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Medizin, Gesundheit und Prävention
31.10.2025
Verfallsdatum erreicht: Comirnaty JN.1-Impfstoff ab Dezember unbrauchbar
Ab Dezember nicht mehr verwendbar: Der Comirnaty JN.1-Impfstoff erreicht sein Verfallsdatum. Praxen müssen Restbestände bis 30. November entsorgen.
Ab Dezember nicht mehr verwendbar: Der Comirnaty JN.1-Impfstoff erreicht sein Verfallsdatum. Praxen müssen Restbestände bis 30. November entsorgen.
Der Impfstoff Comirnaty JN.1, der an die Omikron-Variante angepasst ist, darf ab Dezember nicht mehr verwendet werden, da alle ausgelieferten Chargen spätestens am 30. November ihr Verfallsdatum erreichen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in ihren Praxisnachrichten darauf hingewiesen, basierend auf Informationen vom Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika am Paul-Ehrlich-Institut. Nach dem 30. November müssen Praxen verbliebene Dosen fachgerecht entsorgen. Ab Dezember wird Comirnaty JN.1 nicht mehr zur Verfügung stehen. Derweis an die Variante LP.8.1 angepasste Comirnaty-Impfstoff ist weiterhin verfügbar, und der an die Variante JN.1 angepasste proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid wird ab Mitte November bestellbar sein. Diese Informationen wurden von der Ärzte Zeitung zitiert.
Inflation frisst Ersparnisse: Experten raten zu kluger Anlagestrategie
Experten raten zu cleveren Investitionen, da Inflation Ersparnisse aufzehrt. Breit gestreutes Anlegen schützt vor Kaufkraftverlust.
Experten raten zu cleveren Investitionen, da Inflation Ersparnisse aufzehrt. Breit gestreutes Anlegen schützt vor Kaufkraftverlust.
Wer sein Geld lediglich als Tagesgeld oder auf dem Sparbuch parkt, schützt es nicht – im Gegenteil. Ohne breit gestreutes Investieren ist der Wertverlust durch die Inflation absehbar, wie die Ärzte Zeitung berichtet. Die Notwendigkeit einer durchdachten Anlagestrategie gewinnt angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer mehr an Bedeutung. Verantwortungsbewusstes Investment muss nicht weniger Rendite bedeuten, erläuterte Timo Steinbusch von der ApoBank in einem kürzlich veröffentlichten Bericht. Anleger sollten die vielfältigen Möglichkeiten nutzen, um ihr Vermögen in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten zu sichern und gegen Kaufkraftverluste abzusichern. Der vollständige Beitrag ist auf aerztezeitung.de zu finden.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
30.10.2025
Brandenburg: Seelower Kreiskrankenhaus wird zum Gesundheitscampus
Das Seelower Kreiskrankenhaus in Brandenburg wird zum Gesundheitscampus umgewandelt, um die regionale Versorgung zukunftsfähig zu gestalten.
Das Seelower Kreiskrankenhaus in Brandenburg wird zum Gesundheitscampus umgewandelt, um die regionale Versorgung zukunftsfähig zu gestalten.
Im brandenburgischen Seelow plant der Landkreis Märkisch-Oderland, das dortige Kreiskrankenhaus in einen ambulant-stationären Gesundheitscampus umzuwandeln. Diese Initiative beinhaltet die Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenkassen und der Kommune, die optimistisch in die Zukunft blicken. Die Beteiligten sehen den Erfolg des Projekts gesichert, da sie glauben, zwei wesentliche Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Laut einem Bericht der 'Ärzte Zeitung' glaubt man in der Region an die Vorteile der Ambulantisierung, die dem Strukturwandel in der Gesundheitsversorgung gerecht wird.
Arbeitgeber-Reformpläne könnten Gesundheitskosten für Patienten steigern
Arbeitgeber-Reformpläne könnten Gesundheitskosten für Patienten erhöhen und den Zugang zur Versorgung erschweren, so die „Ärzte Zeitung“.
Arbeitgeber-Reformpläne könnten Gesundheitskosten für Patienten erhöhen und den Zugang zur Versorgung erschweren, so die „Ärzte Zeitung“.
