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Pflegepolitik und Recht
18.09.2025
Pflegeverband fordert weniger Bürokratie und mehr Kostentransparenz
Pflegeverband fordert weniger Bürokratie und Kostentransparenz, um Pflegeunternehmen mehr Spielraum zu ermöglichen, so Thomas Greiner im Interview.
Pflegeverband fordert weniger Bürokratie und Kostentransparenz, um Pflegeunternehmen mehr Spielraum zu ermöglichen, so Thomas Greiner im Interview.
Der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Thomas Greiner, fordert von der Politik mehr Spielraum für private Pflegeunternehmen und weniger bürokratische Hürden. In einem Interview mit der Ärzte Zeitung spricht Greiner sich für eine "Kostenehrlichkeit" aus. Diese fordert er, um die tatsächlichen Kosten in der Pflege transparent zu machen und so bessere Entscheidungsgrundlagen zu bieten. Weiterhin zieht Greiner einen ungewöhnlichen Vergleich zur "Star Wars"-Filmreihe, um die komplexe Lage im Pflegebereich zu verdeutlichen. Die vollständige Analyse des Gesprächs bleibt jedoch registrierten Benutzern der Ärzte Zeitung vorbehalten.
Arzneimittelengpässe in der EU: Rechnungshof kritisiert mangelnde Koordination und verspätete Herstellerinformationen, 136 kritische Engpässe seit 2022.
Arzneimittelengpässe in der EU: Rechnungshof kritisiert mangelnde Koordination und verspätete Herstellerinformationen, 136 kritische Engpässe seit 2022.
Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs ist die europäische Arzneimittelversorgung stark von Engpässen betroffen. Der Report kritisiert vor allem den fragmentierten Binnenmarkt und den mangelnden Informationsfluss von den Herstellern zur Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Zwischen Anfang 2022 und Oktober 2024 wurden in der EU 136 kritische Medikamentenengpässe registriert. Eine effektive Koordination zur Behebung dieser Mängel fehlt auf EU-Ebene. Die EMA erhält oft verspätete oder unvollständige Informationen über drohende Engpässe. Der Gemeinschaftskodex sieht vor, dass Unternehmen Engpässe zwei Monate im Voraus melden sollen, was in der Praxis selten geschieht. Die Verschärfung der Bereitstellungspflicht und die Harmonisierung der Arzneimittelverpackungen wurden als kurzfristige Lösungsansätze genannt. Der vollständige Bericht findet sich auf aerztezeitung.de.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
17.09.2025
Bundesrat erwägt MVZ-Gründungsrecht für KVen bei Unterversorgung
Der Bundesrat erwägt, Kassenärztlichen Vereinigungen bei Unterversorgung das Gründungsrecht für Medizinische Versorgungszentren zu erteilen.
Der Bundesrat erwägt, Kassenärztlichen Vereinigungen bei Unterversorgung das Gründungsrecht für Medizinische Versorgungszentren zu erteilen.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat angeregt, den Kreis der Gründungsberechtigten für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu erweitern. Zukünftig sollen im Falle einer Unterversorgung auch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) dazu befugt sein, MVZ zu gründen. Ziel ist es, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Der Gesetzentwurf, Teil eines sogenannten "Omnibus"-Gesetzes, wurde kürzlich im Bundestag diskutiert. Die KVen haben bisher bei Unterversorgung die Pflicht, Eigeneinrichtungen zu betreiben, doch wirtschaftliche Betriebsmodelle wie die MVZ werden bevorzugt. Weiterhin fordert der Gesundheitsausschuss mehr finanzielle Mittel für den Strukturfonds, um die Versorgung zu sichern. Der Bundesrat wird am 26. September über die Vorschläge abstimmen. Quellenangabe: Ärzte Zeitung.
Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflege ab 2026 wirksam
Ab Juli 2026 gelten neue Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege mit Fokus auf Ergebnisqualität und Unterstützung pflegender Angehöriger.
Ab Juli 2026 gelten neue Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege mit Fokus auf Ergebnisqualität und Unterstützung pflegender Angehöriger.
