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Medizin, Gesundheit und Prävention
08.05.2025
Neuer mRNA-Impfstoff von Moderna vereint Grippe- und Covid-Schutz
Neuer kombinierter mRNA-Impfstoff von Moderna zeigt starke Wirkung gegen Grippe und Covid-19 und könnte Pflegeeinrichtungen durch eine vereinfachte Impfung entlasten.
Neuer kombinierter mRNA-Impfstoff von Moderna zeigt starke Wirkung gegen Grippe und Covid-19 und könnte Pflegeeinrichtungen durch eine vereinfachte Impfung entlasten.
Der kombinierte mRNA-Impfstoff der US-Firma Moderna gegen Grippe und Covid-19 zeigt in einer neuen Phase-III-Studie eine starke Immunantwort bei Menschen über 50 Jahren. Diese ist teils sogar besser als bei den bisher einzeln verabreichten Impfungen. Die Ergebnisse der Studie wurden im Fachblatt »Journal of the American Medical Association« veröffentlicht. Arbeitgeber wie Pflegeeinrichtungen könnten künftig davon profitieren, dass nur noch eine Impfung nötig ist, um vor beiden Erkrankungen zu schützen. Der Impfstoff muss allerdings noch an aktuelle Virusvarianten angepasst werden, was laut dem Immunologen Carsten Watzl, dank der mRNA-Technologie, relativ schnell möglich ist. Vor einem breiten Einsatz ist jedoch eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) notwendig. Ob der Impfstoff dann noch in diesem Herbst verfügbar sein wird, bleibt abzuwarten, aber er könnte die Impfquote steigern, da nur noch eine Spritze erforderlich ist. Quellen: DER SPIEGEL.
Pflegehilfen: 131 Euro Erstattung für haushaltsnahe Dienste nutzen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienste erstattet bekommen. Antragstellung bei der Pflegekasse erforderlich.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienste erstattet bekommen. Antragstellung bei der Pflegekasse erforderlich.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können für Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 1 haben, eine wertvolle Unterstützung im Alltag darstellen. Die Pflegekassen gewähren in vielen Fällen finanzielle Unterstützung, um solche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein nach Landesrecht zugelassener Anbieter gewählt wird, was von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Bis zu 131 Euro monatlich können erstattet werden, jedoch müssen die Rechnungen zur Kostenerstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale rät, diese Unterstützung frühzeitig zu nutzen, um Überlastung und Unfälle zu vermeiden (Quelle: Verbraucherzentrale).
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.05.2025
Gesundheitsministerin Müller plant Umbau der Brandenburger Krankenhauslandschaft
Gesundheitsministerin Müller plant umfassenden Umbau der Brandenburger Krankenhauslandschaft, um bis zu 29 % der stationären Leistungen ambulant zu erbringen.
Gesundheitsministerin Müller plant umfassenden Umbau der Brandenburger Krankenhauslandschaft, um bis zu 29 % der stationären Leistungen ambulant zu erbringen.
Im Gesundheitsausschuss des Brandenburger Landtags hat Gesundheitsministerin Britta Müller den geplanten Umbau der Krankenhauslandschaft skizziert. Bis zu 29 Prozent der derzeit stationär erbrachten Klinikenleistungen sollen künftig ambulant geleistet werden. Laut IGES-Institut könnten dadurch in den Versorgungsgebieten Prignitz und Oberhavel erhebliche Kapazitäten freigesetzt werden, was auf landesweite Anpassungen der stationären und ambulanten Kapazitäten hindeutet. Ziel der Reform sei, alle Krankenhäuser als regionale Gesundheitsstandorte zu erhalten, wobei spezialisierte Leistungen verstärkt konzentriert und die Notfallversorgung gesichert werden sollen. Ministeriumsvertreter Michael Zaske betonte die Notwendigkeit, die ambulanten, stationären und Pflegekapazitäten neu zu denken. Eine Arbeitsgruppe des Paragrafen 90a-Gremiums berät dazu über Ermächtigungsregeln für Kliniken. Ab Mai können Krankenhäuser Anträge über ihre zukünftigen Leistungsgruppen stellen, die der Medizinische Dienst bis Ende 2026 prüft. Der neue Krankenhausplan soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten (Quelle: aerztezeitung.de).
