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Finanzen und Versicherung
14.10.2025
Pflegeheimkosten: Hohe finanzielle Belastung trotz Zuschüssen
Trotz Zuschüssen übersteigen Pflegeheimkosten oft 3000 Euro, was zu großen finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und Angehörige führt.
Trotz Zuschüssen übersteigen Pflegeheimkosten oft 3000 Euro, was zu großen finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und Angehörige führt.
Wer einen Platz in einem Pflegeheim gefunden hat, kann sich glücklich schätzen. Noch glücklicher ist, wer ihn auch bezahlen kann. Mehr als 3000 Euro kostet ein Pflegeheimplatz im Durchschnitt. Die Kosten setzen sich aus vier Hauptkomponenten zusammen, und trotz steigender Zuschüsse bleibt die finanzielle Entlastung gering. Diese Situation führt oft zu erheblichen finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Ausschlaggebend für die genaue Höhe der Kosten sind mehrere Faktoren, darunter die Pflegegradstufe und regionale Preisunterschiede. (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Blutdrucksenker verringern Sterberisiko bei Senioren über 60 Jahren
Blutdrucksenker senken das Sterberisiko bei über 60-Jährigen, wie eine Cochrane-Analyse mit 26.795 Teilnehmern bestätigt.
Blutdrucksenker senken das Sterberisiko bei über 60-Jährigen, wie eine Cochrane-Analyse mit 26.795 Teilnehmern bestätigt.
Eine aktuelle Cochrane-Analyse bestätigt, dass die Behandlung von Menschen über 60 Jahren mit Hypertonie das Risiko für Mortalität sowie Herzinfarkte oder Schlaganfälle verringert. Wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet, basiert die Untersuchung auf der systematischen Auswertung von 16 Studien mit 26.795 Teilnehmern. Im Durchschnitt waren diese 73,8 Jahre alt und litten unter mittel- bis schwerer Hypertonie. Im Vergleich zu Placebo oder keiner Behandlung über 3,8 Jahre senkten blutdrucksenkende Medikamente das Sterberisiko von 11 auf 10 Prozent (RR 0.91) und reduzierten die kardiovaskuläre Mortalität und Morbidität von 14 auf 10 Prozent (RR 0.72). Zudem sank die zerebrovaskuläre Mortalität und Morbidität unter Medikation auf 3,4 Prozent (im Vergleich zu 5,4 Prozent; RR 0.66). Die Daten zeigen bei Menschen über 80 Jahren zwar keine signifikante Senkung der Gesamtmortalität, jedoch positive Effekte auf die kardiovaskuläre Gesundheit. Die Studien stellten zudem fest, dass Nebenwirkungen häufiger zu Studienabbrüchen führten.
"Erlangen-Index fördert Prähabilitation vor OPs im Alter"
Der neue Erlangen-Index hilft Urologen, die Fitness älterer Patienten vor Operationen besser einzuschätzen und fördert somit eine gezielte Prähabilitation.
Der neue Erlangen-Index hilft Urologen, die Fitness älterer Patienten vor Operationen besser einzuschätzen und fördert somit eine gezielte Prähabilitation.
Urologische Krankheiten sind oft altersassoziiert und durch den demografischen Wandel besonders relevant. Um die Fitness älterer Patienten vor Operationen besser einschätzen zu können, haben Urologen der Uniklinik Erlangen den „Erlangen-Index“ entwickelt. Dieser Index soll die Prähabilitation fördern, also die Vorbereitung der Patienten auf chirurgische Eingriffe. Details dazu werden im Gespräch mit dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Urologie in der Ärzte Zeitung gegeben.
RKI-Bericht: Erfolgreiche RSV-Impfung senkt Inzidenz bei Älteren erheblich
RSV-Impfung zeigt Wirkung: Deutlicher Rückgang der Inzidenz bei Älteren, so der aktuelle RKI-Bericht zur vergangenen ARE-Saison 2024/25.