Ab dem 1. Juli 2026 treten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste in Kraft, die den bisherigen Vorgaben folgen werden. Diese „Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a“ sollen fortan die Prüfung der Qualität in der allgemeinen ambulanten Pflege, außerklinischen Intensivpflege sowie der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege abdecken. Der Medizinische Dienst Bund hat diese Richtlinien veröffentlicht, um die Abrechnung der Pflegedienste mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu regeln. Ein innovativer Ansatz ist die Orientierung weg von strukturellen Kriterien hin zur Ergebnisqualität. Die Pflegeeinrichtungen sollen aktiv drohende Überforderungen von pflegenden Angehörigen erkennen, um die Pflegesituation zu stabilisieren und damit den Verbleib Pflegebedürftiger in ihrem häuslichen Umfeld zu unterstützen. Ein beratungsorientierter Prüfansatz wird implementiert, bei dem das Fachgespräch mit Mitarbeitenden im Mittelpunkt steht. Die AOK berichtet, dass ein besonderer Fokus auf der Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen und der Prävention von Gewalt liegt.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
17.09.2025
BionTech-Impfstoff in Apotheken verfügbar, Regressverzicht geplant
BionTech-Impfstoff ab sofort in Apotheken erhältlich, mit geplantem Regressverzicht, um die COVID-19-Auffrischimpfungen voranzutreiben.
BionTech-Impfstoff ab sofort in Apotheken erhältlich, mit geplantem Regressverzicht, um die COVID-19-Auffrischimpfungen voranzutreiben.
Der Bund hat seine Zusagen erfüllt, und ab dieser Woche ist der BionTech-COVID-Impfstoff in den Apotheken verfügbar, sodass die COVID-19-Auffrischimpfungen beginnen können. Allerdings stehen weiterhin keine Einzeldosen zur Verfügung, was für Arztpraxen nachteilig ist. Wie die "Ärzte Zeitung" berichtet, plant der Bund jedoch, auf Regresse zu verzichten, um die Impfkampagne zu unterstützen.
Umfrage enthüllt Sexismus und Machtmissbrauch in Hamburger Kliniken
Sexismus und Machtmissbrauch sind laut Marburger Bund in Hamburger Kliniken weit verbreitet. 86 % der Ärztinnen berichten von sexualisierten Kommentaren.
Sexismus und Machtmissbrauch sind laut Marburger Bund in Hamburger Kliniken weit verbreitet. 86 % der Ärztinnen berichten von sexualisierten Kommentaren.
In Hamburger Kliniken sind Sexismus und Machtmissbrauch laut einer Umfrage des Marburger Bundes weit verbreitet. Über 86 Prozent der weiblichen Ärzte gaben an, sexistischen Kommentaren ausgesetzt gewesen zu sein. Beispiele umfassen unangebrachte Fragen wie: „Warum hatten wir noch nie Sex?“ und Diskriminierung basierend auf Schwangerschaften und Familienplanung. Auch Bossing und intransparente Karriereentscheidungen wurden kritisiert. Die Führungsebene, so die Befragten, stelle oft Entscheidungen über Leitlinien und Standards, was zu Unsicherheiten bei Mitarbeitern beiträgt. Die Umfrage ergibt außerdem, dass weibliche Ärzte mit befristeten Verträgen konfrontiert werden, während männliche Kollegen unbefristete Anstellungen erhalten. Der hohe Machtkonzentration in Kliniken fördere Machtmissbrauch und schaffe Abhängigkeiten, erklärte Pedram Emami, Vorsitzender des Marburger Bundes Hamburg. Fachkräfte fordern eine strukturelle Umgestaltung, transparente Führungsbesetzungsverfahren und verpflichtende Fortbildungen in wertschätzender Führung. (Quelle: FAZ.NET)
Sexismus und Machtmissbrauch in Hamburger Kliniken weit verbreitet
Sexismus und Machtmissbrauch sind laut einer Umfrage in Hamburger Kliniken allgegenwärtig, da über 86 % der Ärztinnen diskriminierende Erfahrungen machten.
