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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
13.06.2025
EU-Reform: Längere Marktexklusivität für Medikamente geplant
EU-Reform plant, Marktexklusivität von Medikamenten auf bis zu zwölf Jahre zu verlängern – Kosten für Gesundheitskassen könnten dramatisch steigen.
EU-Reform plant, Marktexklusivität von Medikamenten auf bis zu zwölf Jahre zu verlängern – Kosten für Gesundheitskassen könnten dramatisch steigen.
Die europäische Pharma-Legislation steht vor einem Wandel, um den Herausforderungen wie der Sicherstellung von Arzneimittelversorgung gerecht zu werden. Laut einem aktuellen Bericht der „Ärzte Zeitung“ sollen Reformen der Arzneimittelgesetze verstärkten Schutz für neue Medikamente bieten, was zu einer Verlängerung des Marktexklusivitätszeitraums auf maximal zwölf Jahre führen könnte. Diese Schutzmaßnahmen bergen jedoch Risiken für die GKV-Finanzen, da sie den Markteintritt von Generika verzögern und jährliche Mehrkosten im Milliardenbereich verursachen. Die EU-Kommission und das EU-Parlament diskutieren zudem über stärkere Anreize zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen sowie eine Neuausrichtung der Unterstützung für seltene Krankheiten. Der innovative „Critical Medicines Act“ zielt darauf ab, die Liefersicherheit von Arzneimitteln durch strategische Reserven und digitale Bedarfsplanung zu verbessern, so die Quelle.
Schwere COVID-19-Verläufe könnten das Herz langfristig schwächen, so eine schwedische Studie. Viele Fragen zur Dauer und Mechanismen bleiben jedoch offen.
Schwere COVID-19-Verläufe könnten das Herz langfristig schwächen, so eine schwedische Studie. Viele Fragen zur Dauer und Mechanismen bleiben jedoch offen.
Eine kleine schwedische Fall-Kontroll-Studie deutet laut Informationen von aerztezeitung.de darauf hin, dass ein schwerer Verlauf von COVID-19 mit langanhaltenden Einschränkungen der Herzfunktion verbunden sein kann. Dennoch bleiben viele Fragen offen.
Pflegeheimkosten: Reduzierung ab 3 Tagen Abwesenheit möglich
Pflegebedürftige können ab dem dritten Tag der Abwesenheit eine Reduzierung der Pflegeheimkosten von mindestens 25 Prozent einfordern.
Pflegebedürftige können ab dem dritten Tag der Abwesenheit eine Reduzierung der Pflegeheimkosten von mindestens 25 Prozent einfordern.
Wenn Pflegebedürftige für mehr als drei volle Tage abwesend sind, kann eine Reduzierung der Pflegeheimkosten verlangt werden. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass ab dem dritten vollen Tag der Abwesenheit das Entgelt für Unterkunft, Verpflegung und Pflege durch den Heimbetreiber gesenkt werden muss. Für Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung ist dies auf Landesebene geregelt, mit einer Reduzierung von mindestens 25 Prozent. Selbstzahler sollten jedoch vertraglich festhalten, wie sich die Kosten bei Abwesenheit reduzieren, da hierfür keine gesetzliche Regelung besteht. Auch wenn Pflegeheime eine Rechnung am Monatsanfang ausstellen, sind sie verpflichtet, bei Abwesenheitszeiten entsprechende Gutschriften zu gewähren. Investitionskosten, die für Umbau- und Instandhaltungskosten anfallen, müssen jedoch weiterhin voll bezahlt werden, da hier keine Kostenersparnis für den Heimbetreiber besteht. Diese Informationen stammen von der Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de).
Pflegeheime: Transparente Infos vor Vertragsabschluss sichern Verbraucherrechte
Das WBVG stärkt Verbraucherrechte: Pflegeheime müssen vor Vertragsabschluss klar und verständlich über Leistungen informieren, um Auswahl und Vergleich zu erleichtern.
Das WBVG stärkt Verbraucherrechte: Pflegeheime müssen vor Vertragsabschluss klar und verständlich über Leistungen informieren, um Auswahl und Vergleich zu erleichtern.
