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Digitalisierung und Technologie
02.10.2025
Digitale Gesundheitsakte: Skepsis und Hoffnung beim Digitalisierungsschub
Digitale Gesundheitsakte: Zwischen Skepsis und Hoffnung hoffen Krankenkassen auf mehr Nutzung der ePA, während Mediziner zurückhaltend bleiben.
Digitale Gesundheitsakte: Zwischen Skepsis und Hoffnung hoffen Krankenkassen auf mehr Nutzung der ePA, während Mediziner zurückhaltend bleiben.
Auf einem Treffen von Digital-Enthusiasten in Berlin, organisiert vom Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung, wurde die schleppende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) diskutiert, berichtet ÄRZTE ZEITUNG. Obwohl seit 1. Oktober die „ePA für alle“ Pflicht im Gesundheitswesen ist, nutzen bisher nur wenige die Akte. Krankenkassen hoffen auf steigende Nutzungszahlen, doch es herrscht Skepsis unter Medizinern, die bisher nicht verpflichtet waren, Dokumente einzustellen. Diese Henne-Ei-Problematik, so Matthias Gabriel von der Ärzte Zeitung, erfordert neuen digitalen Mut und Offenheit. Vertreter der Gesundheitsbranche, wie Professorin Luise Hölscher, betonen das Digitalisierungspotenzial, doch der Widerstand gegen Veränderungen bleibt groß. Han Steutel vom vfa fordert einen Digitalisierungsschub im Gesundheitssystem, während Erfahrungen in Berliner Praxen zeigen, dass positive Nutzererlebnisse einen enormen Unterschied machen können. Im Mittelpunkt steht das Engagement aller Akteure zur Förderung der Digitalisierung im Alltag.
Offene Fehlerkultur fördert Sicherheit im Gesundheitswesen
Eine offene Fehlerkultur stärkt die Sicherheit im Gesundheitswesen, indem sie Lernprozesse fördert und Mitarbeitende ermutigt, Fehler ohne Angst zuzugeben.
Eine offene Fehlerkultur stärkt die Sicherheit im Gesundheitswesen, indem sie Lernprozesse fördert und Mitarbeitende ermutigt, Fehler ohne Angst zuzugeben.
Fehler sind Bestandteil jeder menschlichen Tätigkeit, und das entscheidende Moment liegt darin, aus ihnen zu lernen, statt sie zu verbergen. Tim Schwär von der bvmd betont, dass eine Arbeitsatmosphäre, die von Angst geprägt ist und Mitarbeitende daran hindert, Fehler zuzugeben, kontraproduktiv ist. Diese Denkweise fördert nicht nur individuelle Lernprozesse, sondern trägt auch zur allgemeinen Sicherheitskultur im Gesundheitswesen bei. Indem offene Kommunikation gefördert wird, können potenzielle Fehlerquellen identifiziert und präventive Maßnahmen getroffen werden. Solch ein Ansatz setzt auf die Philosophie der "Second Chance" und vermeidet es, Beschäftigte zu "Second Victims" zu machen, wie in einem Beitrag auf aerztezeitung.de erläutert.
Private Krankenversicherung: Erhebliche Beitragserhöhungen bis 2026
Private Krankenversicherungen steigen bis 2026 massiv an – Versicherte müssen 13% mehr zahlen, auch Pflegeversicherungen werden teurer.
Private Krankenversicherungen steigen bis 2026 massiv an – Versicherte müssen 13% mehr zahlen, auch Pflegeversicherungen werden teurer.
Die private Krankenversicherung wird im Jahr 2026 erneut teurer. Viele Versicherte müssen sowohl für die Krankenversicherung als auch für die Pflegeversicherung mehr Geld einplanen. In der Krankenversicherung wird ein durchschnittlicher Anstieg von 13 Prozent erwartet. Dies belastet die Betroffenen finanziell erheblich und unterstreicht die Notwendigkeit, sich mit den steigenden Kosten im Gesundheitswesen auseinanderzusetzen. Die Quelle dieser Informationen ist die Ärzte Zeitung.
Ärztlicher Zwang zur ePA-Nutzung ab 2025: Pflicht und Sanktionen
Ab 2025 sind Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen, sonst drohen ab 2026 finanzielle Sanktionen.