Sexismus und Machtmissbrauch sind laut einer Umfrage in Hamburger Kliniken allgegenwärtig, da über 86 % der Ärztinnen diskriminierende Erfahrungen machten.
In einer Umfrage des Marburger Bundes wurde ein weit verbreitetes Problem von Sexismus und Machtmissbrauch an Hamburger Kliniken aufgedeckt, wie die FAZ berichtet. Mehr als 86 Prozent der weiblichen Befragten erlebten rassistische, sexistische oder sachfremde Bemerkungen, häufig von ihren Vorgesetzten. Beispiele beinhalteten Fragen und Kommentare, die unangemessen auf persönliche Aspekte abzielten, wie intime Details oder Familienplanung. Zudem gaben über die Hälfte der Teilnehmenden an, Machtmissbrauch oder unberechtigte Einflussnahme beobachtet zu haben. Rund 500 Ärztinnen und Ärzte nahmen an der Umfrage teil. Es wird kritisiert, dass es Befristungen hauptsächlich für Frauen gäbe, während Männer öfter unbefristete Verträge erhalten. Weiterhin mangelt es an Transparenz bei Führungsentscheidungen, was zu einem unsicheren Arbeitsklima beiträgt. Die Umfrage spiegelt wider, dass eine Diversifizierung der Führungspositionen sowie strukturelle Änderungen im Medizinsystem als notwendig erachtet werden.
MVZ Galeria Med in Neuwied droht Insolvenz: Mobile Praxis geplant
In Neuwied droht dem MVZ Galeria Med die Insolvenz; eine mobile Praxis soll die ärztliche Versorgung in der Region aufrechterhalten.
In Neuwied droht dem MVZ Galeria Med die Insolvenz; eine mobile Praxis soll die ärztliche Versorgung in der Region aufrechterhalten.
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Galeria Med in Neuwied steht vor der Insolvenz. Dies teilte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz mit. Standorte könnten ab dem 1. Oktober geschlossen werden, da finanzielle Schwierigkeiten zur Schließung zwingen könnten. Um die medizinische Versorgung weiterhin zu sichern, erwägt die KV den Einsatz einer mobilen Arztpraxis. Dieser Schritt soll die Auswirkungen auf Patienten in der Region mildern. Weitere Details und Informationen zu möglichen Maßnahmen vonseiten der KV sind von den angemeldeten Lesern auf der Plattform der Ärztezeitung einsehbar.
Arbeitgeber fordern Kontaktgebühr zur Stabilisierung der GKVen
Arbeitgeber drängen auf Kontaktgebühr zur finanziellen Stabilisierung der GKVen, ehemalige Praxisgebühr wird neu diskutiert.
Arbeitgeber drängen auf Kontaktgebühr zur finanziellen Stabilisierung der GKVen, ehemalige Praxisgebühr wird neu diskutiert.
Erleichterung regierte im Bundestag, als 2012 das Aus der Praxisgebühr besiegelt wurde. Heute ist die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) jedoch prekär. Arbeitgeberverbände fordern die Wiedereinführung der Praxisgebühr, nun als „Kontaktgebühr“, um die finanzielle Stabilität der GKV zu unterstützen. (Quelle: Ärztezeitung)
Gericht erlaubt zeitlich begrenzte Verzögerung bei Ärztehonoraren
Gericht erlaubt Verzögerung bei Ärztehonoraren: Kleine Praxen können Wachstum auf Zeit bremsen, um fairere Wettbewerbsbedingungen zu fördern.
Gericht erlaubt Verzögerung bei Ärztehonoraren: Kleine Praxen können Wachstum auf Zeit bremsen, um fairere Wettbewerbsbedingungen zu fördern.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung getroffen, die für die Honorarverteilung unter Ärzten von Bedeutung ist. Demnach dürfen Honorarverteilungsregelungen das Wachstum von Arztpraxen, die bislang unterdurchschnittliche Abrechnungen verzeichneten, zeitlich begrenzt verzögern. Diese Regelung zielt darauf ab, das finanzielle Wachstum kleinerer Praxen in der Anfangsphase zu kontrollieren und möglicherweise gleichmäßigere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet.
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