Um Pflegebedürftigen die Auswahl eines geeigneten Pflegeheims zu erleichtern, schreibt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vor, dass Betreiber von Pflegeheimen umfassend über ihre Leistungsangebote informieren müssen. Diese vorvertraglichen Informationen müssen in schriftlicher Form und in einfacher Sprache bereitgestellt werden, was es den Verbrauchern ermöglicht, die Leistungen zu vergleichen und später eingeforderte Leistungen zu überprüfen. Zudem sind Anbieter verpflichtet, potentielle Abweichungen im Heimvertrag von diesen Informationen klar kenntlich zu machen. Kommt ein Pflegeheimbetreiber dieser Informationspflicht nicht nach, so können Betroffene den Vertrag fristlos kündigen. In Fällen, bei denen die Frist zur Bereitstellung der Informationen nicht eingehalten werden kann, wie beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, besteht eine Möglichkeit zur nachträglichen Information. Diese Regelungen gewährleisten eine höhere Transparenz und Sicherheit bei Vertragsabschlüssen im Pflegebereich, informiert die Verbraucherzentrale.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
12.06.2025
G-BA leitet Stellungnahmeverfahren zur Festbetragsbildung für Antipsychotika ein
Der G-BA hat ein Verfahren zur Festbetragsbildung für Antipsychotika eingeleitet, um die Arzneimittel-Richtlinie für eine wirtschaftliche Versorgung zu aktualisieren.
Der G-BA hat ein Verfahren zur Festbetragsbildung für Antipsychotika eingeleitet, um die Arzneimittel-Richtlinie für eine wirtschaftliche Versorgung zu aktualisieren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 11. Juni 2025 beschlossen, ein Stellungnahmeverfahren zur Festbetragsgruppenbildung für Antipsychotika in der Gruppe 2 auf Stufe 2 einzuleiten. Dieser Beschluss tritt mit seinem Datum in Kraft. Die Details, wie der Beschlusstext und die tragenden Gründe, können als PDF-Dokumente eingesehen werden. Laut g-ba.de handelt es sich hierbei um eine Aktualisierung der Vergleichsgrößen in Anlage X der Arzneimittel-Richtlinie. Dieser Schritt ist Teil der regelmäßigen Überprüfungen und Anpassungen, die für die Sicherstellung der Qualität und der wirtschaftlichen Versorgung im Gesundheitswesen essentiell sind. Der zuständige Unterausschuss für Arzneimittel trägt die Verantwortung für dieses Verfahren.
DSGVO-Verstöße: Ärzte riskieren Bußgelder und Strafverfahren
Ärzte aufgepasst: Nachlässigkeiten bei Patientendaten gemäß DSGVO können empfindliche Bußgelder und sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Ärzte aufgepasst: Nachlässigkeiten bei Patientendaten gemäß DSGVO können empfindliche Bußgelder und sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Laxer Umgang mit Patientendaten kann vierstellige Bußgelder kosten, wie „Ärzte Zeitung“ berichtet. Ärztliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können dabei auch schneller in die strafrechtlich relevante Verletzung der Schweigepflicht übergehen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
12.06.2025
Dynamische Krankenhausreform in NRW: Herausforderungen und Lösungen
NRW treibt Krankenhausreform voran: Trotz Herausforderungen durch alternde Bevölkerung und Personalmangel sollen Innovationen wie Telemedizin Lösungen bieten.
NRW treibt Krankenhausreform voran: Trotz Herausforderungen durch alternde Bevölkerung und Personalmangel sollen Innovationen wie Telemedizin Lösungen bieten.
In den vergangenen zwei Jahren erlebte die Gesundheitspolitik eine dynamische Entwicklung. Nordrhein-Westfalen setzte eine umfassende Reform der Landeskrankenhausplanung um, während die Expertenkommission der Bundesregierung Vorschläge zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen einbrachte. Trotz der erfolgreichen Verabschiedung der Krankenhausreform am Ende der Ampelkoalition bleibt unklar, ob die neuen Regierungsstrukturen die gleiche Dynamik beibehalten können. Die Konzentration auf das Bedarfsnotwendige wird zunehmend unausweichlich, da einerseits Patienten älter und multimorbider werden und andererseits das Personal für die Versorgung knapp wird. Infolge der begrenzten finanziellen Mittel könnten Innovationen wie Telemedizin und KI eine Lösung bieten. Dr. Matthias Bracht betont die Notwendigkeit für proaktives Krankenhausmanagement, um Vorschläge für eine bessere und bedarfsgerechtere Versorgung zu gestalten, wobei die Umsetzungsgeschwindigkeit der Reform erhöht werden muss. Dies sei entscheidend, um den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und pragmatische Lösungen zu finden. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
11.06.2025
DGIV fordert strukturierten Übergang von Pilotprojekten in Regelversorgung
Die DGIV fordert, erfolgreiche Pilotprojekte strukturiert in die Regelversorgung zu überführen, um Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen zu etablieren.