Arbeitgeberverbände haben umfangreiche Vorschläge zur Reform des Gesundheitswesens präsentiert, die jedoch auf Kosten der Patienten gehen könnten, schreibt die „Ärzte Zeitung“. Während die Regierung Sparmaßnahmen für die Krankenkassen erst im April 2026 ankündigen will, ergreifen die Arbeitgeber bereits jetzt Maßnahmen, die teilweise über das Ziel hinausschießen. Die Reformvorschläge beinhalten tiefgreifende Veränderungen im Bereich der Zuzahlungen und der Basisversorgung. Fachkreise warnen davor, dass die Maßnahmen den Zugang zur Gesundheitsversorgung für viele Patienten erschweren könnten.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
29.10.2025
Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde
Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro – Millionen Beschäftigte profitieren, während Preissteigerungen im Rahmen bleiben, so das Bundeskabinett.
Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro – Millionen Beschäftigte profitieren, während Preissteigerungen im Rahmen bleiben, so das Bundeskabinett.
Der Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen, wie das Bundeskabinett beschlossen hat. Ein Jahr später erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde. Bärbel Bas, die Bundesarbeitsministerin, bezeichnete diese Anhebung als Erfolgsgeschichte, die Millionen Menschen zugutekommen würde. Die Mindestlohnkommission hatte zuvor eine Empfehlung ausgesprochen, die nach einer intensiven Debatte im Juni zustande kam. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt an, dass etwa sechs Millionen Beschäftigte von der Erhöhung profitieren werden. In der Begründung zur Verordnung schätzt die Regierung die zusätzlichen Lohnkosten im kommenden Jahr auf etwa 2,2 Milliarden Euro und im Jahr darauf auf rund 3,4 Milliarden Euro. Preissteigerungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen seien möglich, aber keine signifikanten Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau zu erwarten. (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
29.10.2025
Bundesarbeitsgericht stärkt Ansprüche auf Lohngerechtigkeit in Betrieben
Das Bundesarbeitsgericht erleichtert Lohngerechtigkeit: Vergleich mit Kollegen reicht, Durchschnitts- oder Medianvergleiche sind unnötig, so ein aktuelles Urteil.
Das Bundesarbeitsgericht erleichtert Lohngerechtigkeit: Vergleich mit Kollegen reicht, Durchschnitts- oder Medianvergleiche sind unnötig, so ein aktuelles Urteil.
Um Lohngerechtigkeit einzufordern, genügt es, sich mit einem Kollegen oder einer Kollegin auf einem ähnlichen Posten zu vergleichen. Durchschnittslohn- oder Medianvergleiche sind dabei unnötig, so ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Dies stärkt den Anspruch auf gleichen Lohn und könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Gehaltsverhandlungen haben, berichtet die ÄrzteZeitung.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
29.10.2025
Impfpflicht: Nur noch 49% der Deutschen dafür, starker Rückgang seit 2018
Die Akzeptanz für eine Impfpflicht sinkt: Aktuell unterstützen nur noch 49% der Deutschen diese Maßnahme, ein deutlicher Rückgang seit 2018.
Die Akzeptanz für eine Impfpflicht sinkt: Aktuell unterstützen nur noch 49% der Deutschen diese Maßnahme, ein deutlicher Rückgang seit 2018.
Bei Impfdebatten scheiden sich für gewöhnlich die Geister. Gemessen an den Vor-Corona-Jahren hat die Impfskepsis in der bundesdeutschen Bevölkerung allerdings auffällig stark zugenommen. Eine neue Umfrage des Marktforschers Ipsos zeigt, dass aktuell nur noch knapp die Hälfte der Deutschen (49 Prozent) eine Impfpflicht gegen ernsthafte Infektionskrankheiten befürwortet. Im Jahr 2018 waren es noch 62 Prozent. Hochgerechnet 24 Prozent der Bundesbürger sind heute kategorisch gegen staatlich angeordneten Impfschutz. Der jüngste Ipsos Health Service Report 2025 basiert auf Online-Befragungen von rund 23.000 Erwachsenen in 30 Ländern; in Deutschland nahmen rund 1.000 Personen teil. Besonders deutlich zeigt sich der Rückgang der Impfakzeptanz bei den Befragten zwischen 50 und 74 Jahren, deren Zustimmung zur Impfpflicht 2018 mit 64 Prozent am höchsten war, jetzt jedoch auf dem Durchschnittsniveau von 49 Prozent liegt. Die Quelle ist die Ärzte Zeitung.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
29.10.2025
Personalmangel in Pflegeheimen: Alternde Gesellschaft als Treiber der Inflation
Personalmangel in Pflegeheimen bedroht Versorgung älterer Menschen. Zielgerichtete Einwanderung und Technologie könnten Lösungen bieten.
