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Pflegepolitik und Recht
05.10.2026
Neue Website informiert über Bundestariftreuegesetz
Eine neue Website informiert über das seit Mai 2026 geltende Bundestariftreuegesetz und bietet Vergabestellen und Unternehmen FAQ sowie Mustervorlagen.
Eine neue Website informiert über das seit Mai 2026 geltende Bundestariftreuegesetz und bietet Vergabestellen und Unternehmen FAQ sowie Mustervorlagen.
Die Prüfstelle Bundestariftreue hat ihre Informationswebsite www.pruefstelle-bundestariftreue.de gestartet. Sie informiert über das Bundestariftreuegesetz, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen und die Durchsetzung des Tariftreueversprechens. Das Gesetz gilt seit Mai 2026. Unternehmen müssen bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen sowie Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto zusichern, einschlägige tarifliche Arbeitsbedingungen einzuhalten. Dies gilt auch für Nachunternehmer und Verleiher.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bietet die Website unter anderem Antworten auf häufige Fragen und Mustervorlagen. Sie richtet sich insbesondere an Bundesauftraggeber, Vergabestellen, Auftragnehmer, Arbeitgeber und Beschäftigte. Künftig sollen dort auch mögliche Verstöße elektronisch gemeldet werden können. Die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelte Prüfstelle und ihr Internetangebot werden schrittweise weiter ausgebaut.
Experten fordern verbindliche Hitzepläne für Pflege und Kliniken
Experten fordern verbindliche Hitzeaktionspläne und eine dauerhafte Finanzierung für den Hitzeschutz in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Experten fordern verbindliche Hitzeaktionspläne und eine dauerhafte Finanzierung für den Hitzeschutz in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Sachverständige haben im Gesundheitsausschuss des Bundestages einen besseren Schutz vor großer Hitze gefordert. Nach Angaben der Parlamentsnachrichten sprachen sie sich für eine wirksamere Koordination von Bund, Ländern und Kommunen sowie flächendeckende, verbindliche Hitzeaktionspläne aus. Besonders gefährdet seien ältere, kranke und sozial benachteiligte Menschen.
Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Grünen. Die Fraktion fordert finanziell abgesicherte Schutzmaßnahmen und Investitionen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren, etwa in Verschattung, Lüftung, Kühlung und Begrünung. Experten berichteten von bis zu 35 Grad in Krankenzimmern und fehlender Klimatisierung in Notaufnahmen. Auch Betriebe müssten Hitzeschutzpläne erstellen und Beschäftigte beispielsweise mit Kühlkleidung schützen. Zugleich verlangten die Sachverständigen eine dauerhafte, rechtssichere Finanzierung statt einzelner Förderprogramme.
Bundesregierung treibt digitale Patientenakte und E-Rezepte voran
Die Bundesregierung will ePA und E-Rezepte ausbauen: Medikationspläne, Impfübersichten und Überweisungen sollen digital und EU-weit nutzbar werden.
Die Bundesregierung will ePA und E-Rezepte ausbauen: Medikationspläne, Impfübersichten und Überweisungen sollen digital und EU-weit nutzbar werden.
Die Bundesregierung will die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege umfassend ausbauen. Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sieht der Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen unter anderem eine Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Der Medikationsplan soll darin digital geführt und von Ärzten sowie Apotheken fortlaufend aktualisiert werden. Geplant sind zudem eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion und die Einführung der E-Überweisung bis September 2029. Auch E-Rezepte für häusliche Krankenpflege und Heilmittel sollen ermöglicht werden. Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern soll künftig digital erfolgen. Gesundheitsdaten sollen in einem einheitlichen Format für Versorgung, Forschung, Innovation und Prävention nutzbar sein. Außerdem ist vorgesehen, Patientenkurzakten, E-Rezepte, Arzt- und Entlassbriefe sowie Laborbefunde grenzüberschreitend austauschbar zu machen.
Bund schränkt Pflegekräfte-Anwerbung in 55 Staaten ein
Der Bund begrenzt die Anwerbung von Pflegekräften aus 55 Staaten mit kritischem Personalmangel. Dort darf nur die Bundesagentur für Arbeit vermitteln.
Der Bund begrenzt die Anwerbung von Pflegekräften aus 55 Staaten mit kritischem Personalmangel. Dort darf nur die Bundesagentur für Arbeit vermitteln.