Neue MPBetreibV: Klarheit bei Betreiberpflichten für Hilfsmittel
Neue MPBetreibV klärt Verantwortlichkeit bei Hilfsmitteln: Betreiberpflichten richten sich künftig nach Besitzverhältnissen, was Klarheit für Pflege und Lieferanten schafft.
Neue MPBetreibV klärt Verantwortlichkeit bei Hilfsmitteln: Betreiberpflichten richten sich künftig nach Besitzverhältnissen, was Klarheit für Pflege und Lieferanten schafft.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) wurde am 20. Februar 2025 aktualisiert und bringt wichtige Neuerungen für die Hilfsmittelversorgung mit sich. Eine wesentliche Änderung betrifft die Klärung der "Betreiberpflichten". Künftig hängt die Verantwortlichkeit dafür davon ab, wem das jeweilige Hilfsmittel gehört. Verbleibt das Hilfsmittel im Besitz des Versorgers, so ist dieser auch für die Betreiberpflichten verantwortlich. Wird das Hilfsmittel durch einen Dritten bereitgestellt, fallen die Betreiberpflichten diesem zu. Sollte das Hilfsmittel in den Besitz eines Patienten übergehen, enden die Betreiberpflichten des Versorgers. Diese Änderungen zielen darauf ab, mehr Klarheit und Verantwortungsbewusstsein bei der Bereitstellung und Verwaltung von Hilfsmitteln zu schaffen. Detaillierte Regeln geben vor, unter welchen Umständen ein Versorger oder Dritter Betreiberpflichten übernehmen muss, was für Lieferanten und Pflegeeinrichtungen von besonderem Interesse ist (Quelle: AOK.de).
Nina Warken: Neue Gesundheitsministerin vor großen Reformherausforderungen
Nina Warken übernimmt als Gesundheitsministerin in einer Zeit großer Reformen, darunter Pflegekompetenzen und Klinikfinanzierung, trotz fehlender Branchenerfahrung.
Nina Warken übernimmt als Gesundheitsministerin in einer Zeit großer Reformen, darunter Pflegekompetenzen und Klinikfinanzierung, trotz fehlender Branchenerfahrung.
Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken tritt ihr Amt in einer herausfordernden Zeit an, in der zahlreiche Reformskizzen auf sie warten. Heilkundliche Kompetenzen für die Pflege, Notfallversorgung und Klinikfinanzierung zählen zu den ambitionierten Punkten ihrer Agenda, die sie von ihrem Vorgänger übernimmt, meldet aerztezeitung.de. Während ihrer bisherigen Laufbahn hat Warken nicht im Gesundheitswesen gearbeitet, was jedoch kein Nachteil sein muss, wie prominente Vorgänger im Amt gezeigt haben. Warken erbt zudem ein tiefes finanzielles Loch im Haushalt des Gesundheitsministeriums, das es zu bewältigen gilt.
Neue Regelung: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2025 flexibilisiert
Ab Juli 2025: Flexibilität bei Pflegeleistungen; Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinierbar für bis zu 3.539 Euro jährlich. Pflegegeld weiterhin zur Hälfte.
Ab Juli 2025: Flexibilität bei Pflegeleistungen; Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinierbar für bis zu 3.539 Euro jährlich. Pflegegeld weiterhin zur Hälfte.
Wer Angehörige oder nahestehende Menschen pflegt, kann sich ab dem 1. Juli 2025 über eine neue Regelung freuen, die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege betrifft, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Bisher getrennte Beträge werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Damit lassen sich die Kosten für beide Pflegeformen flexibel decken, ohne die bisherigen Hürden der Kombination. Während der Inanspruchnahme dieser Leistungen wird das halbe Pflegegeld weiterhin bis zu acht Wochen gezahlt. Auch die Entlohnung naher Verwandter, die die Verhinderungspflege übernehmen, steigt auf maximal das Doppelte des Pflegegelds. Zudem entfällt die Regel der Vorpflegezeit, sodass der Jahresbetrag sofort nach Feststellung des Pflegegrades genutzt werden kann. Dies soll pflegenden Angehörigen eine spürbare Entlastung bieten.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.05.2025
G-BA aktualisiert Richtlinie für Biosimilars: Beschluss im Mai 2025
Der G-BA aktualisiert die Richtlinie für Biosimilars: Wichtige Änderungen für Pharmaunternehmen und Gesundheitseinrichtungen beschlossen.