Personalmangel in Pflegeheimen bedroht Versorgung älterer Menschen. Zielgerichtete Einwanderung und Technologie könnten Lösungen bieten.
Der Personalmangel in vielen Bereichen der Wirtschaft, darunter die Gastronomie, Krankenhäuser und Pflegeheime, sorgt zunehmend für Spannungen zwischen Anbietern und Kunden. Diese Herausforderung gewinnt besondere Dringlichkeit angesichts der wachsenden Zahl älterer Menschen, deren Bedürfnisse an Versorgung und Dienstleistungen steigen, während gleichzeitig das Arbeitskräfteangebot schrumpft. Zielgerichtete Einwanderung und technologische Lösungen wie Robotik und Künstliche Intelligenz können Abhilfe schaffen, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die alternde Demographie der Industrienationen wird dabei als Haupttreiber der Inflation identifiziert, da die Nachfrage nicht mit der verfügbaren Arbeitskraft im Gleichgewicht ist. Unternehmerische Maßnahmen zur Anpassung an diese Entwicklung sind unerlässlich, ebenso wie politische Rahmenbedingungen, die eine Integration neuer Technologien und Arbeitskräfte unterstützen. Quelle: FAZ.
Bundesarbeitsgericht: Vergleichslohn bei Diskriminierung ausreichend
Das Bundesarbeitsgericht legt fest: Ein Vergleichslohn eines Kollegen reicht aus, um Lohndiskriminierung zu begründen. Arbeitgeber müssen Unterschiede rechtfertigen.
Das Bundesarbeitsgericht legt fest: Ein Vergleichslohn eines Kollegen reicht aus, um Lohndiskriminierung zu begründen. Arbeitgeber müssen Unterschiede rechtfertigen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Forderung nach Lohngerechtigkeit der Vergleich mit einem Kollegen oder einer Kollegin auf einem ähnlichen Posten ausreicht. Im kürzlich entschiedenen Fall der Abteilungsleiterin bei Daimler Trucks, die zwischen 2010 und 2018 mehrfach in Mutterschutz und Elternzeit war, bestätigten die Richter in Erfurt den Maßstab für mögliche Diskriminierung durch den Vergleich mit besser verdienenden Kollegen. Diese Entscheidung ist insbesondere auch für Ärzte im ambulanten Sektor von Bedeutung. Laut Urteil genügt es, wenn eine Arbeitnehmerin darlegt, dass ein vergleichbarer Kollege mehr verdient. Danach muss der Arbeitgeber Gründe für die Ungleichbehandlung darlegen. Daimler Trucks soll dazu vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart Stellung nehmen. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Lohngerechtigkeit haben. (Quelle: aerztezeitung.de)
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
29.10.2025
Kabinett beschließt größten Anstieg des Mindestlohns auf 14,60 Euro
Das Kabinett beschließt die Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027, den größten Anstieg seit dessen Einführung.
Das Kabinett beschließt die Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027, den größten Anstieg seit dessen Einführung.
Das Bundeskabinett hat die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht und ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Diese Anpassung basiert auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Der Mindestlohn steigt somit zunächst um 8,42 Prozent und im darauffolgenden Jahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent. Laut BMAS ist diese Erhöhung ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derjenigen, die täglich zur Wirtschaft des Landes beitragen. Diese Anhebung stellt die größte Lohnerhöhung seit der Einführung des Mindestlohns dar, die auf sozialpartnerschaftlicher Basis vereinbart wurde.
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