber führen. Gesundheitsministerin Warken hat inzwischen 66 Vorschläge erhalten, um die Krankenkassen vor einem finanziellen Kollaps zu bewahren. Die Debatte über die Verteilung der finanziellen Lasten sowie mögliche Auswirkungen auf die Versorgung dürfte kontrovers innerhalb der Koalition geführt werden, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Kontinuierliche Arztbetreuung senkt Risiko bei Herzinsuffizienz deutlich
Kontinuierliche Betreuung durch denselben Hausarzt reduziert bei Herzinsuffizienz das Risiko für Krankenhausaufenthalte und Sterblichkeit, berichtet eine Studie.
Kontinuierliche Betreuung durch denselben Hausarzt reduziert bei Herzinsuffizienz das Risiko für Krankenhausaufenthalte und Sterblichkeit, berichtet eine Studie.
Betroffene mit Herzinsuffizienz, die über Jahre hinweg kontinuierlich in derselben allgemeinärztlichen Praxis betreut werden, haben offensichtlich ein geringeres Risiko, innerhalb eines Jahres stationär behandelt zu werden oder zu versterben. Dies zeigen Ergebnisse einer Studie aus Spanien, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet. Die kontinuierliche Betreuung durch denselben Hausarzt stärkt offenbar nicht nur die Behandlungskonsistenz, sondern könnte auch das Vertrauen der Patienten verbessern, was sich positiv auf den Krankheitsverlauf auswirkt. Fachkräfte aus der Pflege und Führungskräfte von Altenheimen dürften an diesen Erkenntnissen besonders interessiert sein, da sie den Wert von stabilen Betreuungsverhältnissen in der Pflege unterstreichen. Lieferanten und Dienstleister für Pflegeeinrichtungen könnten ebenfalls profitieren, indem sie Produkte oder Programme anbieten, die diese kontinuierliche Betreuung unterstützen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
31.03.2026
Krankenkassen-Milliardenloch: Blockade zwischen Union und SPD droht
Ein Milliardenloch bedroht die Krankenkassen, während eine Blockade zwischen Union und SPD dringend nötige Reformen gefährden könnte.
Ein Milliardenloch bedroht die Krankenkassen, während eine Blockade zwischen Union und SPD dringend nötige Reformen gefährden könnte.
Die Krankenkassen stehen vor einem Milliardenloch, und zahlreiche Empfehlungen zur Vermeidung dieser finanziellen Schieflage liegen bereits auf dem Tisch. Allerdings droht eine Blockade zwischen Union und SPD, die wertvolle Zeit kosten könnte. Dies könnte verhindern, dass effektive Maßnahmen zur Sanierung der GKV zeitnah umgesetzt werden. Die politisch Verantwortlichen müssen die notwendigen Entscheidungen treffen, um die finanzielle Stabilität sicherzustellen. Angesichts der Dringlichkeit der Lage ist der Handlungsbedarf groß, um einen Kollaps des Systems zu verhindern. Weitere Informationen und Hintergründe sind für registrierte Nutzer zugänglich. (Quelle: Ärzte Zeitung)
AOK verbessert Ergotherapie-Vertrag: Neue Regeln für Doku und Pausen
AOK optimiert Ergotherapie-Vertrag: Neue Regeln vereinfachen Dokumentation, Pausen und Zuzahlungen, während digitale Fortbildungen anerkannt werden.
AOK optimiert Ergotherapie-Vertrag: Neue Regeln vereinfachen Dokumentation, Pausen und Zuzahlungen, während digitale Fortbildungen anerkannt werden.
Der Vertrag zur Ergotherapie nach § 125 SGB V wurde weiterentwickelt, wie die AOK auf ihrer Webseite bekannt gab. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die Dokumentation und Behandlungsunterbrechungen. Dabei sind künftig Abkürzungen, etwa „U“ für Urlaub, zulässig und gelten als begründeter Ausnahmefall für Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen. Ebenso wurden Anpassungen bei Zuzahlungen, Parallelbehandlungen und Fortbildungen vorgenommen. Der Zuzahlungseinzug kann nun in Textform erfolgen, und die Voraussetzungen für Parallelbehandlungen wurden vereinfacht. Im Fortbildungsbereich sind qualifizierte Beiträge in Fachmedien sowie digitale Lernangebote möglich. Der überarbeitete Fragen-Antworten-Katalog zur Vertragsauslegung bietet weitere Details und kann auf der AOK-Webseite heruntergeladen werden.
GKV-Reformvorschlag: 42,3 Milliarden Euro Einsparungen ohne Beitragserhöhung
GKV-Reformvorschlag zielt auf 42,3 Mrd. Euro Einsparungen ab, um Defizit ohne Beitragserhöhung zu beseitigen. Entscheidung für umfassende Reform nötig.
GKV-Reformvorschlag zielt auf 42,3 Mrd. Euro Einsparungen ab, um Defizit ohne Beitragserhöhung zu beseitigen. Entscheidung für umfassende Reform nötig.
Die Regierungskommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherungen hat Reformvorschläge präsentiert, die Einsparungen und höhere Einnahmen von insgesamt 42,3 Milliarden Euro ermöglichen sollen, um das Defizit der GKV von 15,3 Milliarden Euro auszugleichen, ohne die Beitragssätze zu erhöhen. Dies geht aus den 66 Empfehlungen hervor, die der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) überreicht wurden. Das erwartete Defizit könnte bis 2030 auf 40,4 Milliarden Euro ansteigen, was den Bedarf an mutigen politischen Entscheidungen unterstreicht. Der Kommissionsvorsitzende Wolfgang Greiner betonte in Berlin, dass die Vorschläge den Krankenkassen helfen sollen, nicht mehr auszugeben als einzunehmen. Die Empfehlungen seien der Ausgangspunkt für die bisher umfassendste Reform der GKV, erklärte Warken. Sollte es jedoch zu keinem entschlossenen Handeln kommen, würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigen, was eine zusätzliche finanzielle Belastung für Versicherte und Arbeitgeber bedeuten würde. (Quelle: F.A.Z.)
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