Der G-BA aktualisiert die Richtlinie für Biosimilars: Wichtige Änderungen für Pharmaunternehmen und Gesundheitseinrichtungen beschlossen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 6. Mai 2025 eine Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie, insbesondere der Anlage VIIa, beschlossen. Diese Anlage betrifft biotechnologisch hergestellte biologische Referenzarzneimittel und im Wesentlichen gleiche biotechnologisch hergestellte biologische Arzneimittel, sogenannte Biosimilars. Der neue Beschluss ist noch nicht in Kraft getreten. Die genauen tragenden Gründe und der vollständige Beschlusstext sind auf der Website des G-BA als PDF-Dokumente verfügbar. Diese Entscheidung könnte insbesondere für Pharmaunternehmen und Gesundheitseinrichtungen von Bedeutung sein, die mit der Nutzung und Beschaffung von Biosimilars befasst sind. Informationen zu möglichen Änderungen und deren Auswirkungen für die künftige Versorgung mit diesen Medikamenten werden weiterhin vom G-BA bereitgestellt.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.05.2025
G-BA erlaubt Verordnung von TauroSept® ab sofort - Änderung der Richtlinie
Der G-BA hat TauroSept® in die Liste verordnungsfähiger Medizinprodukte aufgenommen, was ab sofort die Versorgungspraxis in Pflege und Medizin verändert.
Der G-BA hat TauroSept® in die Liste verordnungsfähiger Medizinprodukte aufgenommen, was ab sofort die Versorgungspraxis in Pflege und Medizin verändert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 6. Mai 2025 einen Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie gefasst, der das Produkt TauroSept® betrifft. Die Richtlinienänderung, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, listet TauroSept® nun als verordnungsfähiges Medizinprodukt in der entsprechenden Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie auf. Der zuständige Unterausschuss für Arzneimittel war mit der Bearbeitung betraut. Detaillierte Informationen und die tragenden Gründe für den Beschluss sind auf der Webseite des G-BA in einem PDF-Dokument einsehbar. Die Änderungen könnten für Fachkräfte aus der Pflege, spezialisierte ärztliche Fachbereiche sowie Lieferanten und Dienstleister im Bereich der Medizinprodukte von Interesse sein, da sie die Verschreibungsfähigkeit und damit die Versorgungspraxis direkt beeinflussen. (Quelle: g-ba.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.05.2025
G-BA leitet Verfahren zur Festbetragsgruppenbildung für ACE-Hemmer ein
G-BA startet Verfahren zur Festbetragsgruppenbildung bei ACE-Hemmern. Dies betrifft Kombinationen mit Calciumkanalblockern und Diuretika.
G-BA startet Verfahren zur Festbetragsgruppenbildung bei ACE-Hemmern. Dies betrifft Kombinationen mit Calciumkanalblockern und Diuretika.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 6. Mai 2025 die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Festbetragsgruppenbildung gemäß § 35 SGB V beschlossen. Dies betrifft Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, klassifiziert als Gruppe 1 in Stufe 3. Der Beschluss trat mit dem Datum der Beschlussfassung in Kraft. Weitere Informationen, darunter der vollständige Beschlusstext und die tragenden Gründe zum Beschluss, sind auf der Webseite des G-BA verfügbar (g-ba.de).
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.05.2025
G-BA leitet Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie für Biosimilars ein
Der G-BA startet ein Verfahren zur Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie für Biosimilars, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu integrieren.
Der G-BA startet ein Verfahren zur Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie für Biosimilars, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu integrieren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 6. Mai 2025 beschlossen, ein Stellungnahmeverfahren zur Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie, insbesondere der Anlage VIIa, einzuleiten. Diese Anlage behandelt biotechnologisch hergestellte biologische Referenzarzneimittel und deren im Wesentlichen gleiche Abkömmlinge, die sogenannten Biosimilars. Das Verfahren trat mit dem Beschlussdatum in Kraft. Die jetzt eingeleitete Aktualisierung soll unter anderem auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen die bestehenden Regelungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Fachkräfte aus der Pflege sowie Führungskräfte von Pflegeeinrichtungen sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen, um bei künftigen Änderungen in der Arzneimittelversorgung von Patienten auf dem neuesten Stand zu sein. Details zum Beschluss sowie die bekanntgemachte Einleitung des Stellungnahmeverfahrens sind auf der Webseite des G-BA abrufbar.
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