Ausländische Beschäftigte können grundsätzlich für das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem angeworben werden. Einschränkungen gelten jedoch für 55 Staaten, in denen die Weltgesundheitsorganisation einen kritischen Personalmangel festgestellt hat. Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilte, darf dort ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit Gesundheits- und Pflegekräfte anwerben und vermitteln. Private Aktivitäten sind untersagt, um den Fachkräftemangel in den Herkunftsländern nicht zu verschärfen und den WHO-Verhaltenskodex umzusetzen. Großes Interesse besteht laut Bundesregierung an der Fachkräftemigration aus Usbekistan. Das Land bilde jährlich zahlreiche Pflegefachkräfte aus, könne aber nicht alle in den heimischen Arbeitsmarkt aufnehmen. Dies eröffne Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit Deutschland, berichtete der Deutsche Bundestag.
Suizidprävention: Offenes Nachfragen kann Leben retten
Sterbewünsche bleiben oft unausgesprochen. Offenes Nachfragen und klare Abläufe in Hausarztpraxen können gefährdete Menschen schützen und Leben retten.
Sterbewünsche bleiben oft unausgesprochen. Offenes Nachfragen und klare Abläufe in Hausarztpraxen können gefährdete Menschen schützen und Leben retten.
Sterbewünsche und Suizidalität werden häufig nur indirekt geäußert. Umso wichtiger sei es, betroffene Menschen gezielt und offen darauf anzusprechen, berichteten Dr. Sandra Blumenthal-Beier und Kerstin Petermann beim Bundesfortbildungskongress für Allgemeinmedizin in Berlin. Nachfragen sei eine zentrale Form der Suizidprävention. Hausarztpraxen könnten zudem mit klar geregelten Abläufen Sicherheit im Umgang mit gefährdeten Patientinnen und Patienten schaffen. Grundlage könne dabei das BELLA-Konzept sein, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet.
Welt-Alzheimertag 2026: Fokus auf generationenübergreifendem Verständnis
Am Welt-Alzheimertag 2026 wird generationsübergreifendes Verständnis gefördert, um Demenz ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken.
Am Welt-Alzheimertag 2026 wird generationsübergreifendes Verständnis gefördert, um Demenz ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken.
Jedes Jahr wird am 21. September der Welt-Alzheimertag begangen, ein Anlass, der weltweit über Demenz sowie die Lebensumstände der Betroffenen und ihrer Angehörigen aufklären soll. Für 2026 hat sich die Woche der Demenz vom 21. bis 27. September das generationenübergreifende Verständnis des Themas zum Ziel gesetzt. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nehmen zahlreiche Akteure der Nationalen Demenzstrategie an der bundesweiten Aktionswoche teil, um mit Veranstaltungen und Aktionen das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Informationen zu bieten. Bundesfamilienministerin Karin Prien betonte die signifikante Betroffenheit von rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland und ihrer Angehörigen, insbesondere aus der familiären Umgebung wie Partner, Kinder und Enkelkinder. Unter dem Motto "Demenz - (k)eine Frage des Alters" engagiert sich das BMFSFJ durch Angebote für alle Altersgruppen auf der Plattform "Wegweiser Demenz" und weiteren Materialien, um Betroffenen und deren Angehörigen Orientierung und Unterstützung zu bieten.
SPD fordert Solidarbeitrag zur Rettung der Pflegeversicherung
SPD drängt auf Solidarbeitrag für Pflegeversicherung, um drohendes Milliarden-Defizit abzuwenden. Auch Privatversicherte sollen sich beteiligen.
SPD drängt auf Solidarbeitrag für Pflegeversicherung, um drohendes Milliarden-Defizit abzuwenden. Auch Privatversicherte sollen sich beteiligen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor einer immensen finanziellen Herausforderung: Im kommenden Jahr wird ein Defizit von fast acht Milliarden Euro erwartet, das bis 2029 auf 17 Milliarden Euro anwachsen könnte. Während ein Koalitionsstreit die Regierung spaltet, drängt die SPD auf erhöhte Leistungen, finanziert durch einen neuen Solidarbeitrag, den auch Privatversicherte zahlen sollen. Diese müssten entweder zusätzliche Prämien entrichten oder ihre angesparten Altersrückstellungen ins gesetzliche System einbringen, sollten sie wechseln. Diese Maßnahmen stoßen jedoch auf verfassungsrechtliche Bedenken. Dietrich Creutzburg wies in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" darauf hin, dass renommierte Verfassungsrechtler einen Eingriff in die Privatversicherungen als unzulässig betrachten. Dennoch bleibt die Problematik bestehen: Die demografische Belastung der sozialen Pflegeversicherung erfordert dringende Lösungen.
