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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
06.08.2025
AOK fordert Reform: Teambasierte Primärversorgung mit festen Standards
AOK fordert teambasierte Primärversorgung mit festen Standards für bessere Vernetzung und weniger Überversorgung im Gesundheitswesen.
AOK fordert teambasierte Primärversorgung mit festen Standards für bessere Vernetzung und weniger Überversorgung im Gesundheitswesen.
Der AOK-Bundesverband fordert in einem aktuellen Positionspapier die Einführung eines teambasierten Primärversorgungssystems mit verbindlichen Regeln. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung zu einer interprofessionellen Primärversorgung weiterzuentwickeln, bei der Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte sowie weitere Gesundheitsberufe gemeinsam nach klaren Qualifikationsprofilen arbeiten. Ein zentraler Punkt ist die Schaffung bundesweit einheitlicher Mindeststandards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), welche die Basis für die Bedarfsplanung darstellen sollen. Zudem wird die Einführung verpflichtender Ersteinschätzungssysteme sowie eines Überweisungsvorbehalts zur Reduzierung von Über- und Fehlversorgung im Facharztbereich vorgeschlagen. Die Nutzung digitaler Prozesse, unter anderem durch den Einsatz der elektronischen Patientenakte, wird als ergänzender Bestandteil der Reform angesehen. Das Konzept sieht keine Einschreibungen in Primärversorgungssysteme vor, um Verwaltungsaufwand zu minimieren, so der AOK-Bundesverband (Quelle: aok.de).
Das Bundeskabinett hat eine einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung beschlossen, um den Personalbedarf zu decken und die Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern.
Das Bundeskabinett hat eine einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung beschlossen, um den Personalbedarf zu decken und die Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Diese Initiative wurde gemeinsam von Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken präsentiert. Ziel des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes ist es, ein einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz zu schaffen, um den Personalbedarf in der Pflege zu sichern. Der Entwurf ermöglicht es, dass eine qualifizierte Person leichter in ein anderes Bundesland wechseln kann und vereinfacht die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Ausbildung, die ab dem 1. Januar 2027 startet, wird der Grundstein für eine angemessene Vergütung und vielfältige Karrierewege gelegt. Die Ausbildung ist generalistisch und umfasst zentrale Versorgungsbereiche. Dies stellt laut Warken einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Pflege und zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit dar. Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Das Bundeskabinett hat das Befugniserweiterungsgesetz beschlossen, um Pflegefachkräften mehr Verantwortung zu geben und bürokratische Hürden abzubauen.
Das Bundeskabinett hat das Befugniserweiterungsgesetz beschlossen, um Pflegefachkräften mehr Verantwortung zu geben und bürokratische Hürden abzubauen.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Ziel ist es, die Pflege erheblich zu entbürokratisieren und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu erweitern. Diese können künftig in bestimmten Bereichen eigenverantwortlich Leistungen erbringen, die zuvor Ärzten vorbehalten waren. Voraussetzung sind Kompetenzen aus der dreijährigen Ausbildung oder dem Pflegestudium. Neue Regelungen sollen pflegerische Versorgungen in gemeinschaftlichen Wohnformen fördern, während der Bürokratieabbau es erleichtert, sich auf die Pflege der Patienten zu konzentrieren. Anträge und Formulare sollen vereinfacht und Prüfverfahren beschleunigt werden. Auch die Zahl der Kinderkrankentage wird angepasst. Das Gesetz benötigt keine Zustimmung des Bundesrates.
Pflegekompetenzgesetz: G-BA warnt vor Kompetenzüberschneidungen
G-BA warnt vor Kompetenzüberschneidungen beim Pflegekompetenzgesetz; Pflegekräften droht bei ärztlichen Behandlungen mehr Verantwortung.
G-BA warnt vor Kompetenzüberschneidungen beim Pflegekompetenzgesetz; Pflegekräften droht bei ärztlichen Behandlungen mehr Verantwortung.
Das geplante Pflegekompetenzgesetz, das am 6. August vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, sieht vor, Pflegekräften mehr Eigenständigkeit in der Ausführung bestimmter ärztlicher Behandlungen zu gewähren. Dies umfasst unter anderem die Befugnis, Folgeverordnungen für Leistungen und Hilfsmittel im Bereich der häuslichen Krankenpflege (HKP) eigenverantwortlich zu veranlassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) äußert jedoch Bedenken, dass seine Rolle dabei unangemessen reduziert werden könnte. In einer Stellungnahme warnen die G-BA-Mitglieder vor möglichen "inhaltlichen Überschneidungen mit den etablierten Richtlinien-Regelungen" und drängen auf „regelungstechnische Anpassungen“ im Gesetzentwurf. Die G-BA-Mitglieder bestehen darauf, dass die „Regelungskompetenz“ für HKP-Folgeverordnungen weiterhin beim G-BA liegen solle, um eine einheitliche Qualität und Wirtschaftlichkeit innerhalb der Beitragspflichtversicherung zu gewährleisten. Quelle: aerztezeitung.de
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
04.08.2025
GKV-Studie untersucht Ursachen steigender Pflegebedürftigkeit seit 2017
Eine GKV-Studie analysiert die Ursachen der steigenden Pflegebedürftigkeit seit 2017 – Grundstein für künftige Reformen.
Eine GKV-Studie analysiert die Ursachen der steigenden Pflegebedürftigkeit seit 2017 – Grundstein für künftige Reformen.
