Welche finanzielle Unterstützung erhält eine Pflegeperson mit Pflegegrad 3?
Als Pflegeperson mit Pflegegrad 3 kannst Du verschiedene finanzielle Unterstützungen erhalten. Diese umfassen:
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Pflegegeld: Wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen erfolgt, erhältst Du ein monatliches Pflegegeld. Bei Pflegegrad 3 beträgt dieses 545 Euro.
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Pflegesachleistungen: Solltest Du professionelle Pflegedienste in Anspruch nehmen, stehen Dir monatlich bis zu 1.363 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung.
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Kombinationsleistung: Du kannst auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen, wenn Du sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst betreut wirst. Das Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt.
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Entlastungsbetrag: Zusätzlich steht Dir ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann.
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Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson verhindert ist, kannst Du bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflegeperson erhalten.
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Kurzzeitpflege: Für die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung stehen Dir bis zu 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung.
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für den Umbau Deiner Wohnung, um die Pflege zu erleichtern, kannst Du bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragen.
Diese Leistungen sind darauf ausgelegt, die Pflege zu Hause zu unterstützen und zu erleichtern.