Beeren, Kaffee und Nüsse: Mögliche Helfer im Kampf gegen Demenz
Beeren, Kaffee und Nüsse könnten laut Studien helfen, das Demenzrisiko zu senken, doch erfolgreiche Therapiefortschritte bleiben rar.
Beeren, Kaffee und Nüsse könnten laut Studien helfen, das Demenzrisiko zu senken, doch erfolgreiche Therapiefortschritte bleiben rar.
Bestimmte Lebensmittel könnten das Risiko, an Demenz zu erkranken, senken, wie aus Studien hervorgeht. Dies betrifft insbesondere Beeren, Kaffee und Nüsse. Gleichzeitig gibt es jedoch auch Enttäuschungen, da nicht alle erhofften Wirkungen der angeblich positiven Lebensmittel eingetreten sind. Während die Therapieerfolge bei Herzkrankheiten, Krebs oder rheumatischen Erkrankungen signifikant gestiegen sind, blieben die Fortschritte bei der Behandlung von Demenz trotz jahrzehntelanger Forschung vergleichsweise bescheiden. Daher liegt der Schwerpunkt verstärkt auf der Prävention, um den geistigen Abbau möglichst langfristig aufzuhalten oder zu verhindern. (Quelle: F.A.Z.)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
03.10.2026
Neue STIKO-Regel: COVID-Auffrischung ab 75 beeinflusst Abrechnung
Die STIKO empfiehlt COVID-Auffrischungen erst ab 75. Ärzte müssen neue Abrechnungsregeln beachten, um Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Einordnung: Neu sind konkrete Abrechnungsvorgaben: Impfungen und Impfstoffe können je nach Fall als Selbstzahlerleistung verbucht werden.
Vorher: „STIKO: Corona-Impfungen für Kassenpatienten ab 75 Jahren gedeckt“ (03.09.2026)
Die STIKO empfiehlt COVID-Auffrischungen erst ab 75. Ärzte müssen neue Abrechnungsregeln beachten, um Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Die Überarbeitung der STIKO-Empfehlung zum Schutz vor COVID-19 bringt neue Maßgaben für die Abrechnung mit sich. Die Empfehlung sieht Auffrischungsimpfungen erst ab einem Alter von 75 Jahren vor. Ärzte müssen nun beachten, wann Impfungen und möglicherweise auch Impfstoffe als Selbstzahlerleistung verbucht werden sollen. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Praxisführung aus, da damit auch neue Abrechnungsregeln verknüpft sind. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Anbieter im Gesundheitswesen die neuen Regelungen genau verstehen und korrekt umsetzen, um Abrechnungsfehler zu vermeiden. Diese Informationen sind insbesondere für Praxismanager und Ärzte relevant, um ihre wirtschaftliche Praxisführung den gesundheitspolitischen Neuerungen anzupassen. Quellenangabe: aerztezeitung.de.
ECDC-Bericht: Unterschätztes Gripperisiko und fehlende Impfanreize
Gripperisiko oft unterschätzt: ECDC-Bericht zeigt fehlende Impfanreize und logistische Hürden als wesentliche Gründe, warum Impfungen nicht wahrgenommen werden.
Gripperisiko oft unterschätzt: ECDC-Bericht zeigt fehlende Impfanreize und logistische Hürden als wesentliche Gründe, warum Impfungen nicht wahrgenommen werden.
Eine Grippeimpfung zu erhalten, scheitert oft nicht an Impfskepsis, sondern an unterschätztem Risiko und fehlender persönlicher Relevanz, so ein Bericht des ECDC aus April 2025. Dieser betont den Unterschied zwischen der Akzeptanz von Impfungen und deren tatsächlicher Inanspruchnahme. Wichtige Hindernisse sind mangelnde Terminlogistik und der fehlende ärztliche Rat. Faktoren, die impfentscheidend sind, fallen in das 5C-Modell: Vertrauen, Wahrnehmung der Ernsthaftigkeit, praktische Hindernisse, Nutzen-Risiko-Abwägung und kollektive Verantwortung. In Deutschland zeigt eine repräsentative Umfrage, dass trotz Empfehlung 42 % Grippe als nicht schwerwiegend und 39 % sich nicht als impfempfohlen wahrnehmen. Impfkommunikation sollte daher spezifische Barrieren adressieren und durchdachte Praxisorganisation kann Impfgelegenheiten schaffen. Quelle: Ärzte Zeitung
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