RSV-Impfung zeigt Wirkung: Deutlicher Rückgang der Inzidenz bei Älteren, so der aktuelle RKI-Bericht zur vergangenen ARE-Saison 2024/25.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Übersicht zur Situation akuter respiratorischer Erkrankungen (ARE) in der vergangenen Saison 2024/25 veröffentlicht. Erstmals wurde dabei die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur RSV-Impfung für ältere Erwachsene und Säuglinge berücksichtigt. Insgesamt verringerte sich die Inzidenz bei älteren Erwachsenen und Säuglingen nach der Impfempfehlung signifikant. Für COVID-19 und Influenza wurden ähnliche saisonale Muster wie vor der Pandemie festgestellt, während für das Coronavirus keine ausgeprägte Saisonalität erkennbar ist. Die Datenanalyse des RKI basiert auf wöchentlichen Erhebungen über das gesamte Jahr und illustriert die Entwicklung der Fallzahlen, Hospitalisierungen und Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19, Influenza und dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV). Die Beobachtungen stimmen mit europäischen Erkenntnissen überein, die auf eine fortdauernde Sommeraktivität von COVID-19 hinweisen. Quelle: aerztezeitung.de (10.10.2025).
Studie: RSV-Impfung senkt Erkrankungsrisiko für Senioren und Neugeborene
RSV-Impfung schützt: Senioren ab 60 und Neugeborene profitieren laut Studie von reduziertem Risiko schwerer Infektionen in der kommenden Saison.
RSV-Impfung schützt: Senioren ab 60 und Neugeborene profitieren laut Studie von reduziertem Risiko schwerer Infektionen in der kommenden Saison.
Laut einem Cochrane Review, berichtet von der Ärzte Zeitung, haben Personen ab 60 Jahren, die sich gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) impfen lassen, in der kommenden Saison ein verringertes Risiko, schwer an einer RSV-Infektion zu erkranken. Ebenso wurde der Einfluss einer Impfung der Mutter auf das Neugeborene untersucht.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
10.10.2025
Bärbel Bas: Tariftreuegesetz stärkt Sozialpartnerschaft und Arbeitsplätze
Bärbel Bas betont im Bundestag: Das Tariftreuegesetz stärkt Tarifverträge, sichert Arbeitsplätze und fördert faire öffentliche Ausschreibungen.
Bärbel Bas betont im Bundestag: Das Tariftreuegesetz stärkt Tarifverträge, sichert Arbeitsplätze und fördert faire öffentliche Ausschreibungen.
Bundesministerin Bärbel Bas betonte in einer Rede im Deutschen Bundestag die Bedeutung von Tarifverträgen im Rahmen des neuen Tariftreuegesetzes. Sie unterstrich, dass öffentliche Ausschreibungen fair sein müssen und kein Lohndumping erlauben sollen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen, die tariflich bezahlen, bevorzugt behandelt werden, was für den Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze essenziell sei. Bas hob hervor, dass nur noch die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten und nannte Tarifverträge einen "Stoßdämpfer" in der sozialen Marktwirtschaft. Der Bundeskanzler habe als Priorität gesetzt, die Tarifbindung auszubauen, weshalb ein Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen geplant sei. Diese Maßnahmen seien entscheidend, um auf eine starke Sozialpartnerschaft zu setzen, besonders in Krisenzeiten in den Bereichen Stahl, Chemie und Automobil.
Neue Covid-Variante "Stratus" dominiert in Deutschland mit 80% der Fälle
Die neue Covid-Variante "Stratus" dominiert mit 80 % der Fälle in Deutschland und stellt trotz angepasster Impfstoffe eine Herausforderung dar.
Die neue Covid-Variante "Stratus" dominiert mit 80 % der Fälle in Deutschland und stellt trotz angepasster Impfstoffe eine Herausforderung dar.
Die neue Covid-19-Variante "Stratus" ist laut Stiftung Warentest derzeit in Deutschland dominierend, indem sie etwa 80 Prozent der Neuinfektionen ausmacht. Diese Variante verursacht Symptome, die denen vieler Atemwegserkrankungen ähneln, etwa Husten, Fieber und Gliederschmerzen. Eine erneute Pandemie wird zwar nicht erwartet, dennoch stellt Stratus eine Herausforderung für Antikörper dar, so das Robert-Koch-Institut (RKI). Aufgrund angepasster mRNA-Impfstoffe, wie dem Comirnaty von Pfizer/Biontech, wird ein gewisser Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe vermutet. Die Stiko empfiehlt Auffrischungsimpfungen vor allem für Risikogruppen und Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
10.10.2025
Neues Forschungsdatenzentrum in Berlin revolutioniert Gesundheitsforschung
Ein neues Forschungsdatenzentrum in Berlin öffnet gesicherten Zugang zu 15 Jahren Krankenkassendaten und verspricht Fortschritte in der Gesundheitsforschung.