Die DGIV fordert, erfolgreiche Pilotprojekte strukturiert in die Regelversorgung zu überführen, um Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen zu etablieren.
Viele Versorgungskonzepte, die sich als Innovationsfonds- oder Pilotprojekt bewährt haben, scheitern beim Übergang in die Regelversorgung. Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) schlägt vor, Konzepte strukturiert in die Regelversorgung überzuführen. Ziel ist es, Integrierte Versorgung als Regelfall in medizinischer, pflegerischer und sozialer Betreuung zu etablieren. Innovative Projekte werden oft als „Vertrag zur Besonderen Versorgung“ etabliert, die Übergänge sind jedoch freiwillig und passen nicht zur Regelversorgungsarchitektur. Die DGIV schlägt einen neuen Paragrafen 140c „Kollektive Besondere Versorgung“ sowie ein „Transferinstitut“ zur verbindlichen Umsetzung vor. Diese Veränderungen sollen für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung sorgen. Quellen: Ärzte Zeitung.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
11.06.2025
Umfrage: Mehrheit lehnt Karenztag ab, setzt auf Gesundheitsmanagement
Umfrage: Mehrheit der Unternehmen lehnt Karenztage ab und setzt auf Gesundheitsmanagement und Automatisierung zur Steigerung der Produktivität.
Umfrage: Mehrheit der Unternehmen lehnt Karenztage ab und setzt auf Gesundheitsmanagement und Automatisierung zur Steigerung der Produktivität.
Öffentlichkeitswirksam trat zu Jahresbeginn der Vorstandschef der Allianz Versicherung die Debatte um die Wiedereinführung eines Karenztages los. Die Lohnfortzahlung solle am ersten Tag der Krankmeldung entfallen – und somit Arbeitgeber entlasten und die Produktivität ankurbeln. Eine von der Techniker Krankenkasse durchgeführte Umfrage unter Geschäftsführern sowie Personal- und Gesundheitsverantwortlichen zeigt nun, dass eine deutliche Mehrheit (65 Prozent) der Befragten die Reduktion der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht für hilfreich zur Steigerung der Produktivität hält. Stattdessen werden Investitionen in Betriebliches Gesundheitsmanagement und flexible Arbeitsmodelle bevorzugt. In der Umfrage wurde zudem ersichtlich, dass 87 Prozent der Befragten die Automatisierung befürworten, um die Produktivität zu verbessern. Zwischen Geschäftsführern und Personalverantwortlichen gibt es jedoch Unterschiede: So befürworten 35 Prozent der Geschäftsführer einen Karenztag, während nur 22 Prozent der Personalverantwortlichen dies unterstützen. Die TK-Umfrage wirft ein neues Licht auf die kontrovers diskutierte Thematik. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Studie: Oseltamivir senkt Mortalität bei schwerer Influenza im Krankenhaus
Oseltamivir senkt Krankenhausmortalität bei schwerer Influenza erheblich, zeigt Studie. Besonders effektiv bei schwer erkrankten, hospitalisierten Patienten.
Oseltamivir senkt Krankenhausmortalität bei schwerer Influenza erheblich, zeigt Studie. Besonders effektiv bei schwer erkrankten, hospitalisierten Patienten.
Eine retrospektive Kohortenstudie legt nahe, dass eine spezifische antivirale Therapie mit Oseltamivir die Mortalität bei schwerer Influenza senken könnte. Dies gilt insbesondere für hospitalisierte Patienten mit schwerem Krankheitsverlauf. Während bei unkomplizierter Influenza die Notwendigkeit einer solchen Therapie diskutiert werden kann, erscheint sie bei schweren Fällen von entscheidender Bedeutung, berichtet die Ärzte Zeitung.
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