Ab 2025 sind Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen, sonst drohen ab 2026 finanzielle Sanktionen.
Seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Dies ist im Rahmen des neuen Digitalgesetzes festgelegt, welches den § 347 SGB V anpasst. Sanktionen für die Nicht-Nutzung beginnen ab 2026 mit Honorarkürzungen und Reduzierungen der TI-Pauschale. Ziel ist die umfassende Speicherung relevanter medizinischer Daten wie Befundberichte und Laborergebnisse in der ePA. Die Pflicht zur Befüllung besteht, solange kein Patient*innenwiderspruch vorliegt und die Daten elektronisch vorliegen. Eine AOK-Bundesverbands-Umfrage zeigt, dass trotz Interesse bei 88 Prozent der gesetzlich Versicherten Unsicherheiten bestehen: 54 Prozent fühlen sich nicht ausreichend informiert über die ePA. Um Abhilfe zu schaffen, besteht für die Mediziner eine umfassende Informationspflicht gegenüber den Patienten über den Umgang mit ihren Daten. Diese Neuerung wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung begleitet. (Quelle: AOK.de)
Reformen für Pflegestabilität: Pflegegrad 1 bleibt wohl bestehen, während über Kassenbeitragserhöhungen und andere Lösungen entschieden wird.
Reformen für Pflegestabilität: Pflegegrad 1 bleibt wohl bestehen, während über Kassenbeitragserhöhungen und andere Lösungen entschieden wird.
Das totale Ende des Pflegegrades 1 ist unwahrscheinlich und würde auch nicht genügend Einsparungen bringen. In zwei Wochen wird entschieden, ob die Kassenbeiträge steigen. Derzeit gibt es viele Vorschläge, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung zu sichern. Die einen sehen die Situation als Weckruf, um endlich Reformen durchzuführen, während andere eine drohende Systemexplosion befürchten. Quelle: F.A.Z.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
01.10.2025
Länder fordern schnelle Entscheidung zu Versorgungszentren für Krankenhäuser
Die Bundesländer drängen auf rasche Entscheidungen zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren, um die Krankenhausreform flexibler zu gestalten.
Die Bundesländer drängen auf rasche Entscheidungen zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren, um die Krankenhausreform flexibler zu gestalten.
Die Bundesländer erhöhen den Druck auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen bezüglich sektorenübergreifender Versorgungszentren (süV). Bei der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz wurde die zentrale Bedeutung dieser Einrichtungen betont. Eine Vereinbarung zwischen der Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband wird als notwendig erachtet, um die Leistungen dieser Versorgungseinheiten zu definieren. Die Gesundheitsminister der Länder bitten um eine zügige Entscheidung der Selbstverwaltung, damit der Leistungskatalog breit und flexibel einsetzbar ist. Weiter fordern die Länder flexible Anpassungen der Krankenhausreform, einschließlich der Möglichkeit einer flexiblen Leistungsgruppenzuweisung und des Verzichts auf feste Erreichbarkeits- und Qualitätsvorgaben bei Zusammenschlüssen von Krankenhausstandorten. Ein konformer Bericht dazu erschien in der "Ärzte Zeitung".
KI in der Sprachmittlung: Chancen und Grenzen für Gesundheitssektor
KI revolutioniert Sprachmittlung im Gesundheitssektor, birgt jedoch Grenzen. Projekt SIMPLE beleuchtet Chancen, relevant für Pflegefachkräfte und Führungskräfte.
KI revolutioniert Sprachmittlung im Gesundheitssektor, birgt jedoch Grenzen. Projekt SIMPLE beleuchtet Chancen, relevant für Pflegefachkräfte und Führungskräfte.
Das Forschungsprojekt SIMPLE untersucht die Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Sprachmittlung innerhalb der Gesundheitsversorgung. Angesichts der wachsenden Sprachenvielfalt und der damit einhergehenden Gefahr von Behandlungsfehlern zeigt sich das Potenzial, aber auch die Grenzen der KI-Unterstützung auf. Laut Aferdita Suka von der Charité kann KI in einigen Bereichen der Sprachmittlung helfen, aber nicht in allen. Diese Entwicklungen sind bedeutend für Fachkräfte aus der Pflege und die Leitung von Gesundheitsinstitutionen, wie die Ärzte Zeitung berichtet.