Der GKV-Spitzenverband führt eine wissenschaftliche Studie durch, um die stetig steigende Zahl der pflegebedürftigen Menschen seit der Pflegereform 2017 zu untersuchen. Ziel der Untersuchung ist es, die Ursachen dieser Entwicklung zu identifizieren und darauf basierend Empfehlungen für eine weitere Pflegereform zu entwickeln, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
04.08.2025
Zahl der Pflegeauszubildenden steigt 2024 um 4.000 auf 37.400
Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege steigt 2024 um 4.000 auf 37.400, was das Interesse und den Bedarf in der Branche hervorhebt.
Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege steigt 2024 um 4.000 auf 37.400, was das Interesse und den Bedarf in der Branche hervorhebt.
Die Zahl der Menschen, die eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann absolvieren, steigt deutlich. Wie die AOK auf ihrer Webseite berichtet, schlossen 2024 rund 37.400 Personen ihre Pflegeausbildung ab, was einem Anstieg um fast 4.000 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die meisten der Absolventen absolvierten ihre praktische Ausbildung in Krankenhäusern, wobei 51 Prozent hier tätig waren. Hinzu kommen rund 35 Prozent, die in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiteten, und etwa 11 Prozent, die ihre Ausbildung in ambulanten Pflegeeinrichtungen durchliefen. Die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 hat die Ausbildungslandschaft grundlegend verändert. Nur ein kleiner Anteil der Auszubildenden wählte Spezialisierungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege. Diese Entwicklungen unterstreichen das anhaltende Interesse an der Pflegeausbildung, so die AOK.
Pregabalin erhöht Herzinsuffizienz-Risiko bei Senioren stärker als Gabapentin
Senioren aufgepasst: Pregabalin birgt ein höheres Herzrisiko als Gabapentin, wie eine neue Analyse enthüllt. Pflegekräfte und Ärzte sollten dies berücksichtigen.
Senioren aufgepasst: Pregabalin birgt ein höheres Herzrisiko als Gabapentin, wie eine neue Analyse enthüllt. Pflegekräfte und Ärzte sollten dies berücksichtigen.
Die Initiierung von Pregabalin steht bei älteren Patienten im Vergleich zu Gabapentin mit einer höheren Inzidenz von Herzinsuffizienz in Verbindung, wie eine retrospektive Analyse zeigt. Beim Verschreiben dieser Medikamente sollte diesem Umstand Beachtung geschenkt werden. (Quelle: aerztezeitung.de)
Pflege in Hessen: Angehörige am Rande der Belastungsgrenze
In Hessen bringt die häusliche Pflege Angehörige an ihre Grenzen, da über 86 % der Pflegebedürftigen ohne ausreichende Unterstützung versorgt werden.
In Hessen bringt die häusliche Pflege Angehörige an ihre Grenzen, da über 86 % der Pflegebedürftigen ohne ausreichende Unterstützung versorgt werden.
Die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen wird für viele Menschen in Hessen zu einer deutlichen Belastung. Mehr als 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, oft aus Liebe und Dankbarkeit, aber auch aus finanzieller Notwendigkeit. Diese private Pflegearbeit bleibt meist unsichtbar und liegt in den Händen der Angehörigen, die sich neben ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen kümmern. Das Pflegesystem stößt dabei zunehmend an seine Grenzen, vor allem, wenn keine ausreichende Unterstützung durch ambulante Dienste sichergestellt werden kann. Diese Situation lässt viele pflegende Angehörige an der Grenze der Selbstausbeutung arbeiten. (Quelle: FAZ)
Schleswig-Holstein: Abrechnungsbetrug bei Blutuntersuchungen aufgedeckt
Abrechnungsbetrug bei Bluttests in Schleswig-Holstein: Labor kassiert für nicht erbrachte Leistungen, BKA ermittelt. Wirtschaftskriminalität steigt massiv.
Abrechnungsbetrug bei Bluttests in Schleswig-Holstein: Labor kassiert für nicht erbrachte Leistungen, BKA ermittelt. Wirtschaftskriminalität steigt massiv.
In Schleswig-Holstein hat ein Labor in den letzten Jahren spezielle Blutuntersuchungen abgerechnet, diese jedoch nicht erbracht, so das Bundeskriminalamt (BKA). In rund 18.600 Fällen wurde nur die privatärztliche Leistung liquidiert, nicht aber die Analyse durchgeführt, wie aus dem „Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2024“ hervorgeht. Die Fälle von Wirtschaftskriminalität stiegen insgesamt um 57,6 Prozent. Besonders auffällig ist der Anstieg der Abrechnungsbetrugsfälle im Gesundheitswesen von 2.169 in 2023 auf 20.553 ein Jahr später, während die Zahl der Tatverdächtigen von 1.847 auf 1.614 zurückging und die Schadenssumme sich fast halbierte, so das BKA (Quelle: aerztezeitung.de).
Benzodiazepine wirksam bei Delir in der Palliativmedizin
Benzodiazepine zeigen hohe Wirksamkeit bei Delir in der Palliativmedizin und bieten neue Therapieoptionen für eine verbesserte Patientenversorgung.
Benzodiazepine zeigen hohe Wirksamkeit bei Delir in der Palliativmedizin und bieten neue Therapieoptionen für eine verbesserte Patientenversorgung.
Kurz vor dem Tod erleben 90 Prozent aller Menschen ein Delir, bei dem 50 bis 70 Prozent ruhelos und agitiert werden. Während Neuroleptika eine Unterstützung bieten, zeigen fix-dosierte Benzodiazepine entweder zusätzlich oder allein noch mehr Wirksamkeit. Diese Erkenntnisse, die in der "Ärzte Zeitung" thematisiert werden, beleuchten wichtige Therapieoptionen in der Palliativmedizin.
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