Ein neues Forschungsdatenzentrum in Berlin öffnet gesicherten Zugang zu 15 Jahren Krankenkassendaten und verspricht Fortschritte in der Gesundheitsforschung.
Mit der Eröffnung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit in Berlin hat Gesundheitsministerin Nina Warken einen bedeutenden Schritt für die Forschung auf Basis von Diagnosedaten markiert. Untergebracht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), bietet das Zentrum erstmals gesicherte Zugangsmöglichkeiten zu 15 Jahren gesammelter Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung für die Forschung. Diese Entwicklung stellt laut Warken, die sich in der Bundespressekonferenz äußerte, einen Paradigmenwechsel dar. Professor Karl Broich vom BfArM betonte die hohen Datenschutzstandards und die potenziellen Vorteile der Nutzung dieser Daten, um Krankheiten besser zu verstehen und die Arzneimittelentwicklung zu beschleunigen. Die Daten, die Informationen zu Diagnosen, Therapien und Krankenhausaufenthalten umfassen, sind pseudonymisiert und stehen Forschungseinrichtungen auf Antrag zur Verfügung. Diese Daten sollen helfen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, wie auch Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband in ihrer Stellungnahme unterstrich. (Quelle: aerztezeitung.de)
BGH: Keine Haftung für Ärzte bei Corona-Impfungen - Staat in Pflicht
Der BGH entschied: Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden, da bis April 2023 der Staat im Rahmen einer hoheitlichen Aufgabe verantwortlich war.
Der BGH entschied: Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden, da bis April 2023 der Staat im Rahmen einer hoheitlichen Aufgabe verantwortlich war.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Ärzte nicht für mögliche Schäden durch Coronaimpfungen haften. Stattdessen liegt die Verantwortung beim Staat, da die Coronaimpfungen bis zum 7. April 2023 als hoheitliche Aufgabe ausgeführt wurden. Eine Klage eines Mannes gegen eine Dortmunder Ärztin, die bei ihm nach einer dritten Impfung eine Herzkrankheit festgestellt hatte, wurde abgewiesen. Der Kläger hatte behauptet, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er sei nicht ausreichend aufgeklärt worden. Seine Forderung nach Schmerzensgeld wurde durch alle Instanzen abgelehnt. Der BGH stellte klar, dass niedergelassene Ärzte als Erfüllungsgehilfen des Staates agierten und daher nur eine Haftung des Staates in Betracht komme. Die Impfungen fanden im Rahmen der "Corona-Impfkampagne" des Bundesgesundheitsministeriums statt, die nicht nur die Geimpften, sondern auch die Erhaltung zentraler staatlicher Funktionen schützen sollte (Quelle: aerztezeitung.de).
Kein Erstattungsanspruch für Lohnkosten bei Corona-Quarantäne
Keine Erstattung für Lohnkosten bei Quarantäne: Bundesgericht urteilt gegen Arbeitgeberansprüche bei symptomlosen Infektionen.
Keine Erstattung für Lohnkosten bei Quarantäne: Bundesgericht urteilt gegen Arbeitgeberansprüche bei symptomlosen Infektionen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Arbeitgebern, darunter niedergelassene Ärzte, keine Erstattung für Lohnfortzahlungen während der Corona-Quarantäne ihrer Mitarbeiter zusteht. Dies gelte auch bei symptomlosen Infektionen. Im Fall einer Minijobberin, die sich symptomlos in Quarantäne befand, wies das Gericht die Klage einer Arbeitgeberin ab, die eine Erstattung der Lohnkosten verlangte. Trotz mehrfacher Impfungen sei die Infektion als Krankheit anzusehen, die Arbeitsunfähigkeit begründe. Das Bundesarbeitsgericht kam zu einem ähnlichen Urteil. Ein weiteres Urteil betrifft Selbstständige ohne Impfschutz: Einem Selbstständigen wurde eine Entschädigung wegen Quarantäne verweigert, da er die Möglichkeit einer Impfung ungenutzt ließ. Das Gericht argumentierte, die bloße Existenz einer Impfoption sei ausreichend, auch wenn diese die Infektion nicht sicher verhindern könne. Quelle: "Ärzte Zeitung"
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