Elektronische Patientenakte ab 2025 Pflicht für Ärzte und Kliniken
Ab 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte für Ärzte, Psychotherapeuten und Kliniken in Deutschland verpflichtend, mit gewissen Ausnahmen.
Ab 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte für Ärzte, Psychotherapeuten und Kliniken in Deutschland verpflichtend, mit gewissen Ausnahmen.
Ab 1. Oktober 2025 sind Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Ausgenommen sind Patienten, die der Nutzung ihrer ePA widersprochen haben. Die Gesundheitsagentur Gematik ist für die technische Umsetzung zuständig und berichtet, dass über 90 Prozent der Arztpraxen bereits bereit sind, die ePA zu verwenden. Krankenhäuser arbeiten jedoch noch nicht flächendeckend mit dem System. Die Umstellung auf die ePA wurde bisher nur freiwillig genutzt, ist nun aber verpflichtend für alle Beteiligten im Gesundheitssystem. Diese Entwicklung wurde von Stiftung Warentest kritisch begleitet.
Urologen kritisieren existenzbedrohende Regressanträge für Altoriginale
Urologen schlagen Alarm: Regressanträge für Altoriginale wie Abirasolon® bedrohen Vertragsärzte existenziell – Verband fordert effizientes Frühwarnsystem.
Urologen schlagen Alarm: Regressanträge für Altoriginale wie Abirasolon® bedrohen Vertragsärzte existenziell – Verband fordert effizientes Frühwarnsystem.
Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) hat Regressanträge gegen zahlreiche Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren aufgedeckt, die aufgrund von Verordnungen der Altoriginalmedikamente Abirasolon® und Zytiga® erhoben wurden. Diese Medikamente, die zur Behandlung von fortgeschrittenem Prostatakrebs eingesetzt werden, stehen seit April 2025 unter einem Festbetrag, jedoch endete ihr Patentschutz bereits im September 2022. Der Verband kritisiert, dass durch die fortschreitende Digitalisierung ein rechtzeitiger Hinweis auf wirtschaftliche Risiken möglich gewesen wäre. Besonders die AOK sowie die BARMER und IKK erheben Rückforderungen, die vom BvDU als existenzbedrohend eingestuft werden. Der Verband weist die Vorwürfe der Unwirtschaftlichkeit zurück und fordert ein Frühwarnsystem, um ähnliche Situationen in Zukunft zu verhindern. Die Krankenkassen hätten die Fachärzte über das Risiko informieren können, da ihnen relevante Verordnungsdaten aus den Apotheken zur Verfügung standen. Die Ärztezeitung hat bei den betroffenen Krankenkassen um eine Stellungnahme gebeten (Quelle: aerztezeitung.de).
CDU-Wirtschaftsrat fordert Einsparungen bei zahnärztlichen GKV-Leistungen
Der CDU-Wirtschaftsrat will Kosten bei der GKV senken und fordert, zahnärztliche Leistungen privat abzusichern. Eigenverantwortung und Selbstbeteiligung sollen steigen.
Der CDU-Wirtschaftsrat will Kosten bei der GKV senken und fordert, zahnärztliche Leistungen privat abzusichern. Eigenverantwortung und Selbstbeteiligung sollen steigen.
Der Wirtschaftsrat der CDU schlägt Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung vor. In einem Papier fordert er, zahnärztliche Leistungen, Kieferorthopädie und Fahrtkosten zu Arztterminen nicht mehr solidarisch über das Umlageverfahren der GKV zu finanzieren. Diese Kosten sollen privat abgesichert oder von den Patienten selbst getragen werden. Zudem wird vorgeschlagen, das „Prinzip der Eigenverantwortung“ durch Selbstbeteiligungen zu stärken. Die Ausgaben für Fahrtkosten betrugen im ersten Halbjahr 2025 rund 5,2 Milliarden Euro, ein Anstieg um zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz wurden 7,4 Milliarden Euro aufgewendet, mit einem Anstieg von 4,5 Prozent. Der Wirtschaftsrat regt an, bei der Sozialen Pflegeversicherung stärker auf private Zusatzversicherungen zu setzen. Diese Vorschläge reihen sich in eine Serie von Forderungen aus der CDU ein, die auf Leistungseinschnitte in sozialen Sicherungssystemen abzielen. (Quelle: Ärztezeitung)
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